Titelbild: Sicht auf Pratteln 

Liebe Leserin
lieber Leser

Die Schulferien fielen im Gegensatz zum vergangenen Jahr sonnig, heiss und trocken aus. Für Kinder herrschten also die idealen Bedingungen, um sich im Schwimmbad zu vergnügen und Aktivitäten an der frischen Luft zu unternehmen.

Auch für Solarenergie ist Sonnenschein unerlässlich: Neu können im Baselbiet in mehr als Dreiviertel der ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzone vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden. Was dies genau bedeutet, erfahren Sie in dieser BUZ.

Ausserdem zum Thema Solarenergie: Das neue Elektroauto des Tiefbauamts wird mit Solarstrom betrieben. Der Kreis 2 in Liestal hat sein Dieselfahrzeug gegen ein elektrisch betriebenes Auto ausgetauscht. Es kann das ganze Jahr über mit Solarstrom geladen und betrieben werden.

Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien steigt stetig. Das Baselbieter Energiepaket fördert den Wechsel von einer fossil oder rein elektrisch betriebenen Heizung hin zu einem erneuerbaren System mit einem finanziellen Beitrag. Die Gesuche für erneuerbare Heizsysteme haben zwischen Januar und April um 17 % zugenommen. Die Fördergesuche für neue Photovoltaik-Anlagen haben im 2022 einen neuen Rekordwert erreicht. Zahlen und Informationen dazu finden Sie in der vorliegenden BUZ-Ausgabe.

Schliesslich noch dieser erfreuliche Ausblick: Das Tiefbauamt hat eine Methode entwickelt, um die Wirksamkeit von lärmarmen Strassenbelägen wiederherzustellen. Sie erfahren in dieser BUZ, wie durch das neue Unterhaltskonzept die Lebensdauer der lärmarmen Beläge um mehrere Jahre verlängert werden kann und somit auch Bauabfälle reduziert werden.

Für viele von uns fängt der Alltag nach den Schulsommerferien wieder richtig an. Vielleicht bietet auch der Spätsommer die Möglichkeit, sich am Wochenende mal in der Badi oder in einem See abzukühlen. Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und gute Unterhaltung beim Lesen der BUZ.

Catia Allemann, Leitung Redaktion BUZ

| 15. August 2022

Liebe Leserin
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Die Schulferien fielen im Gegensatz zum vergangenen Jahr sonnig, heiss und trocken aus. Für Kinder herrschten also die idealen Bedingungen, um sich im Schwimmbad zu vergnügen und Aktivitäten an der frischen Luft zu unternehmen.

Auch für Solarenergie ist Sonnenschein unerlässlich: Neu können im Baselbiet in mehr als Dreiviertel der ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzone vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden. Was dies genau bedeutet, erfahren Sie in dieser BUZ.

Ausserdem zum Thema Solarenergie: Das neue Elektroauto des Tiefbauamts wird mit Solarstrom betrieben. Der Kreis 2 in Liestal hat sein Dieselfahrzeug gegen ein elektrisch betriebenes Auto ausgetauscht. Es kann das ganze Jahr über mit Solarstrom geladen und betrieben werden.

Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien steigt stetig. Das Baselbieter Energiepaket fördert den Wechsel von einer fossil oder rein elektrisch betriebenen Heizung hin zu einem erneuerbaren System mit einem finanziellen Beitrag. Die Gesuche für erneuerbare Heizsysteme haben zwischen Januar und April um 17 % zugenommen. Die Fördergesuche für neue Photovoltaik-Anlagen haben im 2022 einen neuen Rekordwert erreicht. Zahlen und Informationen dazu finden Sie in der vorliegenden BUZ-Ausgabe.

Schliesslich noch dieser erfreuliche Ausblick: Das Tiefbauamt hat eine Methode entwickelt, um die Wirksamkeit von lärmarmen Strassenbelägen wiederherzustellen. Sie erfahren in dieser BUZ, wie durch das neue Unterhaltskonzept die Lebensdauer der lärmarmen Beläge um mehrere Jahre verlängert werden kann und somit auch Bauabfälle reduziert werden.

Für viele von uns fängt der Alltag nach den Schulsommerferien wieder richtig an. Vielleicht bietet auch der Spätsommer die Möglichkeit, sich am Wochenende mal in der Badi oder in einem See abzukühlen. Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit und gute Unterhaltung beim Lesen der BUZ.

Catia Allemann, Leitung Redaktion BUZ

Generalsekretariat | 15. August 2022

Mehr Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzone möglich

Philippe Allemann, Amt für Raumplanung

Die geltenden Richtlinien zur Umsetzung von Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzone wurden überprüft und angepasst. Neu können in mehr als Dreiviertel dieser Gebiete vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese «genügend angepasst» sind. In den meisten übrigen Gebieten sind Solaranlagen schon heute bewilligungsfrei.

Regierungsrat Isaac Reber führt die Medienschaffenden am Medienanlass zum Thema Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzone ins Thema ein (Quelle: BUZ)

Im Baselbiet braucht es schon heute bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Bewilligung für Solaranlagen. Eine einfache Meldung genügt. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen konnten bereits auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden. Somit führte die bisherige Umsetzung der Bundesvorgaben nur in etwa zwei bis drei Prozent der Siedlungsfläche zu einer negativen Beantwortung eines Gesuchs. Mit den angepassten Richtlinien der Kantonalen Denkmalpflege wird dieser kleine Wert nochmals reduziert.

In Kernzonen sind Solaranlagen nach wie vor bewilligungspflichtig
(Quelle: BUZ)

Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen prinzipiell in Kernzonen und Schutzzonen sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten und Anlagen. Für die sogenannten ISOS-Gemeinden (rund ein Drittel aller Baselbieter Gemeinden) sind mit Kriterien festgelegte höhere Schutzziele einzuhalten. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. Für diese Gebiete hat die Denkmalpflege basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet. Neu können auf rund 77 Prozent dieser ISOS-A-Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese optisch «genügend angepasst» sind. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar erachtet den vorliegenden Ansatz mit der differenzierten Betrachtung der ISOS-Gebiete und die Kriterien als nachvollziehbar und sehr innovativ.

Ortsbildpfleger Philippe Allemann stellt den Medienschaffenden in Pratteln die neuen Richtlinien vor (Quelle: BUZ)

Die strengeren Kriterien gelten weiterhin für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A, sofern diese in Kernzonen liegen oder gemäss ISOS eine besondere Bedeutung aufweisen. Eigentümerschaften, für die es aufgrund der Abwägung von denkmalpflegerischen und umweltschützerischen Interessen nicht möglich ist, eine eigene Solaranlage zu installieren, können bei einem Stromanbieter Sonnenstrom kaufen. Die Stromproduktion ist nicht ortsgebunden und auf grossen Dächern einfacher, effizienter und wirtschaftlicher als in den historisch gewachsenen, kleinteiligen Ortskernen. Mit einer grösseren Anlage auf einem geeigneten Dach, beispielsweise einem Gewerbebau, kann pro eingesetztem Franken etwa doppelt so viel Strom produziert werden. Die Beteiligung an einer grösseren Anlage stellt daher aus ökologischer und ökonomischer Sicht oft eine klar sinnvollere Lösung dar.

Tiefbauamt | 15. August 2022

Einfluss der Covid-19-Pandemie auf das Verkehrsaufkommen

Felix Seiler, Tiefbauamt

Das Tiefbauamt erfasst den Strassenverkehr auf dem kantonalen Strassennetz mit automatischen Zählgeräten an 27 Stellen (permanent) und alle fünf Jahre respektive bei Bedarf an rund 120 weiteren Orten (temporär). Für Prognosen und Verkehrsprojekte werden momentan auf die letzten verlässlichen Erhebungen aus dem Jahr 2019 und Vorjahre zurückgegriffen. Die Jahre 2020-2022 bieten wegen der Covid-19-Pandemie keine zuverlässigen Werte.

Verlässliche und möglichst allgemeingültige Verkehrszahlen sind unerlässlich für die Steuerung von Verkehrsanlagen und auch für die Überprüfung von Vorhersagen für das zukünftige Verkehrsaufkommen. Da bereits die Wochentage grosse Unterschiede für das Verkehrsaufkommen an ein und demselben Ort aufweisen und der Verkehr an den Wochenenden sehr stark vom Wetter und Freizeitangebot abhängig ist, wird meist der durchschnittliche Werktagsverkehr (DWV) von Montag bis Freitag verwendet. 

Für Infrastrukturprojekte wird in der Regel bei Projektbeginn eine Verkehrserhebung vor Ort durchgeführt. Dabei sollten Ereignisse wie zum Beispiel Baustellen, Unfälle, Ferien, Umleitungen, Grossanlässe oder witterungsbedingte Vorfälle möglichst keinen Einfluss auf die Zahlenbasis haben. Damit dies sichergestellt werden kann, werden die erhobenen Verkehrszahlen auf Jahresmittelwerte umgerechnet. Um die zukünftige Entwicklung des Verkehrs besser abschätzen zu können, wird als weitere Grundlage das Gesamtverkehrsmodel (GVM) der Region Basel beigezogen. 

In den nachfolgenden Grafiken wird anhand der Jahresganglinie des durchschnittlichen Wochenverkehrs (DWV) an der Dauerzählstelle Oberwilerstrasse in Binningen der Effekt der Massnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie exemplarisch aufgezeigt. Es gilt zu beachten, dass es sich um effektive Zählwerte handelt, die auch im Einfluss von Baustellen und anderen Störungsfällen stehen können.

In den Grafiken kann neben den pandemischen Effekten auch die verkehrsreduzierende Wirkung der Ferien abgelesen werden. Besonders während den Osterferien im Frühling zeigt sich, dass mit Ausnahme des ersten Shutdowns die Ferien einen grösseren Einfluss auf die Verkehrsmenge des MIV haben als die regulatorischen Massnahmen bzw. die Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmenden (z.B. Wahl des Verkehrsmittels) während der Pandemie-Jahre. Sehr ausgeprägt ist dies in KW31 sichtbar, wo 2019 viele die Woche des 1. Augusts mit einem Brückentag zur beliebtesten Ferienwoche machten (im Jahr 2020 fiel der Nationalfeiertag auf einem Samstag und 2021 auf einem Sonntag).

Quelle: TBA

Dass die Corona-Massnahmen zum Teil auch eine verkehrsvermehrende Wirkung bzgl. MIV hatten, zeigt sich in den Sommer- und Herbstferien, wo die Verkehrsmenge wohl wegen den eingeschränkten Reisemöglichkeiten (vermehrt Ferien im Inland bzw. nahen Ausland mit dem Auto) höher als im Jahr vor der Pandemie blieb.

Quelle: TBA

Die Grafiken zeigen das Verkehrsaufkommen am Beispiel der Zählstelle 602 Binningen Oberwilerstrasse und gelten nicht analog für den ganzen Kanton, da auch lokale Einflüsse – wie zum Beispiel nahegelegene Einkaufszentren während den Grenzschliessungen – einen Einfluss auf den Verkehr haben konnten.

Die für das Jahr 2020 vorgesehene Gesamtzählung konnte wegen dem starken Einfluss der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erst im 2021 durchgeführt werden. Wegen stark abweichenden Wochenfaktoren der Dauerzählstellen konnten jedoch keine brauchbaren DTV-Angaben für das ganze Jahr je Zählstelle hochgerechnet werden. Daher wurden die Zahlen der Gesamtzählung 2021 nicht publiziert.

 Für Prognosen bei Verkehrsprojekten wird momentan auf die letzten, verlässlichen Erhebungen aus dem Jahr 2019 und Vorjahre zurückgegriffen. Wo jedoch die Datenbasis nicht in ausreichender Feinheit vorliegt, werden in der Regel ohnehin separate Verkehrszählungen durchgeführt, damit mit aktuellen Zahlen im benötigten Detaillierungsgrad geplant werden kann. Die fehlenden Jahre 2020-2022 haben folglich eine geringe Relevanz für die Projektierung.

 Das GVM bildet sowohl den heutigen Zustand als auch Szenarien der zukünftigen Entwicklung des Verkehrsgeschehens ab. Die Verkehrserzeugung wird auf Basis von umfangreichen sogenannten Strukturdaten berechnet (z.B. Einwohnende, Beschäftigte, Arbeitsplätze, U-Abo-Besitzquoten, PW-Besitzquoten usw.). Die Berechnungen werden auf der Grundlage von Erhebungen (z.B. Mobilität, Verkehrszählungen MIV, ÖV, Velo usw.) kalibriert, also «richtig eingestellt». Mit diesem «eingestellten» Ist-Zustand können dann Prognosen für zukünftige verkehrliche Entwicklungen gemacht werden. Für die Prognosen werden insbesondere auch die offiziellen Bevölkerungs- und Erwerbstätigenprognosen, gebietsspezifische Siedlungsentwicklungen, Infrastrukturprojekte und gewisse, gesicherte Trends (z.B. E-Bike-Boom) berücksichtigt.

 Die nächsten umfassenden und massgebenden Verkehrszahlen werden im Jahr 2025 in einer erweiterten Erhebung erfasst. Belastbare Aussagen über allfällige anhaltende Veränderungen als Folge der Pandemie sind gegenwärtig noch nicht möglich. Mit den permanenten Zählstellen wird die Verkehrsentwicklung in den nächsten Monaten und Jahren diesbezüglich beobachten und die Erkenntnisse werden in die Weiterentwicklung des GVM Region Basel einfliessen.

Kontrollkampagne: Pflanzenschutzmittel im privaten Bereich

Gabriel Stebler, Amt für Umweltschutz und Energie

Chemische Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Insektizide, Fungizide u.a.) und deren Abbauprodukte können bei unsachgemässer Anwendung Mensch und Umwelt schädigen. Die Politik forderte deshalb unlängst strengere gesetzliche Grundlagen. Seit Januar 2021 ist die Abgabe von ausschliesslich für die berufliche Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) an Private verboten. Das Ressort Störfallvorsorge und Chemikalien des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE) führte dazu im Mai und Juni 2022 im Rahmen einer national koordinierten Kampagne Kontrollen bei Verkaufsstellen durch.

Bereits im Jahr 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Der Aktionsplan und die Anpassung ans EU-Recht haben regelmässige Verschärfungen im Bereich von PSM zur Folge. Nach der letzten Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung ist die Abgabe von PSM, die ausschliesslich für die berufliche Verwendung zugelassen sind, an Private ohne Fachbewilligung per 1. Januar 2021 verboten. Diese Fachbewilligung ist mit einem durch den Bund akkreditierten Kurs mit Prüfung erwerbbar. In diesem Kurs werden Kenntnisse über die korrekte Anwendung und die Risiken von PSM vermittelt. Professionelle Anwenderinnen und Anwender erlangen diese Fachbewilligung innerhalb ihrer beruflichen Ausbildung und sind vom Abgabeverbot nicht betroffen. Das Ressort Störfallvorsorge und Chemikalien des AUE hat im Rahmen der national koordinierten Kontrollkampagne überprüft, ob die für den Verkauf an Private verbotenen PSM in Gartencentern sowie Bau- und Hobby-Fachmärkten im Kanton Basel-Landschaft noch in der Selbstbedienung erhältlich sind.

Das AUE hat überprüft, ob verbotene PSM in Gartencentern immer noch in der Selbstbedienung erhältlich sind (Quelle: AUE)

Verkaufsstellen sind gefordert
Die angeforderten Inventarlisten zeigten bei den kotrollierten Verkaufsstellen eine sehr hohe Produktevielfalt. Bei den Kontrollen wurden einzelne Produkte im Regal gefunden, die nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. Wiederholt wurden auch Restbestände von PSM angetroffen, bei denen die Verkaufsfrist bereits abgelaufen war und die somit nicht mehr verkauft werden durften. Alle verbotenen Produkte wurden sofort aus dem Verkauf genommen. Nach ersten Erkenntnissen ist es vor allem für kleinere Verkaufsstellen anspruchsvoll, die neue Verbotsbestimmung bei dem umfangreichen Sortiment fristgerecht umzusetzen.

Verbot für Hobbywinzer ohne Fachbewilligung
Betroffen vom Abgabeverbot von PSM für die berufliche Anwendung an Private sind auch Personen, die in der Freizeit kleine Rebberge oder Obsthaine bewirtschaften und nicht über eine Fachbewilligung verfügen. Eine mögliche Lösung für diese Personen ist, dass die Anwendung von PSM künftig bei einem professionellen Dienstleister in Auftrag gegeben wird. Bei Vereinen besteht die Möglichkeit, dass eine Person die Fachbewilligung erlangt und damit für den korrekten Einsatz von PSM verantwortlich ist. Die Inhaberin oder der Inhaber der Fachbewilligung ist somit Träger des Fachwissens im Verein und ist berechtigt, die Mitglieder des Vereins zu schulen und zum fachgerechten Umgang anzuleiten.

Auch Anwenderinnen und Anwender von PSM in der Verantwortung
In den letzten fünf Jahren wurden von der Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel des Bundes über 700 PSM zurückgezogen (die Zulassung wurde widerrufen oder ist abgelaufen). So besteht insbesondere bei Kleinanwender/innen ein gewisses Risiko, dass einige PSM aufgrund des Verbrauchs kleiner Mengen möglicherweise über das Ablaufdatum der Zulassung hinaus verwendet werden. Deshalb sollte mindestens einmal pro Jahr im Pflanzenschutzmittelverzeichnis überprüft werden, ob die zur Verwendung vorgesehenen PSM noch aufgeführt sind. Falls nicht, darf das Produkt nicht mehr eingesetzt werden. Wichtig zu wissen: Nach Ablauf der Zulassung oder Verkaufsfrist darf ein PSM noch höchstens während einem Jahr verwendet werden.

Fachgerechte Entsorgung
Privatpersonen können nicht mehr benötigte oder abgelaufene Pflanzenschutzmittel in der Originalpackung der Verkaufsstelle zurückbringen oder via Sonderabfallsammlung der Gemeinde entsorgen. Grössere Mengen müssen als Sonderabfall einem berechtigten Sonderabfall-Empfängerbetrieb übergeben werden.

Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der national koordinierten Kampagne werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und weitere Schritte vorgeschlagen. Der Abschlussbericht wird auf der interkantonalen Website der chemsuisse, dem Zusammenschluss der kantonalen Fachstellen für Chemikalien, publiziert.

Tiefbauamt | 15. August 2022

Tiefbauamt beschafft Elektrofahrzeug und tankt Solarstrom

Jean-Claude Besutti

Der Kanton Basel-Landschaft hat sich zum Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 bekannt. Um das Ziel zu erreichen, fördert er auch die Elektromobilität. Das Tiefbauamt geht mit gutem Beispiel voran: Im Frühling 2022 hat es das dieselbetriebene Flottenfahrzeug im Kreis 2 gegen einen elektrisch betriebenen VW ID 3 ausgetauscht.

Die Elektromobiliät ist eines von vielen Instrumenten, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Kreis 2 in Liestal hat im März 2022 sein dieselbetriebenes Fahrzeug gegen einen elektrisch betriebenen VW ID 3 ausgetauscht. Die Reichweite des Elektrofahrzeugs liegt bei rund 400 Kilometern und hängt von Faktoren wie Fahrweise, Geschwindigkeit und Topografie ab. Für die Fahrten im Kreis 2 pendelte sich die Reichweite bei 300 bis 350 km ein, dies entspricht ungefähr der Kilometerleistung einer Arbeitswoche. Das Fahrzeug wird von den Projektleitern hauptsächlich für Fahrten auf Baustellen und Sitzungen eingesetzt.

Das Baselbieter Tiefbauamt tankt Solarstrom (Quelle: TBA)

Das Elektrofahrzeug wird nicht über eine Wandladestation oder einen Schnelllader geladen, sondern nur über eine Haushaltssteckdose mit einer Ladeleistung von 3.6 kwh. Um die leeren Batterien wieder zu laden, braucht es theoretisch 16 Stunden. Dies dauert relativ lange, weil das Fahrzeug über eine Steckdose mit wenig Leistung geladen wird. Da dies jeweils übers Wochenende geschieht, stört es den Dienstbetrieb nicht.

Im Jahr 2011 wurde im Werkhof Liestal eine Soleanlage für den Winterdienst in Betrieb genommen. Auf dem Dach wurde eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) montiert. Diese hat eine Lebensdauer von rund 30 Jahren und soll nach 25 Betriebsjahren noch 85 Prozent der Leistung erbringen. Nach elf Betriebsjahren produziert die Anlage 4'580 kWh im Jahr, dies entspricht einer Leistung von nach wie vor 100 Prozent. Die PV-Anlage war der entscheidende Grund für die Beschaffung des Elektrofahrzeugs. Die Soleanlage mit Heizung verbraucht circa 600 kwh im Jahr. Der Stromüberschuss wird ins hauseigene Netz eingespeist. Der Überschuss (4’000kwh) der PV-Anlage entspricht 68 Vollladungen des Elektroautos. Somit kann das Fahrzeug das ganze Jahr über mit Solarstrom geladen und betrieben werden.

Steigende Nachfrage nach Erneuerbarer Energie

Claudio Menn und Roland Wagner, Amt für Umweltschutz und Energie

Seit Anfang 2022 werden im Kanton Basel-Landschaft überdurchschnittlich viele Fördergesuche für den Ersatz einer fossilen Heizung mit einem erneuerbaren System eingereicht. Auch die Anzahl der gemeldeten Photovoltaik-Anlagen hat einen neuen Rekordwert erreicht.

Mit dem Ausbau der lokalen Stromerzeugung kann die Stromversorgungssicherheit im Kanton erheblich verbessert werden. Um klimaschädliche Emissionen zu senken, müssen unter anderem im Gebäudebereich fossile Heizungen mit erneuerbaren Systemen ersetzt werden. Zudem rechnet das Bundesamt für Energie in den Energieperspektiven 2050+ vor, dass neben der Reduktion von klimaschädlichen Emissionen die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und damit insbesondere Kapazitäten an Photovoltaikanlagen im Inland stark ausgebaut werden müssen.

Heizungsersatz
Der Anteil fossiler Heizungen in Wohnbauten im Kanton Basel-Landschaft beträgt etwa 67 Prozent (Stand 2020). Von 2018 bis 2020 hat sich die Anzahl von Ölfeuerungen in Wohnbauten im Kanton von rund 23’000 Ölheizungen auf circa 22'000 verringert. Die Anzahl der Gasheizungen in Wohnbauten hat im gleichen Zeitraum um rund 500 auf rund 22'000 zugenommen.

Das Baselbieter Energiepaket fördert den Wechsel von einer fossil oder rein elektrisch betriebenen Heizung hin zu einem erneuerbaren System mit einem finanziellen Beitrag. Das Fördergesuch muss vor dem Heizungsersatz gestellt werden. Die Anzahl Eingänge von Fördergesuchen sind somit ein guter Indikator für die aktuelle Nachfrage nach erneuerbaren Heizsystemen im Kanton Basel-Landschaft.

Quelle: Statistik Fördergesuche Baselbieter Energiepaket

Der Blick auf die kumulierte Anzahl Fördergesuche für einen Heizungsersatz zeigt seit Februar 2022 einen starken Anstieg. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Niveau der kumulierten Anzahl Gesuche bis und mit April um 17 Prozent höher und beträgt insgesamt mehr als 410 Fördergesuche. Ein genauerer Blick verrät, dass in 83 Prozent der Gesuche ein Umstieg auf eine Luft/Wasser Wärmepumpe geplant wird. Sieben Prozent beabsichtigen die Installation einer Sole/Wasser Wärmepumpe und jeweils fünf Prozent den Umstieg auf eine Holzfeuerung oder auf Fernwärme. Vor dem Heizungsersatz war in den meisten Fällen eine Ölheizung (63 Prozent) oder eine Gasheizung (31 Prozent) installiert und nur in sechs Prozent der Fälle wurde eine Elektroheizung ersetzt.

Quelle: Statistik Fördergesuche Baselbieter Energiepaket

Ausbau Photovoltaik- Anlagen
Der Kanton Basel-Landschaft ist in einem hohen Mass von Stromlieferungen aus benachbarten Kantonen und aus dem Ausland angewiesen. Nur etwa 23 Prozent des Strombedarfs wird im Kanton produziert, hauptsächlich durch die beiden Rheinkraftwerke Birsfelden und Augst. Der Ausbau der lokalen Stromerzeugung über Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) kann einen grossen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgungssicherheit im Kanton zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Stromproduktion zu erhöhen: Auf den Dächern im Kanton Basel-Landschaft wurden im Jahr 2020 etwa 80 GWh Strom mit Photovoltaik produziert. Dies entspricht etwa 13 Prozent der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden. Im Energieplanungsbericht 2022 des Kantons wird von einem PV-Ausbauziel von 950 bis 1’100 GWh im Jahr 2050 ausgegangen. Es müssen daher noch grosse Anstrengungen unternommen werden, um diese Ausbauziele zu erreichen. Die Zahl der monatlichen Meldungen für PV-Installationen zeigen aber, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Gegenüber dem Vorjahr mit durchschnittlich etwa 60 Meldungen pro Monat ist seit Februar 2022 ein sehr deutlicher Anstieg der beim Kanton gemeldeten PV-Anlagen zu beobachten.

Meldeverfahren Solaranlagen (Quelle: Gabriella Schildknecht)

Fazit
Über die Gründe für die derzeit sehr hohe Anzahl gemeldeter PV-Anlagen und eingereichter Fördergesuche für einen Heizungsersatz kann nur spekuliert werden. Die seit November 2021 stark gestiegenen Energiepreise, die zunehmenden Ängste vor einer Strommangellage oder die Verunsicherung durch den Ukraine-Krieg könnten hierbei eine Rolle gespielt haben.

Als Folge des zunehmenden Ausbaus der lokalen Photovoltaik-Produktion und des Ersatzes fossiler Wärmeerzeugungsanlagen müssen Kunden bereits längere Wartezeiten auf die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen in Kauf nehmen. Dennoch gibt die aktuelle Lage zu erkennen, dass die Zeichen für die Installation einer PV-Anlage oder für den Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem gut stehen.

Tiefbauamt | 15. August 2022

Neuartiges Unterhaltskonzept für lärmarme Strassenbeläge

Philip Bürgisser, Tiefbauamt

Seit Jahren kommen auf Baselbieter Strassen lärmarme Beläge zum Einsatz. Diese Beläge verlieren jedoch kontinuierlich ihre Wirksamkeit und es kann zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommen. Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine Methode entwickelt, um die Wirksamkeit wiederherzustellen. Dabei wird die oberste Schicht des Belags abgeschliffen und die Hohlräume, welche den Lärm mindern, werden wieder frei gelegt.

Der Kanton Basel-Landschaft setzt auf Kantonsstrassen im Innerortsbereich bereits seit rund zehn Jahren auf lärmarme Strassenbeläge. Die Wirksamkeit der Beläge lässt jedoch mit zunehmendem Alter nach. Dadurch kann es zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte kommen und der Belag muss ausgewechselt werden.

Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine revolutionäre Methode entwickelt, um der schleichenden Abnahme der Lärmminderung entgegenzuwirken. Mittels Grinding, dem Abschleifen der obersten Belagsfläche, werden die Hohlräume des Belags wieder zugänglich gemacht. Diese Hohlräume sind verantwortlich für die Lärmminderung. Vor dem Grinding kommt die bereits bekannte Nassreinigung der Beläge zur Anwendung. Diese befreit die Hohlräume von Staub und Schmutz. Untersuchungen zeigen, dass die Kombination der beiden Methoden den Lärm erneut um bis zu drei Dezibel mindert.

Durch das neue Unterhaltskonzept kann die Lebensdauer der lärmarmen Beläge um mehrere Jahre verlängert werden. Die Einführung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 vorgesehen und ist ein weiterer wichtiger Beitrag, um den Anteil an Bauabfällen zu reduzieren.

Durch Grinding werden die Hohlräume des Belags wieder zugänglich gemacht (Quelle: TBA)

Strassenlärm entsteht durch Abrollgeräusche
Der Strassenlärm wird hauptsächlich durch die Abrollgeräusche von Fahrzeugen verursacht. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) handelt es sich um die grösste Lärmquelle. In der Schweiz ist jede siebte und nachts jede achte Person von Verkehrslärm betroffen. Diese von Verkehrslärm betroffenen Menschen leben zu 90 Prozent in den Städten und Agglomerationen.

Die lärmarmen Beläge haben eine anfängliche Lärmminderung von mindestens drei Dezibel. Dies entspricht einer Halbierung des vorbeifahrenden Verkehrs. Werden die gesetzlich erlaubten Immissionswerte überschritten, müssen die Beläge ersetzt werden, auch wenn sie keine Schäden aufweisen.

Quelle: TBA

Generalsekretariat | 15. August 2022

10 Fragen an Nadja Kreidler

Redaktion BUZ

In der Rubrik „zehn Fragen an“ beantworten Mitarbeitende der Bau- und Umweltschutzdirektion jeweils zehn ausgewählte Fragen der BUZ-Redaktion. In dieser BUZ stellen wir Ihnen Nadja Kreidler vom Generalsekretariat vor.

Generalsekretariat | 15. August 2022

Foto-Quiz: Wo ist das?

Redaktion BUZ

Wie gut kennen Sie das Baselbiet? Machen Sie mit und schreiben Sie uns, wo diese Fotografie aufgenommen wurde. Bitte nennen Sie uns die Ortschaft und die Strasse. Unter den richtigen Antworten verlosen wir ein Moleskine Notizbuch A5 mit Prägedruck der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie einen Caran d'Ache Kugelschreiber mit BUD-Schriftzug inklusive Etui. Viel Glück!

Mailen Sie uns Ihre Antwort bis zum 31. August 2022 an: info.bud@bl.ch. Der/die Gewinner/in wird per E-Mail informiert und in der nächsten Ausgabe der BUZ erwähnt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Abteilung Kommunikation der BUD sowie deren Angehörige. Die Daten der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.

In der BUZ Nr. 111 war die Flurstrasse in Bubendorf abgebildet. Der Gewinner des Foto-Quiz aus der letzten BUZ heisst Raymond Tanner. An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch!

Generalsekretariat | 15. August 2022

Glückwunsch zur bestandenen Lehrabschlussprüfung

Redaktion BUZ

Drei Lernende der BUD haben ihre Lehrabschlussprüfungen im 2022 mit Erfolg bestanden. Wir wünschen den jungen Berufsleuten auf dem beruflichen und persönlichen Lebensweg viel Freude und Erfolg.

| 15. August 2022

In eigener Sache