| 20. März 2019

Elektronische Baugesucheingabe wird eingeführt

Andreas Weis, Bauinspektorat

Seit dem Jahr 2008 setzen sich Bund, Kantone und Gemeinden dafür ein, dass eine gemeinsame E-Government-Strategie auf allen Ebenen staatlichen Handelns umgesetzt wird. Das Leitbild lautet: „E-Government ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.“

Zu den wohl bekanntesten strategischen E-Government Projekten auf eidgenössischer Ebene gehören „E-ID Schweiz“ (Etablierung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität), „eUmzugCH“ (Schweizweite Ausbreitung der elektronischen Umzugsmeldung) und „eMWST“ (schweizweite elektronische Mehrwertsteuerabrechnung).

Auch auf kantonaler Ebene sind weitreichende Bestrebungen im Gange, häufig genutzte Verfahren künftig auf elektronischer Ebene abzuwickeln. Ein wichtiger Baustein der kantonalen E-Government-Strategie ist die Einführung eines Web-Portals zur Einreichung von Baugesuchen. Mit gegen 2000 Baugesuchen jährlich ist das Baubewilligungswesen ein wichtiger Verwaltungsvorgang, mit dem die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und professionelle Planungs- und Architekturbüros immer wieder in Kontakt kommen. So hat der Kanton Basel-Landschaft entschieden, das Projekt „eBaugesuch“ als eines von vier Projekten als Vorreiter für künftige weitere e-Dienstleistungen prioritär zu entwickeln und zu realisieren. Die anderen Projekte sind „eBaustatistik“, „eQuellensteuer“ und „eMutationsgesuch“.

Ablauf Bewilligungsverfahren – Stand heute (Quelle: BIT).

Ab Ende April 2019 wird die elektronische Baugesucheingabe möglich sein. Über einen direkten Link im kantonalen online-Portal oder über die Website des Bauinspektorats gelangt die Kundschaft zur Webplattform „eBaugesuch“. Dort wird sie benutzerfreundlich durch den Prozess der online- Baugesucheingabe geführt. Zuerst müssen die projektbezogenen Angaben sowie die notwendigen persönlichen Daten zur Bauherrschaft und zu den Projektverantwortlichen eingegeben werden. Am Ende des Eingabeprozesses können die Baupläne und die ausgefüllten Formulare in Dateiform via Internet übermittelt werden. Eine ausführliche Wegleitung mit der schrittweisen Erläuterung der einzelnen Eingabeschritte wird die elektronische Baugesucheingabe vereinfachen.

Als besonders kundenfreundlichen Service bietet das System einen interaktiven Fragenkatalog zum Bauvorhaben an. Aufgrund der Angaben des Gesuchstellers bietet das System bereits eine individuelle Vorauswahl an Formularen zur Bearbeitung an. Dies ermöglicht es, die benötigten Gesuchunterlagen wesentlich einfacher aufzuarbeiten und zu vervollständigen. Die elektronische Eingabe soll und wird der Kundschaft die Arbeit erleichtern. Aus rechtlichen und technischen Gründen kann noch nicht ganz auf die Einreichung gewisser Unterlagen in Papierform verzichtet werden. Für die Anerkennung der digitalen Unterschrift und der digitalen Signatur sind zunächst die gesetzlichen Grundlagen zu erlassen. Die digitale Signatur entspricht einem amtlichen Stempel und fixiert das Dokument, die digitale Unterschrift ersetzt die heute noch erforderliche eigenhändige Unterschrift. Somit bedarf es in einer ersten Phase neben der elektronischen Eingabe auch noch der Einreichung der Baupläne in Papierform, dies allerdings nur noch in zwei statt wie bisher in vier bis sechs Exemplaren. Ein Exemplar benötigt die Standortgemeinde für die öffentliche Auflage, das andere Exemplar wird am Ende des Bewilligungsprozesses mit der Baubewilligung wieder der Kundschaft ausgehändigt. Ausserdem muss bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage dem Bauinspektorat auch noch ein physisches Unterschriftenblatt mit den rechtsgültigen Unterschriften der projektbeteiligten Personen eingereicht werden.

Zwischenstand eBau-BL ab April 2019,  1. Etappe (Quelle: BIT).

Für eine gewisse Übergangszeit wird vom Bauinspektorat neben dem digitalen Verfahren auch noch das bekannte analoge Verfahren akzeptiert. Dies liegt einerseits darin begründet, dass man davon ausgehen muss, dass die Umstellung der Kundschaft auf die ausschliessliche elektronische Baugesucheingabe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Andererseits benötigen auch die Gemeinden noch eine angemessene Zeit zur Umstellung. Bei einer ausschliesslich digitalen Gesucheingabe müssen die Gemeinden in der Lage sein, den Interessierten während der Auflage- und Einsprachefrist die Planunterlagen digital, das heisst auf einem Bildschirm, vorzulegen. Bis dies soweit ist, sind die Baubewilligungsunterlagen während der öffentlichen Auflagefrist den interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch in Papierform zur Einsicht anzubieten.

Voraussichtlich kann das analoge Verfahren mit Papierakten bis zum Jahr 2023 vom elektronischen, medienbruchfreien Baugesuchsverfahren vollständig abgelöst werden. Mit weiteren Entwicklungsschritten ist ein kontinuierlicher Ausbau des Systems „eBaugesuch“ in den nächsten Jahren geplant. Diese Ausbauschritte werden die Verbesserung der Kundendienstleistungen (z. B. Voranfragen, Anzeigen, Meldewesen, Fehlerkontrollen, etc.), den Ausbau der Funktionalitäten (GIS-Verknüpfung) und die Optimierung der internen digitalen Verarbeitung beinhalten. Und zwar bis zum vollständig medienbruchfreien Baubewilligungsverfahren der Baugesuche inklusive der digital signierten Bewilligungsakten. Auch die Baukontrolle und die Bauabnahme sowie die Einspracheverfahren sollen künftig von der Entwicklung und dem Ausbau des „eBaugesuch“-Projekts profitieren.

Vision: papierloses Bewilligungsverfahren, 2. Etappe (Quelle: BIT).