Liebe Leserin, lieber Leser 

Endlich liegt sie vor, die neue BuZ. Die Umstellung auf die papierlose Version hat etwas länger gedauert, als geplant. Aber das ist ja nun wirklich nichts Neues bei elektronischen Lösungen! Umso mehr freut es mich, dass die elektronische BuZ nun auch alle Anforderungen erfüllt: Sie ist lesbar am Computer, auf i-pads und mobile-phones und sie ist vor allem auch für Sehbehinderte nutzbar. Und wir werden ab nächstem Jahr die bisherigen Herstellungskosten massiv senken können. 

Wie Sie alle wissen, habe ich mich im Sommer einer Rückenoperation unterziehen müssen. Es ist alles planmässig verlaufen und ich habe mich von dem Eingriff gut erholt. Nun bin ich schon wieder gut zwei Monate zurück im Büro und befasse mich mit wichtigen Dossiers. 

Unter anderem sind das die von der Regierung beschlossenen Sparvorgaben im Bereich des ÖV. Wahrlich kein leichtes Unterfangen! Eine Abkehr vom Giesskannenprinzip der U-Abo-Subventionen erachte ich nach wie vor als sinnvoll, denn es sollen nicht alle, unabhängig ihrer Zahlungskräftigkeit, sondern vorwiegend Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche in Ausbildung bis 25 in den Genuss von Vergünstigungen kommen. Die Regierung hat darum der Initiative “Ja zum U-Abo!” einen entsprechenden Gegenvorschlag gegenübergestellt. Ich hoffe natürlich, dass er beim Volk Zustimmung finden wird. 

Mit Genugtuung habe ich von den Planänderungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA bezüglich der Sanierung des Schänzli-Tunnels Kenntnis genommen. Meine intensiven Interventionen mit dem Rückenwind einer von über 18‘000 Personen unterschriebenen Petition haben doch Wirkung gezeitigt: Die Bauzeit ist jetzt massiv auf 31/4 Jahre verkürzt worden,  und der Verkehrsabfluss von der A18 im Gebiet St. Jakob wird dank einer Projektverbesserung beschleunigt. Manchmal geht mir die alte Redeweise durch den Kopf, dass gute Nachrichten keine Nachrichten sind.

Unbemerkt von den Medien entsteht in Muttenz ein neuer Campus im Polyfeld, einem ganz neuen, erst im Entstehen begriffenen Quartier am Bahnhof. Der Campus-Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz soll dereinst fast 3000 Studienplätze der Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences und für Soziale Arbeit bieten, ebenso findet hier die Pädagogische Hochschule und der Trinationale Lehrgang Mechatronik eine neue „Heimat“. Bald – voraussichtlich im März 2017 - werden wir Aufrichte für dieses zukunftsträchtige Gebäude feiern können. Darauf freue ich mich sehr! 
Ihnen allen wünsche ich viel Vergnügen bei der Lektüre der neuen BuZ.

Dem Redaktionsteam danke ich für seinen Einsatz bei der Umstellung auf die papierlose Version. Es nimmt Ihre Rückmeldungen, ob Lob oder Kritik, gerne entgegen. 
Ihre Regierungsrätin Sabine Pegoraro

| 31. Oktober 2016

Liebe Leserin, lieber Leser 

Endlich liegt sie vor, die neue BuZ. Die Umstellung auf die papierlose Version hat etwas länger gedauert, als geplant. Aber das ist ja nun wirklich nichts Neues bei elektronischen Lösungen! Umso mehr freut es mich, dass die elektronische BuZ nun auch alle Anforderungen erfüllt: Sie ist lesbar am Computer, auf i-pads und mobile-phones und sie ist vor allem auch für Sehbehinderte nutzbar. Und wir werden ab nächstem Jahr die bisherigen Herstellungskosten massiv senken können. 

Wie Sie alle wissen, habe ich mich im Sommer einer Rückenoperation unterziehen müssen. Es ist alles planmässig verlaufen und ich habe mich von dem Eingriff gut erholt. Nun bin ich schon wieder gut zwei Monate zurück im Büro und befasse mich mit wichtigen Dossiers. 

Unter anderem sind das die von der Regierung beschlossenen Sparvorgaben im Bereich des ÖV. Wahrlich kein leichtes Unterfangen! Eine Abkehr vom Giesskannenprinzip der U-Abo-Subventionen erachte ich nach wie vor als sinnvoll, denn es sollen nicht alle, unabhängig ihrer Zahlungskräftigkeit, sondern vorwiegend Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche in Ausbildung bis 25 in den Genuss von Vergünstigungen kommen. Die Regierung hat darum der Initiative “Ja zum U-Abo!” einen entsprechenden Gegenvorschlag gegenübergestellt. Ich hoffe natürlich, dass er beim Volk Zustimmung finden wird. 

Mit Genugtuung habe ich von den Planänderungen des Bundesamtes für Strassen ASTRA bezüglich der Sanierung des Schänzli-Tunnels Kenntnis genommen. Meine intensiven Interventionen mit dem Rückenwind einer von über 18‘000 Personen unterschriebenen Petition haben doch Wirkung gezeitigt: Die Bauzeit ist jetzt massiv auf 31/4 Jahre verkürzt worden,  und der Verkehrsabfluss von der A18 im Gebiet St. Jakob wird dank einer Projektverbesserung beschleunigt. Manchmal geht mir die alte Redeweise durch den Kopf, dass gute Nachrichten keine Nachrichten sind.

Unbemerkt von den Medien entsteht in Muttenz ein neuer Campus im Polyfeld, einem ganz neuen, erst im Entstehen begriffenen Quartier am Bahnhof. Der Campus-Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz soll dereinst fast 3000 Studienplätze der Hochschulen für Architektur, Bau und Geomatik, für Life Sciences und für Soziale Arbeit bieten, ebenso findet hier die Pädagogische Hochschule und der Trinationale Lehrgang Mechatronik eine neue „Heimat“. Bald – voraussichtlich im März 2017 - werden wir Aufrichte für dieses zukunftsträchtige Gebäude feiern können. Darauf freue ich mich sehr! 
Ihnen allen wünsche ich viel Vergnügen bei der Lektüre der neuen BuZ.

Dem Redaktionsteam danke ich für seinen Einsatz bei der Umstellung auf die papierlose Version. Es nimmt Ihre Rückmeldungen, ob Lob oder Kritik, gerne entgegen. 
Ihre Regierungsrätin Sabine Pegoraro

Tiefbauamt | 31. Oktober 2016

NEUER BUSHOF LAUFEN – EIN VOLLER ERFOLG!

Axel Mühlemann, Tiefbauamt

DIE STADT LAUFEN STELLT DAS VERKEHRLICHE WIE AUCH WIRTSCHAFTLICHE ZENTRUM DER REGION LAUFENTAL/THIERSTEIN DAR. SEIT RUND 15 JAHREN NEHMEN DIE ÖV-FAHRTEN INNERHALB DER REGION UND IN RICHTUNG DER AGGLOMERATION BASEL STARK ZU. DIE BUSHALTESTELLE AM BAHNHOF LAUFEN GENÜGTE DEN ANFORDERUNGEN NICHT MEHR UND WURDE ZU EINEM NEUEN BUSHOF AUFGEWERTET.

Die feierliche Eröffnung des Bushofs Laufen am 27. August 2016 lockte viele «Laufemerinnen und Laufemer» sowie Interessierte an den Bahnhof. Die Bevölkerung wollte sich vor Ort ein Bild des neuen Bushofs machen und sehen, wie das neue Verkehrskonzept am Bahnhof funktionieren wird.

Gut gelaunt schneidet Regierungsrätin Sabine Pegoraro das Eröffnungsband durch. (Quelle: Roland Bürki)

Nach den offiziellen Ansprachen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Stadtpräsident Alexander Imhof und dem Leiter der Post Auto-Region Nordwestschweiz, Patrick Zingg, wurden die Bevölkerung und Interessierte zu einem Apéro eingeladen. Es gab Grilladen, karibische Klänge und Selfie-Aktionen, eine Hüpfburg und Kinderschminken.

Die Postauto-Hüpfburg kam gut an bei den jungen Gästen.(Quelle: BUD)

An Infoständen der SBB, der Promotion Laufental, von Post Auto und des Kantons Basel-Landschaft gab es Informationen über das Projekt Bushof Laufen und das damit verbundene Konzept des Flächigen Querens.

In der Bahnhofstrasse wurde anstelle der zwei vorhandenen Fussgängerstreifen in der Mitte ein grosser Mehrzweckstreifen angeordnet. Dieser Mehrzweckstreifen ermöglicht ein flächiges Queren der Fussgänger im gesamten Bereich der Bahnhofstrasse. Zudem soll mit dieser Massnahme der zähflüssige Verkehr in den Spitzenstunden verbessert werden. Fussgänger warten am Strassenrand auf eine Lücke im Verkehr und gehen in einem ersten Anlauf bis zur Mittelzone. Dort achten sie wieder auf den Verkehr und überschreiten bei freier Bahn den Rest der Strasse. Die Fahrzeuglenkenden fahren mit angemessener Geschwindigkeit, sind aufmerksam und bremsbereit. Vortritt haben dabei die Autos. Bei umgesetzten Projekten im Kanton Bern zeigte sich, dass sich der Verkehr dank gegenseitiger Rücksichtnahme verflüssigt hat.

Aus der Region verkehren fünf Buslinien radial zum Bahnhof Laufen und ermöglichen dort schlanke und zeitlich abgestimmte Anschlüsse auf die Bahn, wie auch auf die anderen Buslinien. Rund 75 Prozent aller Bahnreisenden in Laufen sind Umsteigende auf eine Buslinie und umgekehrt. Die Buslinien im Raum Laufental/Thierstein zeichnen sich durch eine ausgeprägte Nachfragespitze in den Hauptverkehrszeiten aus, teilweise teilten sich in den Spitzenstunden bis zu zehn Postautobusse die beengten Verhältnisse auf dem Areal des Bahnhofs Laufen. Dadurch war die Situation einerseits unübersichtlich für die Benutzer, andererseits war der Mix aus Fussgängern und Bussen gefährlich. Ausserdem konnte die Haltestelle die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes nicht mehr erfüllen.

Während den Stosszeiten, wenn volle Züge in Laufen ankommen, war der Fussgängerstreifen ununterbrochen von Menschenkolonnen besetzt. Der Strassenverkehr kam zeitweise zum Erliegen. Die Parkplätze entlang der Bahnhofstrasse behinderten den Verkehr durch Parkiervorgänge. Zudem erschwerten die haltenden Fahrzeuge die Sicht auf die Fussgänger, was zu gefährlichen Situationen führte.

Die feierliche Eröffnung des Bushofs Laufen am 27. August 2016 lockte viele Interessierte an den Bahnhof. (Quelle: BUD)

Der Bahnhof wurde zu einer modernen ÖV-Drehscheibe aufgewertet und mit einem neuen Bushof mit verbesserten Umsteigeverhältnissen ausgestattet. Es bestehen nun klare und eindeutige Verkehrsabläufe für Postautos und Fussgänger. Die fünf schräg zur Bahnhofstrasse angeordneten Haltekanten sind mit zeitgemässer Haltestelleninfrastruktur ausgerüstet (Sitzbänke, Abfallkübel, Digitales Informationssystem). Ein neues modernes Dach schützt die Passagiere vor Regen und Sonne. Zudem wurden für die Spitzenstunden entlang dem SBB-Perron zwei Bedarfsperrons mit Ein- und Aussteigehaltekante für bis zu drei Gelenkbusse gebaut. Ein abgestimmtes Beleuchtungskonzept für den Bushof und die Bahnhofstrasse sorgen für komfortable Lichtverhältnisse. Mit modernen sparsamen LED-Leuchten kann die Beleuchtung den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.

Die Bauarbeiten dauerten von Frühling 2015 bis zur Eröffnung des Bushofs am 27. August 2016. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 8 Millionen Franken.

Lufthygieneamt beider Basel | 31. Oktober 2016

2016 – DER SOMMER LIESS AUF SICH WARTEN

Hansruedi Moser, Lufthygieneamt beider Basel

DIE ERSTE SEPTEMBERHÄLFTE 2016 MIT HEISSEN TEMPERATUREN UND HOHEN OZONKONZENTRATIONEN BLEIBT SICHER IN ERINNERUNG. SIE IST ABER NICHT TYPISCH FÜR DEN SOMMER 2016. IM LANGJÄHRIGEN VERGLEICH GEHÖRT DER SOMMER 2016 ZU DEN JAHREN MIT EINER EHER GERINGEN OZONBELASTUNG.

In diesem Jahr hat der Sommer auf sich warten lassen. Mai und Juni waren regnerisch und kühl. Erst ab Mitte Juli waren längere sommerliche Hitzeperioden zu verzeichnen. Diese Witterung hatte auch Einfluss auf den Verlauf der Ozonbelastung.

Im Mai 2016 wurde eine grössere Ozonbelastung registriert als im Mai des Vorjahres, dies aufgrund einer kurzen sommerlichen Phase zu Monatsbeginn. In den Folgemonaten Juni, Juli und August blieb die Ozonbelastung im Vergleich zum Vorjahr geringer. Hingegen zeigte der September – der erste Herbstmonat - ein ganz anderes Bild. Sowohl die maximalen gemessenen Werte, wie auch die Zahl der Stunden mit Grenzwertüberschreitung blieb im September 2016 deutlich höher als im Vorjahr. Die Ozon-Situation im September 2016 ist sogar vergleichbar mit den Werten im September 2003.

Trotz dieser hohen Werte in der ersten Hälfte September war die Ozonbelastung im Sommer 2016 als Ganzes relativ gering. An der städtischen Station Basel St. Johanns-Platz addierten sich bisher 81 Stunden über dem Grenzwert (120 Mikrogramm pro Kubikmeter), bei einem Maximalwert von 159 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dies ist geringer als im Jahr 2015 (215 Stunden / 176 Mikrogramm pro Kubikmeter) und gehört mit zu den tiefsten bisher gemessenen Jahren an dieser Station. An der Höhenstation Chrischona wurden im Jahr 2016 bisher 359 Stunden mit übermässiger Ozonbelastung festgestellt, bei einem Spitzenwert von 167 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch diese Werte sind geringer als im Vorjahr (701 Stunden, 198 Mikrogramm pro Kubikmeter). Im Jahr 2016 ist die Informationsschwelle (180 Mikrogramm pro Kubikmeter) der Bau-, Planungs- und Baudirektoren-Konferenz damit nicht erreicht worden.

Fazit: Trotz der aussergewöhnlich hohen Ozonbelastung im September, gehört der Sommer 2016 zu den Jahren mit geringer Ozonkonzentration – und diese Aussage wird sich in den nächsten Tagen mit dem Temperatursturz sicher auch nicht mehr ändern.

Der Verlauf der Ozonbelastung, sowie der Temperatur und der Regenmenge im Sommer 2016 (bis 18.9.2016). (Quelle: LHA)

Loeben | 31. Oktober 2016

NEUER BELAG AUF DER A18 – FÜR WENIGER LÄRM

Wolf-Henrik von Loeben

DIE A18 IST EINE DER AM STÄRKSTEN BELASTETEN STRASSEN DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT. ABSCHNITTSWEISE WIRD SIE DURCHSCHNITTLICH VON MEHR ALS 50‘000 MFZ/24 UHR BEFAHREN. ALS TEIL EINES LAUFENDEN LÄRMSANIERUNGSPROJEKTS WURDEN AUF DER A18 VERSCHIEDENE MASSNAHMEN ZUSAMMEN MIT SANIERUNGSARBEITEN BEREITS UMGESETZT.

Die Bauarbeiten in Fahrtrichtung Basel starteten im Sommer 2015 und konnten ohne Spurabbau durchgeführt werden. Mitte Januar 2016 haben die Arbeiten in Fahrtrichtung Delémont wieder begonnen.

Das Lärmsanierungsprojekt umfasst sämtliche Massnahmen von Lärmschutzfenstern über Lärmschutzwände bis zum Emissionsort, dem Strassenbelag. Als Hauptmassnahme des Lärmsanierungsprojekts auf der kantonalen Autobahn A18 wird der bestehende Asphaltbelag, dessen Lebensdauer abgelaufen ist, auf einer Länge von mehreren Kilometern durch einen neuen lärmmindernden Porenasphalt («Flüsterasphalt») ersetzt.

Um die Beeinträchtigungen zeitlich zu begrenzen, wurde das Projekt als Gesamterhaltungsmassnahme für den Abschnitt Reinach Süd bis Muttenz Süd konzipiert. Neben dem neuen Asphaltbelag werden auch Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten am Entwässerungssystem und kleinere Sanierungen an den vorhandenen Kunstbauten und Stützmauern durchgeführt.

Voller Einsatz für weniger Lärm auf der A18. (Quelle: TBA)

Neue Anlage für Strassenwasser
Das Strassenabwasser der A18 fliesst über Ölabscheider in die Birs. Das Entwässerungskonzept sieht vor, einen Grossteil des Strassenabwassers künftig in eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) am Anschluss Muttenz Süd zu leiten. Die neue Anlage wird im Rahmen des Schänzli-Projekts erstellt. Hierfür werden zwei Ölabscheider, die sich jeweils neben der A18 befinden, zu Pumpstationen umgebaut. Diese Ölabscheider sorgen heute dafür, dass das Strassenabwasser, das bisher in die Birs geleitet wird, kein Öl enthält. Der Umbau der Ölabscheider erfolgt, sobald die SABA des Schänzli-Projekts fertig gestellt ist.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wird die alte Mittelleitschranke durch eine Betongleitwand ersetzt. Auf der A18 von Muttenz bis Reinach wurden bereits Verkehrskameras installiert, damit die Verkehrsleitzentrale die Verkehrslage von Sissach aus beurteilen und die Polizei im Ereignisfall schnell reagieren kann.

Reparaturarbeiten und Einbau von Flüsterbelag
Zahlreiche Reparaturen waren und sind noch nötig, um die Lebensdauer der Kunstbauten und Stützmauern zu gewährleisten. Die Hauptarbeit besteht darin, die Schadstellen in Betonflächen zu finden und diese fachgerecht zu sanieren. Hierzu wird beispielsweise loser Beton entfernt und neu reprofiliert, d.h. mit Reparaturbeton gefüllt. Anschliessend erhalten die Elemente eine Hydrophobierung – eine wasserabweisende Imprägnierung –, um den Beton besser vor Umwelteinflüssen, wie z.B. Streusalz, zu schützen. Die alten Betonelemente der Lärmschutzwand Reinacher Heide waren ebenfalls schon stark durch Witterung und Streusalz angegriffen und sind im Rahmen des Projekts  durch moderne, leichte Aluminiumelemente ersetzt worden.

Beim eingesetzten Asphalt handelt es sich um einen Porenasphalt mit Hohlraumgehalt, der auch als Flüsterasphalt bezeichnet wird. Der Hohlraumgehalt ist notwendig, um den Schall zu schlucken bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Um den wasserdurchlässigen Porenasphalt nach unten abzudichten, wurde ein Dünnschichtbelag (Microsil) als Unterlage eingebaut. Diese Zwischenschicht, die nur 10 Millimeter dick ist, wurde in mehreren Nachteinsätzen eingebaut. Die Zwischenschicht konnte dann jeweils wenige Stunden später wieder für den Verkehr freigegeben werden. Für die Qualität ist es sogar förderlich, wenn dieser Dünnschichtbelag von Fahrzeugen überrollt wird.

Auf einer Länge von rund 700 Metern ist die Bauweise mit Dünnschichtbelag und Porenasphalt allerdings nicht möglich. In der Grundwasserwanne Hofmatt wird zum ersten Mal im Kanton Basel-Landschaft ein lärmarmer Gussasphalt eingesetzt, der die Lärmreduzierung über eine besondere Oberflächenstruktur erreicht.

Gussasphalteinbau in der Grundwasserwanne «Hofmatt». (Quelle: TBA)

Neuer Deckbelag in Fahrtrichtung Delémont
Die Bauarbeiten in Fahrtrichtung Basel starteten im Sommer 2015. Diese konnten ohne Spurabbau durchgeführt werden. In den 17 Wochen Bauzeit haben sich wenige Personen über die Verkehrssituation beklagt. In Anbetracht der etwa 4,2 Millionen Menschen, die die Baustelle in diesem Zeitraum passiert haben, kann zusammengefasst werden, dass die Arbeiten zufriedenstellend abgelaufen sind und dass die eine oder andere Verbesserung mit in die nächste Etappe genommen werden konnte.

Die Arbeiten in Fahrtrichtung Delémont haben am 18. Januar 2016 wieder begonnen. Der neue Deckbelag in diese Richtung wurde zum grössten Teil im Sommer eingebaut. Die letzte Etappe folgt im Oktober. Das bedeutet, dass es für alle Projektbeteiligten ungeachtet der Temperaturen noch einmal ein heisser Herbst wird.

Das Lärmsanierungsprojekt A18 ist eines der vielen Projekte, die seit mehreren Jahren mit dem des Bundesamts für Strassen (Projekt «Schänzli») sowie den Nachbarkantonen und den angrenzenden Gemeinden intensiv koordiniert werden.

NEUE BEHANDLUNGSANLAGE FÜR HOLZASCHE – WENIGER CHROM

Heinz Schaub, Amt für Industrielle Betriebe Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie

IN HOLZFEUERUNGEN UND HOLZKRAFTWERKEN ENTSTEHT DURCH DIE VERBRENNUNG VON HOLZ UMWELTFREUNDLICHE ENERGIE. BEI DER VERBRENNUNG BLEIBT JEDOCH ASCHE ALS VERBRENNUNGSRÜCKSTAND ZURÜCK. DIESE ASCHE MUSS VORBEHANDELT WERDEN, SODASS SIE UMWELTGERECHT DEPONIERT WERDEN KANN. SEIT EINIGEN MONATEN WIRD IM KANTON BASEL-LANDSCHAFT ERFOLGREICH EINE NEUARTIGE BEHANDLUNGSANLAGE FÜR HOLZASCHE BETRIEBEN.

Holz zählt zu den erneuerbaren Energieträgern und ist CO2-neutral. Die thermische Nutzung von Holz als Energieträger ist energie- und klimapolitisch erwünscht und dient als Ziel für die Energiewende. Bei der Verbrennung von Energieholz und Holzabfällen in Holzfeuerungen entstehen die Reststoffe Bett- und Filterasche. Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass diese Rückstände durch Schadstoffe belastet sind. Der Schadstoffgehalt dieser Reststoffe ist vom Brennstoffmix (unbehandeltes Waldholz, Abfallholz) und dem Ofentyp abhängig. Bettasche wird auf Deponien im Inland abgelagert. Filterasche muss in Abhängigkeit der Schadstoffbelastung teilweise in Untertagedeponien im Ausland abgelagert werden.

Analysenergebnisse von unbehandelter Holzasche auf Chrom(VI). Alle Proben überschreiten den Grenzwert, die Probe 7 um mehr als den Faktor 100. (Quelle: AIB)

Mit der zunehmenden Bedeutung von privaten und gewerblichen Holzfeuerungen gelangen immer mehr Aschen zur Ablagerung auf die kantonale Deponieanlage Elbisgraben bei Liestal. In diesem Zusammenhang wurde die Schadstoffbelastung der Aschen systematisch untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Aschen nahezu aller Feuerungsanlagen – losgelöst vom Brennstoffmix und dem Ofentyp – die Grenzwerte für Chrom(VI) massiv überschreiten (siehe untenstehende Grafik). Bei Chrom(VI) handelt es sich um die oxidierte Form des chemischen Elements Chrom. Chrom(VI) ist giftig und gut wasserlöslich und muss somit als sehr umweltschädlich eingestuft werden.

In den Baselbieter Waldböden liegt der Chromgehalt zwischen 15 und 40 Milligramm pro Kilogramm trockenem Boden. Pflanzen nehmen Chrom in Spuren auf und lagern es in der Biomasse ein. Die Aufnahmerate bzw. Konzentration in der Pflanze sind abhängig vom Boden bzw. von dessen Chromgehalt, der Witterung (Wasserhaushalt) und der Pflanzen- bzw. Baumart. Typischerweise liegt die Chromkonzentration in naturbelassenem Waldholz im Bereich von 0.5 bis 5 Milligramm pro Kilogramm trockenem Holz.

Endprodukt: Wegen der hohen Chrom(VI)-Belastung von Holzasche ist eine Behandlung der Asche notwendig. (Quelle: AIB)

Im Vergleich zu naturbelassenem Holz ist die Chrombelastung von Rest- und Altholz in aller Regel deutlich höher. Die Belastung stammt dabei beispielsweise aus Holzschutzmitteln und Farbanstrichen. Bei Rest- und Altholz handelt es sich um Holzabfälle und diese dürfen nur in bewilligten Anlagen mit einer speziellen Rauchgasreinigung verbrannt werden. Durch die Verbrennung des Holzes wird Chrom teilweise zu Chrom(VI) oxidiert und zudem kommt es aufgrund der Massenreduktion zu einer Aufkonzentrierung.

Aufgrund der mehrheitlich hohen Chrom(VI)-Belastung von Holzasche ist eine Behandlung der Asche notwendig, sodass eine gesetzeskonforme Deponierung unter Einhaltung aller Grenzwerte möglich ist. Ziel der Behandlung ist die chemische Reduktion des giftigen Chrom(VI) zum unkritischen Chrom(III) und elementaren Chrom. Ein entsprechendes Behandlungsverfahren musste aber zuerst entwickelt, etabliert und getestet werden. Schnell war klar, dass zur Behandlung der Aschen grössere Mengen Wasser erforderlich sind. Da die Deponieanlage Elbisgraben nicht über eine Wasserversorgung verfügt, konnte die Anlage nicht direkt auf der Deponie errichtet werden

Eine renommierte und im Abfallbereich tätige Logistikfirma aus der Region war bereit, in eine entsprechende Behandlungsanlage zu investieren und diese auf ihrem Betriebsareal zu errichten. Seit einigen Monaten ist die in der Region einzigartige Anlage in Betrieb.

Anlage zur Behandlung von Holzasche. (Quelle: AIB)

Die Holzasche wird mit geeigneten Lastwagen bei den Holzfeuerungen und Holzkraftwerken abgeholt und bei der Behandlungsanlage in ein grosses Stahlsilo eingeblasen. Von da aus gelangt die Asche unter Zugabe eines Reduktionsmittels und Wasser in einen Zwangsmischer. Eine chemische Reaktion führt dabei zur Reduktion des gefährlichen Chrom(VI) zum unkritischen Chrom(III) bzw. elementaren Chrom. Eine analytische Qualitätskontrolle hat gezeigt, dass die geforderten Grenzwerte zur Ablagerung auf der Deponieanlage Elbisgraben nach der Behandlung problemlos eingehalten werden können.

Das Behandlungsverfahren wurde durch den Logistikpartner unter enger Begleitung durch das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) und das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) entwickelt.

Amt für Raumplanung | 31. Oktober 2016

KRIP-ANPASSUNG 2012: ÄNDERUNGEN FÜR DAS WANDERWEGNETZ UND DIE HISTORISCHEN VERKEHRSWEGE

Doris Capaul, Amt für Raumplanung

DIE ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS (KRIP) 2012 WURDE VOM LANDRAT AM 25. FEBRUAR 2016 BESCHLOSSEN. NACHDEM DIE FRIST FÜR DAS FAKULTATIVE PLANUNGSREFERENDUM ENDE APRIL UNBENUTZT ABGELAUFEN IST, IST DIE KRIP-ANPASSUNG 2012 NUN IN RECHTSKRAFT GETRETEN. DAS ÜBERARBEITETE KANTONALE WANDERWEGNETZ UND DAS NEUE OBJEKTBLATT "HISTORISCHE VERKEHRSWEGE" SIND BESTANDTEIL DIESER ANPASSUNG.

Überarbeitet wurde das kantonale Wanderwegnetz für die Bezirke Arlesheim und Laufen sowie für das Wandergebiet rund um den Gempen. Das überarbeitete Objektblatt V3.2 und die angepasste Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur sind im Internet in der Rubrik "Aktuelle Version des kantonalen Richtplans" aufgeschaltet. Die Neusignalisation des Wanderwegnetzes hat bereits gestartet. Für die Gemeinden im Laufental und im Bezirk Arlesheim westlich der Birs ist sie nahezu vollständig abgeschlossen. Das Wandergebiet Gempen wird im Jahr 2017 neu signalisiert. Die Neusignalisation erfolgt gemäss der VSS-Norm SN 640 829a 'Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr' im Auftrag des Kantons durch den Verein Wanderwege beider Basel.

Ausschnitt aus dem Geoportal BL, Historische Verkehrswege: Die einzelnen Kategorien sind farblich differenziert nach Bedeutung und mit unterschiedlicher Strichstärke für den Substanzgehalt dargestellt. (Quelle: Geoportal BL)

Im Geoportal des Kantons ist das Wanderwegnetz unter zwei Themenbereichen abgelegt:

  • Kantonaler Richtplan/Verkehr/Kantonale Wanderwege; dieser Datensatz entspricht dem rechtskräftigen Richtplaneintrag, den es umzusetzen gilt.
  • Verkehr/Wanderwege; hier ist abgebildet, wie das Wanderwegnetz im Gelände jeweils aktuell signalisiert ist. Erst wenn die Neusignalisation im Gelände erfolgt ist, wird dieser Datensatz entsprechend angepasst.

Da die Neusignalisation entsprechend den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen etappenweise erfolgt, gibt es Differenzen zwischen den beiden Datensätzen, die aber laufend abgebaut werden.

Als historische Verkehrswege gelten Wege, Strassen und Wasserwege aus früheren Epochen, deren Substanz mindestens abschnittsweise erhalten ist und die durch historische Dokumente belegt sind. Beim Schutz der historischen Verkehrswege geht es um den Erhalt des historischen Kulturgutes, gleichzeitig aber auch um den Erhalt landschaftsprägender Elemente, die historische Verkehrswege häufig in erheblichem Ausmass begleiten. Ihr Verschwinden hätte nicht nur den Verlust eines Teils des historischen Erbes zur Folge, sondern würde gleichzeitig auch eine Verminderung der landschaftlichen Vielfalt bedeuten.

Das neue Objektblatt V3.4 "Historische Verkehrswege" ist im Internet ebenfalls in der Rubrik "Aktuelle Version des kantonalen Richtplans" aufgeschaltet. In der Richtplankarte sind die historischen Verkehrswege nicht eingetragen, da im Richtplan-Massstab 1:50'000 die teilweise nur kurzen Wegstrecken nicht eindeutig lokalisierbar wären. Der Bestand an historischen Verkehrswegen kann im Geoportal des Kantons eingesehen werden. Die einzelnen Kategorien sind farblich differenziert nach Bedeutung und mit unterschiedlicher Strichstärke für den Substanzgehalt dargestellt. Über den Info-Knopf kann zu jedem Streckenabschnitt eine Dokumentation mit Erläuterungen zu Geschichte und Gelände heruntergeladen werden. Für das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft verzeichnet das Inventar historischer Verkehrswege (IVS) insgesamt 2'401 Objekte mit einer Streckenlänge von total 1'025 Kilometer. Davon weisen 21 Kilometer viel Substanz und 387 Kilometer Substanz auf, während bei rund 60 Prozent der Wegstrecken nur noch der historische Verlauf bekannt ist.

Lufthygieneamt beider Basel | 31. Oktober 2016

LUFTQUALITÄT IN DER NORDWESTSCHWEIZ - GEMEINSAMER JAHRESBERICHT 2015

Markus Camenzind, Lufthygieneamt beider Basel

DER VORLIEGENDE JAHRESBERICHT 2015 IST DAS ERSTE KONKRETE PRODUKT AUS DER ENGEREN ZUSAMMENARBEIT DER NORDWESTSCHWEIZER KANTONE AG, BE, BL, BS, JU UND SO. DAS SCHWERPUNKTTHEMA WIDMET SICH, NACH DEM SEHR WARMEN UND SONNIGEN SOMMER DES VERGANGENEN JAHRES, DEM OZON.

Die Kantone BL, BS und SO arbeiten bereits seit über 10 Jahren auf Vertragsbasis intensiv zusammen. In den vergangenen Jahren hat sich das Interesse für eine engere Zusammenarbeit sukzessive auch auf die Kantone Aargau, Jura und Bern erweitert. Neben den Bereichen Betreuung Messnetze, Qualitätssicherung, Modellierung, Projekte und Datenhaltung standen insbesondere die Berichterstattung sowie die Information im Zentrum des Interesses.Als erstes Produkt dieser erweiterten Zusammenarbeit ist der nun vorliegende gemeinsame Jahresbericht 2015 zur Luftqualität entstanden. Der Bericht ist in einer deutschen und einer französischen Version abrufbar unter: http://luftqualitaet.ch/messdaten/berichte.

Standortförderung | 31. Oktober 2016

DAS ANGEBOT AN ATTRAKTIVEN WIRTSCHAFTSFLÄCHEN FÖRDERN

Thomas Kübler, Leiter Standortförderung Alice Bögli, Arealentwicklung Standortförderung

DER KANTON BASEL-LANDSCHAFT FÖRDERT IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN GEMEINDEN DAS ANGEBOT VON ATTRAKTIVEN WIRTSCHAFTSFLÄCHEN UND ORIENTIERT SICH DABEI AN DEN BEDÜRFNISSEN DER UNTERNEHMEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER NACHHALTIGKEIT DER ANGESTREBTEN NUTZUNGEN.

Grundlage für die direktionsübergreifend erarbeitete Arealstrategie bildet die im Februar 2013 vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage der Wirtschaftsoffensive, welche die aktivere Rolle des Kantons in der Entwicklung von Arealen angestossen hat. Das Ziel ist, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsentwicklung zu verbessern.

Chuenimatt Pratteln: Diese Parzelle steht Unternehmen für die Ansiedlung zur Verfügung. (Quelle: Standortförderung)

Der Zeitpunkt der Überführung des Projektes Wirtschaftsoffensive in die Standortförderung Baselland gibt Anlass zur Erarbeitung der Arealstrategie. Sie bildet die Grundlage und strategische Ausrichtung zukünftiger Aktivitäten der Standortförderung in diesem Bereich und ist Abbild der aus bisherigen Erfahrungen abgeleiteten Lehren. Die Zielsetzung kann nur direktionsübergreifend umgesetzt werden. Ziele, Massnahmen sowie Schnittstellen wurden daher direktionsübergreifend diskutiert und festgelegt. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen den Direktionen sind im Anhang der Verordnung zur überdirektionalen Zusammenarbeit geregelt.

Hammerstrasse Liestal: Auch diese Brachfläche könnte einer Nutzung durch Ansiedlung zugeführt werden. (Quelle: Standortförderung)

Die Arealstrategie orientiert sich an den im Wirtschaftsbericht beschriebenen Herausforderungen und definierten Ausrichtungen der Handlungsfelder. Die Landratsvorlage zum Wirtschaftsbericht wird im Frühjahr vorliegen.

  • Kantonseigene Grundstücke im Finanzvermögen können für die Ansiedlung neuer und Expansion bestehender Unternehmen genutzt werden. Dazu werden die Abklärungen so weit vorgenommen, dass die Grundstücke zeitnah zur Baureife entwickelt werden können. Die zukünftige Nutzungsart wird gezielt gesteuert um einen möglichst grossen Beitrag zum qualitativen Wirtschaftswachstum zu leisten.
  • Die enge Betreuung durch die Standortförderung im Sinne eines One-stop-shops in der Verwaltung sowie als Vermittler zwischen beteiligten Akteuren ermöglicht die Überwindung von Hindernissen bei An- und Umsiedlungen von Unternehmen im Kanton.
  • Die gezielte Unterstützung der Entwicklung von Arealen ermöglicht eine bessere Nutzung des Potentials attraktiver Flächen. Die Unterstützung des Kantons erfolgt fokussiert, wo das Potential sowie der Unterstützungsbedarf am grössten sind.

Durch die aktive Netzwerkpflege im Immobiliensektor wird der Unterstützungsbedarf eruiert und die Standortfaktoren bekannter gemacht. Wichtig ist es, dass das umfangreiche Angebot an attraktiven Arealen und deren Standortvorteile den potentiellen Interessenten bekannt gemacht wird. Letztlich sollen dadurch die Wirtschaftsflächen des Kantons Basel-Landschaft dem Potential entsprechend genutzt und mit einer effizienten Nutzung des Bodens die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig gestärkt werden.

Tiefbauamt | 31. Oktober 2016

ZWINGEN: SCHUTZ VOR HOCHWASSER AN DER BIRS

Philipp Meyer, Tiefbauamt

DAS HOCHWASSEREREIGNIS IM AUGUST 2007 HAT DIE HOCHWASSERSCHUTZDEFIZITE ENTLANG DER BIRS IN DER GEMEINDE ZWINGEN DEUTLICH AUFGEZEIGT. WEIL DER SCHADEN MIT RUND 1.3 MILLIONEN FRANKEN SEHR GROSS WAR UND DAS SCHADENPOTENZIAL NOCH WEIT HÖHER LIEGT, SIND BAULICHE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR WEITEREN ÜBERSCHWEMMUNGEN DRINGEND NOTWENDIG.

Das Hochwasser an der Birs vom 8./9. August 2007 führte in Münchenstein zum höchsten Abfluss seit Beginn der Messungen vor 100 Jahren. Der Fluss trat an mehreren Stellen im Laufental über die Ufer und verursachte unter anderem im Siedlungsgebiet von Zwingen einen hohen Sachschaden. Alleine die basellandschaftliche Gebäudeversicherung registrierte Schäden in der Höhe von 1.3 Millionen Franken. Die Gemeinde Zwingen wurde bereits vor dem Jahr 2007 mehrmals von massiven Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen, so beispielsweise im Juni 1973.

Nach dem Ereignis im Jahr 2007 wurden die Hochwasserschutzdefizite entlang der Birs erfasst. Die Hochwasserschäden sind hauptsachlich um das Schlossareal und in Teilen des alten Dorfkerns entstanden. Die genaue Analyse zeigt, dass um das Schlossareal ein hydraulischer Kapazitätsengpass besteht. Das Gerinne der Birs und der zwei alten Schlossgräben, die heute schon als Hochwasserentlastung wirken, sind zu klein, um grössere Hochwasserereignisse sicher abzuführen.
 

Überschwemmung beim Schloss in Zwingen im August 2007 (Quelle: TBA)

Mit dem Ziel, das Siedlungsgebiet künftig vor Überflutungen zu schützen, wurde im Auftrag des Tiefbauamtes Kanton Basel-Landschaft zusammen mit der Gemeinde ein Hochwasserschutzprojekt von der Lüsselmündung bis zur neuen Kantonsstrassenbrücke ausgearbeitet.

Um sinnvolle Hochwasserschutzmassnahmen erzielen zu können, müssen drei Aspekte berücksichtigt werden: Gesellschaft (Schutz der Bevölkerung), Umwelt (Natur- und Landschaft / Schutz von kulturellen Gütern) und Wirtschaft (Wirtschaftlichkeit).Für einen effektiven und nachhaltigen Schutz müssen alle drei Aspekte im Gleichgewicht stehen. Der gesellschaftliche Aspekt war lange Zeit der einzig berücksichtigte. Heute werden auch der Schutz vor Umwelt und kulturellen Gütern, sowie die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.

Für das Hochwasserschutzprojekt in Zwingen heisst das konkret:

Gesellschaftlicher Aspekt: Die Hochwasserschutzmassnahmen müssen so dimensioniert werden, dass ein Hochwasser, das im Durchschnitt einmal in 100 Jahren eintritt (HQ100), sicher durch das Siedlungsgebiet abgeführt werden kann. Diese Schutzziele entsprechen den Bundesrichtlinien.

Umweltaspekt: Der Dorfkern mit Schlossareal liegt im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Die geplanten Massnahmen für den Hochwasserschutz sollten das Ortsbild nur gering beeinflussen.

Wirtschaftlicher Aspekt: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist das Verhältnis zwischen dem Schadenpotenzial und den Investitionskosten. Bei einer wirtschaftlichen Variante müssen Investitionskosten kleiner sein als das Schadenpotenzial.

Der Hochwasserschutz kann mit der Kombination von mehreren baulichen Massnahmen gewährleistet werden. Die Sohleabsenkung in der Birs sowie die Optimierung des Entlastungskanals West bewirken, dass sich der Wasserspiegel der Birs absenkt. Die Wirkung einer Wasserspiegelabsenkung ist im Bereich der Ribimatten nicht ausreichend. Daher erfolgt auf der Ribimatten eine Geländemodellierung. Die bestehende Ufermauer im Dorfkern wird lokal um rund 20 Zentimeter erhöht. 

Die Entfernung der Pfeiler der Holzbrücke bewirkt einerseits eine Minderung des Verklausungsrisikos (teilweise oder vollständiger Verschluss eines Fliessgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes), andererseits eine starke Reduktion der Kolkbildung (kleine, wassergefüllte Vertiefungen). Die Reduktion der Kolkbildung verringert wiederum die Unterhaltsarbeiten erheblich. Als Nebeneffekt wird durch die Änderung des Tragwerksystems der ursprüngliche Zustand der unter Denkmalschutz stehenden Holzbrücke wieder hergestellt.

Die Bauarbeiten starten voraussichtlich im ersten Quartal 2017 und dauern bis Ende 2017. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3.2 Millionen Franken und werden durch den Bund, den Kanton und die lokalen Grundeigentümer, deren Parzellen an die Birs grenzen (Anstossenden), getragen.

ARA ROGGENBURG: EINZIGE TROPFKÖRPER-ANLAGE IM BASELBIET

Stephan Loosli, Amt für Industrielle Betriebe

DIE ARA IN ROGGENBURG BEFAND SICH BEIM ÜBERTRITT INS BASELBIET IM JAHR 1994 IM BAU. DESHALB KONNTE DAS AMT FÜR INDUSTRIELLE BETRIEBE (AIB) KEINEN EINFLUSS MEHR AUF DAS REINIGUNGSVERFAHREN NEHMEN. SO BETREIBT DAS AIB SEIT DEM JAHR 1994 DIE ARA ROGGENBURG ALS EINZIGE TROPFKÖRPER-ANLAGE - EIN EXOT.

Bei der Tropfkörper-Anlage erfolgt die Reinigung nicht in einem Belebungsbecken durch Bakterien. Das Abwasser wird auf einen Tropfkörper (Zylinder) gepumpt und vorgereinigt durch einen Drehsprenger gleichmässig auf die Oberfläche des mit Lavasteinen gefüllten Tropfkörpers verteilt. Der Antrieb für die Drehbewegung des Sprengers entsteht durch den Rückstoss des durch die Verteilungslöcher ausfliessenden Abwassers. Somit benötigt es keinen Motor und ist dadurch ein sehr energiesparendes Verfahren. Das auf den Tropfkörper gepumpte Abwasser rieselt durch die Lavasteine bis zum Bodenrost und über die Ablaufrinne zum Nachklärbecken. Dabei trifft es auf eine Bakterienschicht. Dieser sogenannte biologische Rasen auf den Lavasteinen ist mehrere Millimeter dick. Gleichzeitig zieht Luft durch den Tropfkörper wie durch ein Kamin. Bei diesem Vorgang wird das Abwasser durch die Bakterien auf dem biologischen Rasen gereinigt. Der abgelöste biologische Bewuchs wird anschliessend im Nachklärbecken zurückgehalten und in den Faulraum gepumpt. Das gereinigte Abwasser fliesst über die Auslaufrinne in die Lützel.

Die ARA Roggenburg wird als einzige Anlage im Kanton im Tropfkörpersystem betrieben. (Quelle: AIB)

Der Tropfkörper ist ein altbekanntes Reinigungssystem für Abwasser. Neben den Vorteilen als sehr energiesparendes Verfahren ist der grösste Nachteil gegenüber einer Belebtschlammanlage, dass die Anzahl Bakterien, die das Abwasser auf dem biologischen Rasen reinigen, nicht beeinflusst werden kann. Beim Belebtschlammverfahren hingegen kann die Anzahl der Bakterien auf den Verschmutzungsgrad des Abwassers angepasst werden.

Nach 20 Jahren Betriebszeit hat das AIB im Jahr 2015 umfassende Erhaltungsmassnahmen auf der ARA Roggenburg ausgeführt. Es wurden die gesamten mechanischen Komponenten ersetzt sowie die ganze Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSRT) auf den Stand der Technik gebracht. Die ARA Roggenburg ist nun auch mit einem modernen Prozessleitsystem (PLS) ausgestattet, womit die gesamte ARA auch per Fernwartung gesteuert und überwacht werden kann.

Und wie sieht es in der Nachbarschaft von Roggenburg aus? Die ARA Liesberg wurde im Jahr 2007 durch einen Neubau ersetzt. Die ARA Burg im Leimental konnte nach einem Landerwerb im Jahr 2000 ihren Betrieb aufnehmen. Diese beiden ARAs wurden nach dem Belebtschlamm-Verfahren – das im AIB bevorzugte Reinigungssystem – konzipiert.

Tiefbauamt | 31. Oktober 2016

FUSSGÄNGERSTREIFEN AUF IHRE SICHERHEIT ÜBERPRÜFT

Nicoletta Hamann, Roman Bergamin Tiefbauamt

IM WINTERHALBJAHR 2011/2012 HABEN SICH IN DER SCHWEIZ ZAHLREICHE VERKEHRSUNFÄLLE MIT FUSSGÄNGERN AUF FUSSGÄNGERSTREIFEN EREIGNET. DIES HAT INSBESONDERE IN DEN MEDIEN EINE WELLE DER ENTRÜSTUNG AUSGELÖST, WORAUF AUCH ZAHLREICHE ANFRAGEN BEI DER POLIZEI UND BEIM TIEFBAUAMT EINGEGANGEN SIND.

Fachstellen der Polizei und des Tiefbauamtes haben beschlossen, eine flächendeckende Überprüfung der Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen vorzunehmen. Dies auch aufgrund zweier Postulate im Landrat, welche mehr Sicherheit auf Fussgängerstreifen forderten. Das Kantonsstrassennetz umfasst rund 530 Fussgängerstreifen. Um diese möglichst effizient und einheitlich beurteilen zu können, wurde ein Beurteilungsbogen erstellt. Anhand dieses Beurteilungsbogens wurde jeder einzelne Fussgängerstreifen vor Ort mit Hauptaugenmerk auf Beleuchtung, Sichtverhältnisse, Signalisation und Markierungszustand überprüft.

In einem nächsten Schritt wurden das Resultat sowie das weitere Vorgehen anlässlich mehrerer Sitzungen mit der Polizei besprochen. Bei 99 der insgesamt rund 530 Fussgängerstreifen hat sich gezeigt, dass kleinere wie auch grössere Optimierungsmassnahmen notwendig sind. Die Hauptprobleme sind vor allem ungenügende Sichtverhältnisse aufgrund sichtbehindernder Vegetation oder sonstige mehr oder weniger „statische“ Elemente wie Mauern, Zäune, Parkplätze, Plakate usw. Nur in wenigen Fällen wies die Strasseninfrastruktur, sprich die Beleuchtung, Signalisation oder Markierung ein klares Defizit auf.

Um dem Problem der stets nachwachsenden Vegetation nachhaltig begegnen zu können, wurden die zuständigen Stellen für Grünpflege beim Tiefbauamt entsprechend auf die Problematik sensibilisiert. lm Bereich der Fussgängerstreifen wird nun ein erhöhtes Augenmerk auf die Vegetation gelegt. Hecken sowie Sträucher werden künftig vermehrt und stärker zurück geschnitten oder gar ganz entfernt.

Vorher: Durch die Parkierung bis an den Fussgängerstreifen links, war der Warteraum für die Fahrzeuglenkenden nicht einsehbar. (Quelle: TBA)

Auch verkehrstechnische Massnahmen, wie z.B. das Aufheben von Parkplätzen oder das Anbringen einer Mittelinsel waren notwendig, um die Sicherheit zu verbessern. Besonders wenn Parkplätze aufgehoben wurden, sorgte dies im sensiblen Agglomerationsraum nicht immer für Begeisterung. Daher war bei allen „einschneidenden“ Massnahmen der Einbezug der betroffenen Gemeinden oder privaten Parzellenbesitzer wichtig.

Fussgängerzählungen sowie das Erfassen der bevorzugten Querungsstelle wurden an jenen Örtlichkeiten durchgeführt, bei welchen die Lage bzw. die Notwendigkeit des Fussgängerstreifens in Frage gestellt wurde. Lediglich in drei Fällen war das Aufheben des Fussgängerstreifens angezeigt, da diese nur sehr schwach benutzt wurden und eine Aufhebung als sicherste Lösung erschien. Die zum Teil vorhanden Schutzinseln sowie die Beleuchtung wurden belassen, damit Fussgänger die Strasse weiterhin sicher überqueren können. In Rund 20 Fällen konnten die vorgesehenen Massnahmen im Rahmen von anstehenden Instandstellungsprojekten des Tiefbauamts realisiert werden.

Nachher: Im Rahmen des Instandsetzungsprojekts konnte der Warteraum nun einsehbar gemacht werden und zudem eine Schutzinsel errichtet werden. (Quelle: TBA)

Die umfangreiche und aufwendige Überprüfung der Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen hat sich gelohnt. Die bestehenden Fussgängerstreifen konnten insgesamt sicherer gemacht werden. Erfreulicherweise zeigen die Unfallauswertung der letzten Jahre, dass im Kanton Basel-Landschaft eine stetige Abnahme der Fussgängerunfälle auf Fussgängerstreifen registriert wurde. 

Diese positive Tendenz ist natürlich nicht allein der infrastrukturellen Ausgangslage geschuldet. Andere Faktoren wie die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnologie mit immer besseren Assistenzsystemen, aber auch die allseits bekannten Präventionskampagnen der Partnerorganisationen unterstützen den positiven Trend in erheblicher Form.

Leider gibt es immer wieder Strassennutzer, welche durch Fehlverhalten oder durch Unachtsamkeit gefährliche Situationen oder gar Unfälle in Kauf nehmen oder provozieren. So wird es leider auch künftig immer wieder zu Fussgängerunfällen kommen, bei welchem der Fussgängerstreifen als „negatives Schlagwort“ herhalten muss.

PULVERAKTIVKOHLE ENTFERNT MIKROVERUNREINIGUNGEN ZUVERLÄSSIG

Gerhard Koch, Amt für Industrielle Betriebe

IN KOOPERATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR UMWELT (BAFU) SOWIE AKTEUREN AUS INDUSTRIE UND FORSCHUNG FÜHRTE DAS AMT FÜR INDUSTRIELLE BETRIEBE (AIB) EINEN GROSSTECHNISCHEN VERSUCH ZUR WEITERGEHENDEN ENTFERNUNG VON MIKROVERUNREINIGUNGEN AUS DEM ABWASSER DURCH. DAS GETESTETE NEUE VERFAHREN IST SEHR PLATZSPAREND UND BEI GLEICHER LEISTUNG GÜNSTIGER ALS BISHER BEKANNTE TECHNOLOGIEN MIT PULVERAKTIVKOHLE.

Zum Schutz von Gewässern und Trinkwasser ist eine zusätzliche Entfernung von Mikroverunreinigungen, wie beispielsweise Rückstände von Medikamenten oder Pestiziden, seit Januar 2016 gemäss neuem eidgenössischem Gewässerschutzgesetz für grössere Kläranlagen Pflicht. Für das AIB bedeutet dies, dass voraussichtlich fünf Kläranlagen mit einer zusätzlichen „vierten“ Reinigungsstufe nachgerüstet werden müssen. Zu diesem Zweck sind Verfahren mit Aktivkohle (z.B. Pulveraktivkohle) oder das Verfahren der Ozonung geeignet.

Aktivkohle hat eine sehr poröse Struktur und damit eine hohe Oberfläche. An dieser Oberfläche lagern sich aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften viele Stoffe an. So bleiben vor allem Mikroverunreinigungen, aber auch weitere organische Substanzen haften. Dies führt nebst der gesetzlich verlangten Reduktion von Mikroverunreinigungen als Nebeneffekt auch zu einer gewissen Entlastung der Gewässer vor weiteren organischen Stoffen.
 

Provisorische Lagereinrichtung (links) und Dosierstation (rechts) für die Beimischung von Pulveraktivkohle. (Quelle: AIB)

Von März 2014 bis Ende Jahr 2015 betrieb das AIB auf der Kläranlage Ergolz 1 in Sissach einen grosstechnischen Versuch mit kontinuierlicher Zugabe von Pulveraktivkohle. Die Kohle wurde dem vorgängig biologisch gereinigten Abwasser beigemischt und in einem Kontaktreaktor mit Unterstützung von Fäll- und Hilfsmitteln vorkonditioniert (Abb.1). Im nachfolgenden Sandfilter wurde die Pulveraktivkohle wieder abgetrennt. Die „verbrauchte“ Aktivkohle wurde zusammen mit dem Klärschlamm aus dem Abwasser entfernt und anschliessen verbrannt.

Prinzipschema des untersuchten Verfahrens auf der ARA Ergolz 1 in Sissach Pulveraktivkohle)(Quelle: eawag, Faktenblatt Pulveraktivkohle)

Das getestete Verfahren ist eine platzsparende Weiterentwicklung eines bereits mehrfach grosstechnisch angewandten Konzepts. Im Wesentlichen kann auf ein zusätzliches Klärbecken verzichtet werden, wodurch Baukosten eingespart werden können. Da alle Kläranlagen des AIB nur geringe Platzreserven haben, sind kompakte Verfahren von besonderem Interesse.  

Die Versuche zeigten, dass Mikroverunreinigungen mit vergleichsweise geringem Kohlebedarf reduziert werden können. Dank der kompakten Bauweise und der guten Abbauleistung steht ein sehr interessantes Verfahren für die geplanten Erweiterungen der Kläranlagen des AIB zur Verfügung. Für die Erweiterung der ARA Basel ist diese Erkenntnis bereits eingeflossen. Dort wird derzeit dieses Verfahren ergänzt mit einer Ozonung im Pilotmassstab getestet. Durch diese Kombination resultiert ein besonders wirkungsvolles Verfahren mit hoher Flexibilität und enormer Breitbandwirkung.

Durch diesen grosstechnischen Versuch konnte das AIB erstmals praktische Erfahrungen mit der vierten Reinigungsstufe sammeln. Diese Erfahrung fliesst nun in die laufenden und geplanten Erweiterungsprojekte ein und führt letztlich zu einer Qualitätssteigerung und Risikoreduktion.

WO LIEGT DAS ÖKOLOGISCHE DÄMMOPTIMUM?

Sabine Stöcklin, Amt für Umweltschutz und Energie

WÄRMEDÄMMMATERIALIEN SPAREN ENERGIE, TRAGEN SELBER ABER AUCH EINEN ÖKOLOGISCHEN RUCKSACK MIT SICH: IHRE HERSTELLUNG UND ENTSORGUNG BENÖTIGT ENERGIE UND BELASTET DIE UMWELT MIT UNERWÜNSCHTEN STOFFEN. WIEVIEL SOLL IDEALERWEISE GEDÄMMT WERDEN? SCHIESSEN UNSERE WÄRMEDÄMMVORSCHRIFTEN GAR ÜBERS ZIEL HINAUS? WELCHEN EINFLUSS HABEN HEIZUNGSVARIANTEN AUF DIE IDEALE DÄMMDICKE? DER ENERGIEAPÉRO BEIDER BASEL, ZU DEM REGELMÄSSIG ENERGIE- UND BAUFACHLEUTE EINGELADEN WERDEN, WIDMETE SICH AM ZWEITEN ANLASS DES JAHRES 2016 UNTER ANDEREM DIESER REIZVOLLEN FRAGE.

Im Auftrag des Bundesamtes für Energie ermittelte ein Team der Hochschule Luzern unter der Leitung von Prof. Heinrich Manz die ökologisch und ökonomisch optimierten Dämmdicken bei Wohngebäuden. Daniela Hochradl stellte die Arbeit am zweiten Energieapéro 2016 beider Basel den regionalen Fachleuten der Bauwirtschaft vor.

Welcher Wärmeschutz bei welcher Art von Beheizung erzielt optimale Ergebnisse? Mithilfe der Methode der ökologischen Knappheit wurden die Umweltbelastungspunkte von Referenzgebäuden ermittelt. Die Methode betrachtet sowohl den ökologischen Aufwand der Herstellung und Entsorgung von Wärmedämmungen und Heizungsanlagen als auch den Heizwärmebedarf im Betrieb.

Beispielsweise wurde für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in Zürich, Innentemperatur 20°C, Dämmung mit EPS, Lebensdauer der Wärmedämmung 40 Jahre, Erdsonden-Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl = 3,9 (Effizienz der Wärmepumpe)) und dem heutigen CH-Verbrauchermix für Strom eine optimale Dämmdicke bezüglich Umweltbelastungspunkten von 0,26 m (U=0,11 W/m2K) bestimmt. U=Wärmedurchgangswiderstand, je kleiner der Wert, umso besser die gedämmte Wand. Wird das Gebäude mit einem Heizölkessel betrieben, so liegt das Optimum bei 0,32 m (U= 0,09 W/m2K).

(Quelle: AUE)

Die gefundenen optimalen Dämmdicken der Referenzgebäude variieren je nach Aussenklima, Innentemperatur, Grösse des Gebäudes, Umweltfreundlichkeit der Wärmedämmung und beim Einsatz einer Wärmepumpe je nach Jahresarbeitszahl (JAZ) und Stromqualität. Als Faustregel halten die Autoren fest, dass die ersten knapp 20 Zentimeter der Wärmedämmung meist sehr wichtig sind, um den ökologischen Aufwand wesentlich zu reduzieren.

Die in der Studie berechneten ökonomischen Optima liegen bei tieferen Dämmdicken. Die Kostenkurve verläuft jedoch nach dem ökonomischen Optimum relativ flach, sodass Dämmdicken bis etwa zu einem U-Wert von 0,15 W/m2K nur geringe Mehrkosten verursachen. Diese zusätzliche Dämmung trägt zu einer erheblichen Reduktion der Umweltbelastung bei und verbessert den Wohnkomfort, sodass sich die Investition gesamtheitlich betrachtet lohnt.

Vergleicht man die in der Studie gefundenen ökologisch optimalen Dämmdicken mit den geltenden Normen so zeigt sich, dass die ökologisch optimalen Dämmdicken in etwa dem Zielwert der SIA-Norm 380/1:2009 für Neubauten und der Anforderung vom Minergie-P-Standard entsprechen. Viel „Luft“ besteht noch zwischen dem ökologischen Optimum und den in den Kantonen heute geltenden Vorschriften.

Nächster Energieapéro beider Basel:
23. November 2016: Die MuKEn ist gelandetwww.energieapero.ch

Amt für Raumplanung | 31. Oktober 2016

GEODATEN: PROJEKT "3D-VISUALISIERUNG"

David Rolli, Amt für Raumplanung

DAS AMT FÜR GEOINFORMATION UND DAS AMT FÜR RAUMPLANUNG (ARP) HABEN SICH IM RAHMEN DER "STRATEGIE DER AMTLICHEN VERMESSUNG FÜR DIE JAHRE 2016 -2019" DES BUNDES ZUM THEMA 3D VOR DREI JAHREN GEMEINSAM ZUM ZIEL GESETZT, SICH RECHTZEITIG DIE NÖTIGEN KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN ZU DEN THEMENKREISEN "VERDICHTUNG DER BAUWEISE IN DEN BESTEHENDEN BAUZONEN" UND "VERSTÄRKTE NUTZUNG DES UNTERGRUNDS"ANZUEIGNEN. DAMIT SOLLEN DIE KOMMENDEN ANFORDERUNGEN VON BUND UND DER ÖFFENTLICHKEIT KOMPETENT ERFÜLLT WERDEN. IM APRIL 2013 WURDE DAS PROJEKT "3D-VISUALISIERUNG" GESTARTET, WELCHES SICH IN FÜNF UNTERPROJEKTE BZW. -THEMEN GLIEDERT.

Die Entwicklung hin zu Geodaten, welche alle drei Dimensionen beinhalten, ist heute schon in einigen kommerziellen Produkten im Internet realisiert (Google, Bing, Apple u.a.) und bildet für viele Internet-Nutzerinnen und -Nutzer eine selbstverständliche Dienstleistung.

Der Bund hat sich ebenfalls im Rahmen der "Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2016 -2019" zum Thema 3D geäussert, dies vor allem im Zusammenhang mit den Themenkreisen "Verdichtung der Bauweise in den bestehenden Bauzonen" und "Verstärkte Nutzung des Untergrunds". Im April 2013 wurde das Projekt "3D-Visualisierung" gestartet, das sich in fünf Unterprojekte bzw. -themen gliedert.

Mit diesem Sub-Projekt sollen Lösungen aufgezeigt werden, um Datenformate zu vereinheitlichen bzw. zu standardisieren. Im Weiteren beschäftigt es sich mit der Datenhaltung mit Hilfe geeigneter Software Tools, dem Datenaustausch, der Datensicherheit sowie der Datenaktualisierung. Bei der GIS-Fachstelle läuft bereits heute erfolgreich die Datenbank "3D-City-DB" im Testbetrieb. Sie verwaltet die ersten 3D-Datensätze und hält diese auf Abruf zur Weiterverarbeitung bereit.

Ziel ist es, die Gebäude des Kantons Basel-Landschaft dreidimensional zu erfassen. Der angestrebte Detaillierungsgrad ist LoD2.5 (LoD = Level of Detail). Dies bedeutet, die Gebäudemauern werden auf dem Grundriss der amtlichen Vermessung bis zum Dach hinaufgezogen und die Dächer inklusive den Überhängen und grösseren Dachstrukturen dargestellt. Erste Datensätze wurden im Rahmen des Projekts "Innenentwicklungsstrategie (IES) Oberwil" der gleichnamigen Gemeinde von einer externen Firma erstellt und stehen heute zu Testzwecken zur Verfügung. Als Ausgangsdaten dienten die Laserscan-Werte der Befliegung aus dem Jahre 2012. Erklärtes Ziel ist es, auch in Zukunft die dreidimensionalen Gebäudedaten aus Laserscan-Befliegungen des Kantons zu gewinnen. Dies soll in einem höchsten Masse automatisch geschehen mit einer so geringen Fehlerquote, dass nur bei Anforderungen eines noch feineren Detaillierungsgrads allenfalls noch eine geringe Nachbearbeitung von Hand nötig sein wird.

Ziel ist es, die Gebäude des Kantons BL dreidimensional zu erfassen. (Quelle: ARP)

Die Nachführung von Daten einzelner Gebäude wurde im Sommer 2015 von der FHNW im Rahmen zweier Bachelor-Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Projektteam geprüft. Gebäude im Detaillierungsgrad LoD1 - dies bedeutet die Gebäude werden als Klötzchen ohne Dächer dargestellt - stehen heute schon für den ganzen Kanton bei der GIS-Fachstelle zur Verfügung.

Auslöser zu diesem Sub-Projekt war die revidierte Gewässerordnung (GSchV), die vom Bundesrat kurzfristig auf den 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt wurde und unter anderem Mindestbreiten und Kriterien für den neu auszuscheidenden Gewässerraum festlegt. Gemäss Gewässerschutzgesetz haben die Kantone diese Bestimmungen umzusetzen.

In einer ersten Version der Umsetzung war die Idee des ARP, bei den auszuscheidenden Gewässerräumen auf die geographischen bzw. räumlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Dies hätte bedeutet, dass schon in der Planung keine Gewässerräume festlegt werden, welche praktisch nicht umsetzbar sind. Beispielsweise wenn das Gewässer einem Steilhang entlang fliesst, wäre eine Ausscheidung auf die Hangseite unsinnig. Dieses Sub-Projekt ist in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Bei diesem Sub-Projekt geht es ursprünglich um die ultrarealistische Darstellung von Gebäuden und Strassenzügen für ganz spezielle Planungsprojekte. Ziel war es, das virtuelle Durchstreifen von Objekten zu ermöglichen, um auf diese Weise dem Betrachter einen möglichst realistischen Eindruck einer geplanten, noch nicht realisierten Umgebung zu vermitteln.

Seit Frühling 2015 hat sich die Kantonsarchäologie als ein neuer Kunde bzw. Partner dem Projekt angeschlossen. Ihre konkrete Aufgabe lautete, die mittelalterliche Ruine "Scheidegg" wieder als Burg virtuell auferstehen zu lassen. Es soll in Zukunft dem Besucher möglich sein, die Burg zu durchwandern und Fundobjekte, die während den Grabungsarbeiten in den 70er Jahren zum Vorschein kamen und heute meist in den Archiven der Archäologie schlummern, in ihrem Originalzustand an ihrem angestammten Standort bewundern zu können. Es ist geplant, dass die Fundobjekte zusätzlich mit dem "Digitalen Kulturgüterkatalog"  verlinkt werden könnten.

Der Betrachter soll einen möglichst realistischen Eindruck einer geplanten, noch nicht realisierten Umgebung erhalten.(Quelle: ARP)

Ziel dieses Sub-Projekts ist es, ein geeignetes Werkzeug zu finden, das den Zugriff auf die dreidimensionalen Daten via Internet an jedem Arbeitsplatz so einfach wie möglich machen wird. Die Idealvorstellung wäre die nahtlose Integration in das bestehende Geodata Warehouse des Kantons "GeoView BL"

Hochbauamt | 31. Oktober 2016

NEUER WERKHOF FÜR TIEFBAUAMT KREIS 3 SISSACH

Jonas Wirth, Hochbauamt

DIE ARBEITSGEMEINSCHAFT VOSS ARCHITECTS UND CORINA EBELING ARCHITECTS AUS BASEL HAT DEN WETTBEWERB FÜR DEN NEUBAU DES WERKHOFS KREIS 3 IN SISSACH GEWONNEN. IN EINEM OFFENEN WETTBEWERB MIT 78 TEILNEHMERN VERMOCHTEN DIE SIEGER MIT DEM PROJEKT „TENN“ DIE AUFGABENSTELLUNG AM BESTEN IN EIN PROJEKT UMZUSETZEN UND DIESES WURDE DURCH DIE JURY EINSTIMMIG ZUR WEITERBEARBEITUNG EMPFOHLEN. MIT DEM NEUBAU WIRD FÜR DEN WERKHOF KREIS 3 NACH JAHREN DER GEDULD ENDLICH EINE ANGEMESSENE INFRASTRUKTUR ERSTELLT.

Ein Aussenstehender kommt kaum darauf, in der lockeren Ansammlung von Schuppen, Baracken und provisorisch gezimmerten Unterständen einen kantonalen Werkhof des Tiefbauamtes zu erkennen. Der Werkhof Kreis 3, direkt bei der Autobahnausfahrt Sissach, ist in einem ehemaligen Bauernhof aus den 1950er Jahren untergebracht. Obwohl über die Jahre notdürftig ergänzt, konnte die bestehende Situation nie den eigentlichen Bedarf einer zweckmässigen Infrastruktur decken. Mit viel Einsatz und Organisationstalent hat sich die Mannschaft in den letzten Jahrzehnten arrangiert, doch letztlich fehlt Platz, die Betriebsabläufe sind aufwändig und die Bausubstanz ist schlecht. Viel Zeit geht im Werkhof aufgrund der schlechten Infrastruktur verloren. Zeit, die besser für den eigentlichen Leistungsauftrag des Werkhofs aufgewendet werden soll.

Der Werkhof Kreis 3 in Sissach ist noch in einem ehemaligen Bauernhof aus den 1950er Jahren untergebracht. (Quelle: HBA)

Der Werkhof Kreis 3 Sissach ist einer von drei kantonalen Werkhöfen, die den Betrieb und den Erhalt des kantonalen Strassennetzes von 450 Kilometer Länge sichern. Die Tätigkeiten umfassen Reinigungsarbeiten und Grünpflege, den Winterdienst, die Kontrolle von Einrichtungen, allerlei Reparaturarbeiten sowie Signalisationen und Markierungen. Zudem projektieren die Werkhöfe notwendige Instandsetzungen und Anpassungen an der Infrastruktur.

Auf Basis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2009 wurde dem Landrat im Herbst 2013 ein Baukredit beantragt. Nach einer intensiven politischen Diskussion hat der Landrat im Frühling 2015 einem Komplettersatz des Werkhofs zugestimmt und einen Baukredit über 8,18 Millionen Franken gesprochen, der nun den Bau einer modernen und zweckmässigen Infrastruktur ermöglicht. Mit dem Abschluss des Projektwettbewerbs im Dezember 2015 liegt nun ein konkretes Projekt vor, das in den kommenden Jahren umgesetzt wird.

Das Projekt sieht einen langgezogenen Baukörper mit weitausladendem Satteldach vor. (Quelle: HBA)

Wieso braucht es einen Projektwettbewerb bei einer derart profanen Bauaufgabe? Die Antwort ist simpel: um die beste Lösung für eine Aufgabenstellung zu ermitteln. Nur scheinbar liegt diese auf der Hand, effektiv wird dazu analytische Denkarbeit benötigt, um die Anforderungen in der richtigen Gewichtung in ein schlüssiges Projekt zu überführen. Der durchgeführte offene Wettbewerb mit 78 Bewerbern hat das eindrücklich bestätigt.

Die Teilnehmenden mussten architektonisch, städtebaulich und konstruktiv angemessene Projekte vorschlagen, die den Anforderungen an Nutzung und Betrieb bestmöglich entsprechen, nachhaltig sind und den engen Kostenrahmen halten können. Darüber hinaus galt es eine bestimmte Folge von Abbrüchen der bestehenden Gebäude zu berücksichtigen, die einen durchgehenden Betrieb des Werkhofs ermöglichen, das Projekt geschickt in der Topografie einzubetten, eine möglichst grosse, gut nutzbare Fläche im westlichen Bereich des 1,4 Hektar grossen Areals für anderweitige Nutzungen freizuspielen, den Bau im Minergie-P Standard vorzusehen und einen innovativen Holzbau mit potentieller lokaler Wertschöpfung vorzuschlagen.

Die Aufgabe am besten gelöst hat die Arbeitsgemeinschaft VOSS Architects und Corina Ebeling Architects aus Basel mit ihrem Projektvorschlagt „TENN“. Das Projekt sieht einen langgezogenen, allseitig bedienten Baukörper mit weitausladendem Satteldach vor, das an vertraute Bilder gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzbauten anklingt. Eine geschickt gesetzte Durchfahrt – in Analogie zur bäuerlichen Tenne – ermöglicht optimale Abläufe auf dem Areal. Die weit auskragenden Vordächer lassen grosszügig gedeckte Aussenbereiche zur Nutzung als Unterstand und Lagerfläche zu. Die lasierte Holzfassade ist einfach gehalten und gibt zusammen mit dem Trapezblechdach dem Baukörper einen stimmigen Ausdruck als Werkhof.

Den Architekten gelingt es, die Aufgabenstellung und insbesondere die Anliegen des Betriebs in einem sehr einfachen, pragmatischen Konzept aufzugreifen und ein Projekt vorzuschlagen, das im Rahmen der engen Kostenvorgabe mehr als das Notwendige zu leisten vermag und dadurch dem Betrieb, gleichwohl aber auch der Baukultur, einen Mehrwert bietet.

Tiefbauamt | 31. Oktober 2016

SISSACH: ARBEITEN AN DER GÜTERSTRASSE ABGESCHLOSSEN

Andree Binninger, Tiefbauamt

MIT DEM EINBAU DES DECKBELAGS AN DER GÜTERSTRASSE ENDE MAI 2016 IST DIE LETZTE FLANKIE-RENDE MASSNAHME ZUM PROJEKT „UMFAHRUNG SISSACH CHIENBERGTUNNEL“ UMGESETZT. BEREITS IM JAHR 2008 WURDE DAS PROJEKT „STRICHCODE“ ALS ERSTER TEIL DIESER MASSNAHMEN ERSTELLT. IM JETZIGEN ENDZUSTAND WIRD DER GESAMTE DURCHGANGSVERKEHR INKL. DER BUSLINIEN 105 UND 108 ÜBER DIE NEUEN KANTONSSTRASSEN BAHNHOFSTRASSE UND GÜTERSTRASSE GEFÜHRT. AUF HÖHE DER MIGROS WURDEN DIE NEUEN BUSHALTESTELLEN „GÜTERSTRASSE“ ALS BUSBUCHTEN AUSGEFÜHRT. DIE HAUPTSTRASSE WIRD SOMIT DEUTLICH ENTLASTET.

Zwei Randbedingungen haben im Wesentlichen das Bauprogramm bestimmt. Einerseits die Eröffnung der Migros im März 2015, andererseits die exakt definierten Sperrzeiten der SBB für den Bau der Stützmauer. Damit die vorgegebenen Termine eingehalten werden konnten, wurde das Projekt in fünf Bauetappen jeweils unter Verkehr realisiert. Der Bau der Stützmauer entlang der SBB-Bahnanlage mit Bohrungen der Rühlwandträger (zum Verhindern des Nachrutschens von Erdreich) und Rückverankerungen in den Bahndamm war aus Sicherheitsgründen nur während der Nacht bei gesperrtem Gleis möglich. Die von der SBB vorgegebenen Sperrzeiten konnten eingehalten werden.

Durch die Verlegung der Güterstrasse an das SBB-Trassee wurde das Gebiet mit der neuen natursteinverkleideten Stützmauer und der gegenüberliegenden Baumallee aufgewertet. Gleichzeitig konnte damit zusätzlich ungenutztes Gewerbeland gewonnen werden. Diese Landflächen können somit einer neuen Nutzung zugeführt werden. Mit Stichstrassen sind die bestehenden Parzellen an die neue Güterstrasse erschlossen. Im Bereich der Reuslistrasse / Hauptstrasse sind diverse Massnahmen für mehr Sicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, realisiert worden. Dies mit kombinierten Velo-/Fusswegen, Velostreifen sowie einem Mehrzweckstreifen bei der Einmündung Hauptstrasse / Kreuzmattweg. Die Gemeinde Sissach kann nun mit der Neugestaltung der „Hauptstrasse Ost“ beginnen.

Auf Höhe der Migros wurden die neuen Bushaltestellen „Güterstrasse“, als Busbuchten ausgeführt.
(Quelle: Aegerter & Bosshardt)

ABWASSERSTRATEGIE: WENIGER ANLAGEN FÜR MEHR SICHERHEIT

Pascal Hubmann, Amt für Indusstrielle Betriebe

DAS AMT FÜR INDUSTRIELLE BETRIEBE (AIB) REINIGT IM KANTON BASELLAND DAS ABWASSER VON RUND 290‘000 EINWOHNERN, WAS TOTAL 450‘000 SOGENANNTEN EINWOHNERWERTEN ENTSPRICHT. DAZU STEHEN AKTUELL NEBEN SECHS REGIONALEN ABWASSERREINIGUNGSANLAGEN (ARA) NOCH 22 LOKALE ARA ZUR VERFÜGUNG. DAS AIB HINTERFRAGT SCHON SEIT LÄNGERER ZEIT DIE GROSSE ANZAHL ARA IM ALLGEMEINEN UND DER KLEINEN ANLAGEN (250 – 2000 EW) IM SPEZIELLEN. DAS ZIEL DES AIB IST ES, DIE ANLAGEN ZU REDUZIEREN.

Fakt ist, dass die Abwasserreinigung in einer grösseren ARA effizienter und deutlich wirtschaftlicher ist als in einer kleinen Anlage. So sind beispielsweise die spezifischen Kosten pro Einwohner der ARA Liedertswil mit 250 Einwohnerwerten 8-10 Mal höher als die der ARA Birs mit 150‘000 Einwohnern. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Betriebssicherheit mit zunehmender Anlagengrösse steigt. Eine grosse Anlage ist gegenüber Fehleinleitungen, beispielsweise durch toxische Substanzen, viel robuster. Im Weiteren stehen heute auch günstigere Methoden für das Verlegen von Kanalisationen zur Verfügung. Diese Faktoren werden dazu führen, dass ein grosser Teil der derzeit 28 ARA aufgehoben wird.

Die ARA Frenke 3 in Bubendorf wird voraussichtlich aufgehoben (Quelle: Martin Rohner)

Durch die Konzentration der Anlagen sollen die Jahreskosten im langfristigen Trend trotz verschärfter Gesetzgebung und damit steigendem Aufwand (Stand der Technik, Reduktion von Mikroverunreinigungen, Mischwasserbehandlung) stabil bleiben. Bereits in den letzten 15 Jahren hat sich die Anzahl Anlagen von 36 auf 28 reduziert. In Zukunft wird das AIB diesen Weg auch aufgrund der neu aufgelegten Wasserstrategie des Kantons, welche „das Wasser als eigene, wichtigste natürliche Lebensgrundlage schützt“, noch konsequenter verfolgen. Beim Aufheben einer lokalen ARA kann auch eine Art Dominoeffekt entstehen. Wird eine ARA eliminiert, braucht es für die Ableitung des Abwassers eine zusätzliche Kanalisationsleitung zum nächsten Hauptsammelkanal oder zur nächsten regionalen ARA. Diese neue Leitung kommt eventuell sehr nahe bei der Nachbar-ARA zu liegen, was deren Ableitung wiederum begünstigt. So wird Schritt für Schritt das ARA-Netz ausgedünnt. Das aktuell grösste Projekt auf diesem Kurs ist die Aufhebung der ARA Frenke 3 in Bubendorf und die Ableitung auf die zu erweiternde und zu sanierende ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf.

Aufgrund dieser Herangehensweise haben sich beim AIB zwei Klassen von ARA gebildet. Zu der einen Klasse gehören die Anlagen, welche mit Sicherheit bestehen bleiben, und zur anderen gehören die, die im Sinne der ganzheitlichen Optimierung des Abwassersystems eine unsichere Zukunft haben. Auch wenn einige ARA nur noch wenige Jahre betrieben werden, müssen sie trotzdem zuverlässig saniert werden. Zu heikel ist unser Wassersystem bestehend aus Oberflächengewässern und Grundwasser. Geringe technische Probleme können direkt zu dramatischen Situationen führen. Wie beispielsweise zu zwei Fischsterben bei gleichzeitiger starker Gefährdung des Trinkwassers im vergangenen Jahr. Im Januar 2015 geschah das unterhalb der ARA Frenke 2 in Niederdorf infolge einer Einleitung eines toxischen Stoffes aus der Industrie. Im August letzten Jahres war es ein fast zweistündiger Stromausfall im Diegtertal, welcher die Anlage in Zunzgen ausser Gefecht setzte. Diese beiden Vorkommnisse bestärken die Mitarbeitenden des AIB in ihrer Auffassung, dass es sich lohnt, alles für eine intakte und zuverlässige Abwasserinfrastruktur zu tun. So wird auch in Zukunft alles daran gesetzt, mit gut ausgebildeten und motivierten Leuten, technisch ausgereiften Systemen und einer vorausschauenden Planung das Abwasser effizient und sicher zu behandeln.


FOLGENDE MASSNAHMEN SIND IN PLANUNG:

  • ARA Ergolz 1, Sissach: Werterhaltende Massnahmen (Schaltanlagen, Schlammbehandlung, Belüftung) sowie Erweiterung mit einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen


  • ARA Birsig, Therwil: Kapazitätserhöhung der biologischen Stufe, diverse werterhaltende Massnahmen (Schaltanlagen, Maschinentechnik), energetische Effizienzsteigerung sowie Erweiterung mit einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen


  • ARA Birs, Birsfelden: Erweiterung mit einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen


  • Neubau von 18 Mischwasserbecken in verschiedenen Einzugsgebieten in Planung (Umsetzung Genereller Entwässerungsplan und ARA-GEP)


  • Aufhebung von diversen lokalen Kläranlagen und Ableitung des Abwassers auf regionale ARA; in Planung (erste Landratsvorlage ARA Rünenberg Süd, ARA Rünenberg Nord, ARA Kilchberg/Zeglingen und ARA Nusshof)


  • ARA Basel, ProRheno AG: Erweiterung der kommunalen Kläranlage (Partnerschaftliches Geschäft), in Planung


  • ARA Rhein: Sanierung und Erweiterung, in Planung


  • ARA Frenke, Bubendorf: Neubau ARA Frenke, sistiert


  • ARA Ergolz 2, Füllinsdorf: Kapazitätserhöhung der biologischen Stufen, zusätzliche Erweiterung zur Mitbehandlung des Abwassers aus dem Einzugsgebiet der ARA Frenke, diverse werterhaltende Massnahmen sowie Erweiterung mit einer Stufe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen 






Tiefbauamt | 31. Oktober 2016

ONLINEPEGEL AN BASELBIETER FLIESSGEWÄSSERN

Martin Altermatt, Tiefbauamt

AUF DEM GEOVIEW BL WERDEN DIE AKTUELLEN WASSERSTÄNDE VON VIER PEGELMESSSTATIONEN DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT FÜR FLIESSGEWÄSSER VERÖFFENTLICHT. DAMIT STEHEN AKTUELLE ABFLUSSINFORMATIONEN ÖFFENTLICH ZUR VERFÜGUNG.

Das Tiefbauamt betreibt seit nahezu 40 Jahren ein Pegelnetz mit 21 Stationen, an denen rund um die Uhr der Wasserstand an den Oberflächengewässern gemessen wird. Die gemessenen Daten werden jährlich ausgewertet und im Hydrographischen Jahrbuch veröffentlicht.

Die ganz grossen Gewässer in der Region, wie beispielsweise der Rhein in Rheinfelden und Basel, die Birs in Soyhières und Münchenstein, sowie die Ergolz in Liestal, werden schon seit Jahrzehnten vom Bund gemessen und sind online einsehbar.

Der Abfluss in den Fliessgewässern ist eines der wichtigsten Elemente im Wasserkreislauf und dadurch eine wichtige Grundlage für alle wasserbaulichen Vorhaben. Seine Kenntnis ist unerlässlich für die Bewirtschaftung und den Schutz der Wasservorkommen, sowie für die Planung von Schutzmassnahmen gegen Hoch- und Niederwasser wie auch für Revitalisierungen von Gewässern.

Die zunehmende Nachfrage nach aktuellen Informationen zum Abfluss, zum Beispiel im Hochwasserfall und zur Abschätzung einer Gefahrensituation für die Ereignisorganisationen, hat das Tiefbauamt bewogen, die ersten vier kantonalen Messstellen für die Onlinedatenangabe umzurüsten. Es sind die Pegelstationen der Vorderen und Hinteren Frenke in Bubendorf, des Birsigs in Binningen und des Marchbachs in Oberwil

Ausschnitt aus dem GeoView BL: Die Grafiken werden in der Regel stündlich aktualisiert (Quelle: GeoView BL)

Die Online-Daten werden im GeoView BL unter dem Thema / Gewässer / Messstellen Oberflächengewässer / Pegel und Abfluss veröffentlicht. Mit einem Klick auf den Infoknopf und auf eine Messstelle können pro Station je drei Grafiken für den Pegelstand und den Abfluss aufgerufen werden: Zweitageswerte, Wochenwerte, Monatswerte. Die Grafiken werden in der Regel stündlich aktualisiert.
In den nächsten Jahren ist geplant, das Onlineangebot auf insgesamt sechs bis acht Pegelstationen auszubauen. Die Kosten betragen rund 8‘000 Franken pro Station.

| 31. Oktober 2016

In eigener Sache