Liebe Leserinnen
Liebe Leser

Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass sich die BUZ in dieser ersten Ausgabe des Jahres 2019 leicht verändert hat. Wir haben die Möglichkeit genutzt, um mit wenig Aufwand eine noch leserfreundlichere, zeitgemässe und mit Suchoptionen versehene Zeitung zu gestalten. Gerne bieten wir Ihnen die gesamten 12 Ausgaben seit der Digitalisierung der BUZ im Jahr 2016 im neuen Webauftritt an.

Jetzt wo die Tage immer länger und wärmer werden, sind Sie vielleicht auch motiviert, Sport an der frischen Luft zu treiben. Eine Runde Joggen bei Sonnenschein und milden Temperaturen verbrennt nicht nur Kalorien, sondern hebt auch die Stimmung an. Um das Thema Sport im weitesten Sinn geht es im Artikel „Das Sportamt ist von Pratteln nach Liestal gezügelt“.

Bauabfälle und Rückbaustoffe machen in der Schweiz den mengenmässig bedeutendsten Abfallstrom aus. Bis anhin wurde das Verwertungspotenzial noch wenig genutzt. Durch die Trennung der Bauabfälle auf der Baustelle und deren Aufbereitung in Recyclinganlagen lassen sich diese Abfallstoffe zu hochwertigen Recyclingbaustoffen aufbereiten. Die „Impulstagung Baustoffkreislauf Regio Basel“ vom 21. März 2019 widmet sich dem grossen Potenzial von Recyclingbaustoffen. In diesem Artikel finden Sie interessante Informationen zum Thema Baustoffkreislauf.

Die Bauarbeiten für die Bachumlegung des Dittingerbachs wurden Ende Jahr 2018 abgeschlossen. Der Bach erhielt ein neues, breiteres und um 30 Meter verlängertes Bett mit einer natürlichen Kiessohle. Das Ufer wurde begrünt, die beanspruchten Gärten instand gestellt und das alte Bachbett aufgefüllt. Lesen Sie den Report über die "Naturnahe Gestaltung des Dittingerbachs".

Haben Sie den frühlingshaften Februar auch genossen? Im Vergleich zum kalten Februar 2018 wurden wir richtig verwöhnt mit Sonne und angenehmen Temperaturen. Das Wetter hat bekanntlich einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf  die Luftqualität. Der letztjährige heisse Sommer hat zum Beispiel die Ozonwerte in der Region Basel markant ansteigen lassen. Informationen zur Luftqualität 2018 finden Sie im Artikel des Lufhygieneamts beider Basel. 

Ich wünsche Ihnen gute Unterhaltung beim Lesen der BUZ und einen schönen Frühling!

| 20. März 2019

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Bauabfälle und Rückbaustoffe machen in der Schweiz den mengenmässig bedeutendsten Abfallstrom aus. Bis anhin wurde das Verwertungspotenzial noch wenig genutzt. Durch die Trennung der Bauabfälle auf der Baustelle und deren Aufbereitung in Recyclinganlagen lassen sich diese Abfallstoffe zu hochwertigen Recyclingbaustoffen aufbereiten. Die „Impulstagung Baustoffkreislauf Regio Basel“ vom 21. März 2019 widmet sich dem grossen Potenzial von Recyclingbaustoffen. In diesem Artikel finden Sie interessante Informationen zum Thema Baustoffkreislauf.

Die Bauarbeiten für die Bachumlegung des Dittingerbachs wurden Ende Jahr 2018 abgeschlossen. Der Bach erhielt ein neues, breiteres und um 30 Meter verlängertes Bett mit einer natürlichen Kiessohle. Das Ufer wurde begrünt, die beanspruchten Gärten instand gestellt und das alte Bachbett aufgefüllt. Lesen Sie den Report über die "Naturnahe Gestaltung des Dittingerbachs".

Haben Sie den frühlingshaften Februar auch genossen? Im Vergleich zum kalten Februar 2018 wurden wir richtig verwöhnt mit Sonne und angenehmen Temperaturen. Das Wetter hat bekanntlich einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf  die Luftqualität. Der letztjährige heisse Sommer hat zum Beispiel die Ozonwerte in der Region Basel markant ansteigen lassen. Informationen zur Luftqualität 2018 finden Sie im Artikel des Lufhygieneamts beider Basel. 

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«Impulstagung Baustoffkreislauf Regio Basel» zum Potenzial von Recyclingbaustoffen

Yves C. Zimmermann und Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie

Bauabfälle und Rückbaustoffe machen in der Schweiz den mengenmässig weitaus bedeutendsten Abfallstrom aus. Das grosse Verwertungspotenzial wird heute aber noch zu wenig genutzt. Deshalb zählt die Optimierung der Verwertung von Bauabfällen auch zu den Schwerpunktthemen der «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017», welche die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Dezember 2017 als partnerschaftliches Geschäft genehmigt haben. Der Gewerbeverband Basel-Stadt greift das Thema ebenfalls auf und führt am 21. März 2019 die „Impulstagung Baustoffkreislauf Regio Basel“ durch. Diese Kurztagung richtet sich an das Baugewerbe, an die betroffenen Ämter sowie an Gemeinden und Akteure aus der Politik. Im Anschluss an Fachreferate werden an der Tagung auch Lösungsansätze diskutiert.

Trotz des grossen Potenzials von Recyclingbaustoffen hat sich in der Region eine eigentliche Kreislaufwirtschaft für Baustoffe noch nicht durchgesetzt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Primärrohstoffe und Deponieraum sind günstig, gegenüber Recyclingbaustoffen bestehen Vorbehalte bezüglich Qualität und Preis und die Aufbereitung von Bauabfällen zu hochwertigen Recyclingbaustoffen ist anspruchsvoll. Dies alles führt dazu, dass in der Region Basel nach wie vor zu viele Bauabfälle deponiert und zu wenige Recyclingbaustoffe eingesetzt werden. Dies speziell auch im Vergleich mit dem Kanton Zürich, welcher schweizweit als Pionierkanton im Bereich Baustoffkreislauf gilt.

Bei Um- und Rückbauarbeiten fallen grosse Mengen an mineralischen Bauabfällen mit grossem Verwertungspotenzial an (Quelle: AUE).

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben im Dezember 2017 das partnerschaftliche Geschäft «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» genehmigt. Ein Schwerpunktthema der bikantonalen Abfallplanung ist die verstärkte Verwertung von Bauabfällen und Rückbaustoffen, wie zum Beispiel Betonabbruch, Mischabbruch oder Aushubmaterial. Zur Umsetzung des Vorhabens hat Regierungsrätin Sabine Pegoraro die Taskforce «Baustoffkreislauf Regio Basel» initiiert.

Durch diese Taskforce werden eine Verwertungsstrategie sowie ein Massnahmenpaket erarbeitet. Dabei wird – analog zur Abfallplanung – eng mit dem Kanton Basel-Stadt und zusätzlich auch mit dem Verband Bauunternehmer Region Basel (BRB) zusammengearbeitet. Durch die Umsetzung von entsprechenden Massnahmen sollen die heutigen Fehlentwicklungen kurz- bis mittelfristig korrigiert werden. Dies mit den Zielen, die Verwertung von Bauabfällen zu steigern und die Menge der deponierten Bauabfälle zu reduzieren. Ausserdem will der Kanton Basel-Landschaft gemäss beschlossener Abfallplanung eine Vorbildfunktion betreffend den Einsatz von Recyclingbaustoffen übernehmen. Gleichzeitig sollen die Prozesse der Deponieplanung und -betreibung überarbeitet und an die Anforderungen der heutigen Gesellschaft angepasst werden.

Zudem müssen neue Deponiestandorte gefunden und raumplanerisch gesichert werden. Da nicht alle Bauabfälle restlos und effizient verwertet werden können, müssen auch künftig regionale Deponien als Bestandteil eines Baustoffkreislaufs für die Ablagerung von nicht verwertbaren Bauabfällen aus dem Wirtschaftsraum Basel zur Verfügung stehen.

Auch künftig wird es aber ausreichend Deponieraum zur Ablagerung von nicht verwertbaren mineralischen Bauabfällen brauchen. Im Bild die Deponie Bruggtal bei Bennwil (Quelle: AUE).

Der Gewerbeverband Basel-Stadt als Vertreter zahlreicher Bau- und Baunebenbranchen unterstützt in diesem Bereich mit der Durchführung der „Impulstagung Baustoffkreislauf Regio Basel“. Diese Kurztagung findet am 21. März 2019 von 16.30 – 19.00 Uhr statt und richtet sich an das Baugewerbe, an die betroffenen Ämter sowie an Gemeinden und Akteure aus der Politik.

Die Impulstagung wird durch Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Regierungsrat Christoph Brutschin eröffnet. Verschiedene Referenten werden einen Fachbeitrag leisten und schliesslich Lösungsansätze diskutieren.

Durch die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu Recyclingbaustoffen (im Bild Betongranulat) und deren Einsatz, zum Beispiel zur Betonherstellung, können Primärrohstoffe wie Kies geschont werden.

Tiefbauamt | 20. März 2019

Kantonsstrasse zwischen Oberdorf und Liedertswil wurde saniert

Patrick Bärenfaller, Tiefbauamt / Samuel Maier, Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG

Die Kantonsstrasse zwischen Oberdorf und Liedertswil war in einem baulich schlechten Zustand und musste saniert werden. Bereits im Vorfeld wurden zwei Zentimeter des schadhaften Asphalts zwischen dem Ortsausgang Oberdorf und der Grenze der beiden Gemeinden auf einer Länge von rund einem Kilometer abgefräst. Dank dieser Sofortmassnahme konnte Belagsausbrüchen und somit allfälligen Beschädigungen an Fahrzeugen vorgebeugt werden.

Während der Projektierung durch die Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG wurde festgestellt, dass die Strasseninstandsetzung mit einem Bauvorhaben des Amts für Industrielle Betriebe (AIB) koordiniert werden muss. Da sich die Abwasserreinigungsanlage Liedertswil (ARA) im Baustellenperimeter befindet, musste eine Ableitung erstellt werden, deren Linienführung aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten (Topographie, Grundwasserschutzzonen, Anschlussmöglichkeiten etc.) ausschliesslich entlang der Liedertswilerstrasse möglich war.

Da verschiedene Vorgaben hinsichtlich des Umweltschutzes verschärft wurden, darf das anfallende Strassenabwasser bei Niederschlägen nicht mehr über das anstehende Strassenbankett entwässert werden. Aus diesem Grund musste eine neue Strassenentwässerung gebaut werden, was neben dem Erstellen von entsprechenden Einlauf- und Sammlerschächten und einer Leitung auch das Anpassen der Strassengeometrie zur Folge hatte. Deshalb blieb es beim Projekt nicht beim ursprünglich geplanten «Hocheinbau», also dem Einbau einer weiteren Asphaltschicht auf die bestehende Strasse. Zusätzlich musste nämlich ein Retentionsbecken am unteren Ende der Baustelle erstellt werden, um künftig das gesammelte Strassenabwasser gedrosselt in den Weigistbach abzuleiten. An dieser Stelle wurde sowohl der Standort als auch das Einleiten des Wassers in den Weigistbach durch die zuständigen Kantonsstellen überprüft und schlussendlich genehmigt.

Der schlechte bauliche Zustand der Strasse liess allerdings keinen Aufschub der Bauarbeiten zu, weshalb im selben Zeitrahmen und unter Hochdruck ein deutlich grösserer Umfang an Massnahmen projektiert und ausgeschrieben werden musste. Gleichzeitig konnte das AIB den benötigten Kredit beschaffen und genehmigen lassen.

Leitungsgraben mit neuer Strassenentwässerung und ARA-Ableitung (Quelle: TBA).

Um die Qualität des gefassten Trinkwassers während den Bauarbeiten im sensiblen Quellgebiet sicherstellen zu können, wurde ein Geologie- und Umweltbüro beauftragt, ein entsprechendes Grundwasserschutzkonzept zu erstellen. Dieses sah unter anderem regelmässige Analysemessungen vor. Unterstützt wurde der Hydrogeologe bei den Probeentnahmen durch die Wasserversorgungen der Gemeinden Oberdorf und Niederdorf. Während der gesamten Bauzeit konnten keine negativen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität festgestellt werden. Um die dauerhafte Trinkwassersicherheit zu gewährleisten, wurde im Auftrag der Gemeinde Niederdorf im Rahmen der Bauarbeiten eine Schutzmauer an der «Quellfassung z’Hof» erstellt.

Wegen den unsicheren und teilweise sehr unterschiedlichen Bodenverhältnissen - teilweise lockerer Untergrund und teilweise Fels - hat ein Geologie-Büro ein Gutachten erstellt und die Bauarbeiten begleitet. Dank des guten und speditiven Einsatzes der beauftragten Arbeitsgemeinschaft (ARGE), konnten die Hauptarbeiten bis Ende Okotober 2018 ausgeführt werden. Es ist wetterbedingt zeitweise zu Verzögerungen gekommen. Deshalb wurde der Einbau der abschliessenden Deckschicht auf die Frühjahrs- respektive Sommermonate 2019 verschoben.

Nach dem Belagseinbau werden die neuen Kontrollschachtdeckel hochgezogen (Quelle TBA).

Amt für Raumplanung | 20. März 2019

Arbeitshilfe für die Ausscheidung des Gewässerraums

Laura Chavanne, Amt für Raumplanung

Mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes sind ab dem 1. April 2019 die Gemeinden für die Ausscheidung des sogenannten Gewässerraums innerhalb der Bauzonen zuständig. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang von Gewässern, welcher verhindert, dass die Ufer und die gewässernahen Bereiche intensiv genutzt und weiter zugebaut werden.

Die Gewässerraumausscheidung soll dazu beitragen, dass die Gewässer wieder naturnaher gestaltet werden und ihre natürlichen Funktionen erfüllen können. Zudem werden die für den Hochwasserschutz und für die Gewährleistung von Gewässernutzungen (z.B. Wasserkraft) erforderlichen Flächen gesichert.

Das Amt für Raumplanung hat in Zusammenarbeit mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und drei Baselbieter Planungsbüros eine Arbeitshilfe erarbeitet, welche aufzeigt, wie die Gemeinden die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes in ihrer Nutzungsplanung korrekt und zweckmässig umsetzen können. Die Arbeitshilfe Gewässerraum sowie weitere Informationen zur Gewässerraumausscheidung im Kanton finden Sie auf der Webseite des Amts für Raumplanung

Am 28. März 2019, um 17.30 Uhr informiert das Amt für Raumplanung die Gemeinden, Planungsbüros sowie weitere Interessierte über den Gewässerraum und die kantonale Arbeitshilfe. Dieser Anlass findet imFHNW Campus in Muttenz statt.

Eingeschränkte Breitenvariabilität des Orisbach beim Restaurant Farnsburg, Liestal. Ein naturnahes Gewässer weist eine ausgeprägte Breitenvariabilität auf, verbaute und damit «kanalisierte» Fliessgewässer weisen hingegen eine eingeschränkte oder keine Breitenvariabilität auf (Quelle: ARP).

Hochbauamt | 20. März 2019

Das Sportamt ist von Pratteln nach Liestal gezügelt

Esther Bärfuss, Hochbauamt

Anfang Februar 2019 ist das Sportamt Baselland von Pratteln an die Rheinstrasse 44 in Liestal umgezogen. Damit sind die Raumrochaden der Bau und Umweltschutzdirektion (BUD) abgeschlossen. Am neuen Standort freuen sich die Mitarbeitenden des Sportamts über die optimalen räumlichen Bedingungen und die Nähe zum Hauptstandort der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD).

Eine Kernaufgabe des Hochbauamts ist es, die Flächenbilanzen laufend zu optimieren und die Liegenschaftsportfolios zu bereinigen. In diesem Sinne wurde das Hochbauamt im Jahr 2017 mit dem Projekt „Raumrochaden BUD“ beauftragt. In die Umzüge involviert waren das Amt für Raumplanung, das Amt für Umweltschutz und Energie, das Lufthygieneamt beider Basel, das Statistische Amt und das Sportamt.

Das Sportamt war bisher peripher in Pratteln in einem umgebauten Einfamilienhaus untergebracht. Mit dem Umzug des Sportamts kann die Liegenschaft nun veräussert werden. Die Mitarbeitenden mussten am Standort Pratteln teilweise unter suboptimalen räumlichen Bedingungen arbeiten. Am neuen Standort konnten die Defizite weitgehend behoben werden. Die Mitarbeitenden des Sportamts freuen sich über den neuen Arbeitsort. Von Vorteil sind vor allem auch die kurzen Wege zum Hauptgebäude der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD). Mit der Nähe zur Schul- und Büromaterialverwaltung und den anderen Direktionen können zusätzliche Synergien geschaffen und genutzt werden.

Seit Anfang Februar befindet sich das Sportamt Baselland an der Rheinstrasse 44 in Liestal (Quelle: HBA).

Die beiden Ressorts Dienstleistungen/Anlässe (zuständig für Sportmaterialverleih, Beitragsmanagement und Anlässe) sowie Sportförderung (zuständig für Breiten-, Schul- und Leistungssport) des Sportamts konnten ideal auf die Geschosse aufgeteilt werden. Beim Empfang im Erdgeschoss kann das Material von Sportvereinen und Schulen etc. bezogen werden. Das Ressort Sportförderung hat die Räume im ersten Obergeschoss bezogen.

Für den Einzug des Sportamts in die Liegenschaft an der Rheinstrasse 44 wurden die notwendigen Sanierungsmassnahmen durchgeführt und im Januar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Nebst dem seit geraumer Zeit angestauten Unterhalt wurden die Innenräume von Bauschadstoffen befreit und Sicherheitsmassnahmen umgesetzt  (Brandschutz und Absturzsicherungen).

Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten konnte auch ein bestehender Kunststeinboden freigelegt und die Parkettböden aufgefrischt werden. Der Ersatz der Holzfenster hat zu einer deutlichen Verbesserung des Schallschutzes beigetragen. Die Raumaufteilung konnte wie gehabt übernommen werden. Lediglich im zweiten Obergeschoss wurden zwei Räume zu einem neuen Sitzungszimmer zusammengelegt.

Kisten auspacken und Büro einräumen in Liestal (Quelle: HBA).

Der Fachbereich Realisierung des Hochbauamts war bei der Instandsetzung federführend. Die Koordination des Umzugs wurde über den Fachbereich Mobiliar abgewickelt. Das Hochbauamt freut sich, dass der Bau und Umzug reibungslos abgelaufen sind und wünscht den Mitarbeitenden des Sportamts einen sportlichen und guten Start am neuen Standort.

Tiefbauamt | 20. März 2019

Naturnahe Gestaltung des Dittingerbachs

Jonas Woermann, Tiefbauamt

In einem Bogen umfliesst der Dittingerbach neu die Liegenschaften im Bereich Gattermatten in Dittingen, statt das Areal wie früher zu zerschneiden. Die Absicht einer Baulandumlegung sowie die kantonalen Pläne zur Strassensanierung und zum Hochwasserschutz hatten zu diesem Wasserbauprojekt geführt.

Dass der bisher 100 Meter lange, offene Bachabschnitt aufgrund des Projekts rund 30 Meter länger geworden ist, hat nur indirekt mit der Strassensanierung und dem Hochwasserschutz zu tun. Im Zuge dieser Arbeiten wird die Dole (Röhre) des Dittingerbachs unter der Hauptstrasse vergrössert, damit sie Wassermassen bewältigen kann, wie sie statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten sind.

Die gleiche Wassermenge muss der offene Bachlauf aufnehmen können, was über eine Absenkung und Verbreiterung des Bachbetts erreicht wurde. Das neue Gerinne fasst etwa 4,5 Kubikmeter Wasser pro Sekunde und damit mehr als das Vierfache der bisherigen Kapazität.

Um die Bauzone zu entlasten bzw. Bauland zu gewinnen, hatte der Kanton in der Planungsphase die Verlegung des Gewässers an die Hangkante angeregt. Die Gemeinde Dittingen führte daraufhin eine Baulandumlegung durch. An der Hangkante entstand eine neue Bachparzelle.

Die Bauarbeiten für die Bachumlegung dauerten von November 2017 bis Mai 2018. Der Dittingerbach erhielt ein neues, breiteres und um 30 Meter verlängertes Bett mit einer natürlichen Kiessohle. In einem zweiten Schritt wurden das Ufer begrünt, die beanspruchten Gärten instand gestellt und das alte Bachbett aufgefüllt. Seit der Umleitung entwickelt sich der neue Bachabschnitt auf natürlichem Weg und entsprechend der Witterung. Erst wenn er sich selber vollständig abgedichtet hat und das ankommende Wasser durchfliesst, kann die Bachumlegung als abgeschlossen betrachtet werden. 

Die neu erstellte Betonmauer entspricht dem zukünftigen Auslaufbauwerk des eingedolten Dittingerbachs (Quelle: TBA).

Steinreihen stabilisieren die hangseitige Aussenkurve des Dittingerbachs (Quelle: TBA).

Luftqualität 2018: Hohe Ozonwerte wegen Hitzesommer

Sandra Andris-Ogorka, Lufthygieneamt beider Basel

Während im Jahr 2018 die Stickstoffdioxid-Belastung im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, wurden etwas höhere Feinstaubbelastungen gemessen. Die Spitzenwerte in Perioden mit hoher Luftbelastung gingen für die Schadstoffe Stickstoffdioxid sowie für Feinstaub im vergangenen Jahr zurück. Entgegen des langfristig sinkenden Trends für die Stickstoffdioxid- und Feinstaubkonzentrationen, wurden aufgrund des Hitzesommers 2018 in der gesamten Region Basel hohe Ozonwerte gemessen. Die Werte lagen sogar leicht höher als im Jahr 2015, erreichten jedoch nicht annähernd die Extremwerte des Jahrhundertsommers 2003. Der im Jahr 2018 neu eingeführte Jahresgrenzwert für die Feinstaubfraktion PM2.5 wurde an den beiden Stationen in der Stadt Basel nicht eingehalten.

Stickstoffdioxid (NO2) – Tagesgrenzwert wird in der Region Basel eingehalten
Im Vergleich zum Vorjahr ist die NO2-Belastung im Jahresmittel an fast allen gemessenen Stationen in der Region Basel leicht zurückgegangen. Dennoch sind im Jahresdurchschnitt die NO2-Werte an den stark verkehrsbelasteten Strassenstandorten nach wie vor zu hoch. Die NO2-Werte liegen an der Feldbergstrasse in Basel bei 46,5 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) und am Autobahnstandort A2 Hard bei 45,5 µg/m3. An den anderen Standorten, die nicht an verkehrsintensiven Strassen liegen, wurde der Jahresimmissionsgrenzwert von 30 µg/m3 eingehalten. Im Jahr 2018 ist auch ein Rückgang von hohen Spitzenwerten zu erkennen. So wurde zum ersten Mal der Tagesgrenzwert von 80 µg/m3 an keiner Station in der Region Basel überschritten.

Ozon (O3) – Hohe Temperaturen führten zu viel Ozon
Der heisse, sonnige Sommer war geprägt von einer hohen Ozonbelastung in der ganzen Region, welche deutlich höher lag als in den Vorjahren. An allen Stationen wurden im Jahr 2018 doppelt so viele Stunden gemessen, die über dem Grenzwert von 120 µg/m3 lagen, als im Vorjahr. Im Vergleich zum Sommer 2015 waren die gemessenen Spitzenwerte gleich hoch, jedoch wurden im Jahr 2018 mehr Stunden über dem Grenzwert gemessen. Die maximalen Ozonkonzentrationen lagen zwischen 178 µg/m3 an der Station St. Johann in Basel und 194 µg/m3 an der Station in Sissach. Der Grenzwert wurde je nach Station während 293 Stunden (Basel St. Johann) und bis zu 890 Stunden (Bettingen, Chrischona) überschritten. Damit war die Ozonbelastung an bis zu zwei Drittel aller Tage im Sommer übermässig hoch. Die hohen Ozonwerte des Jahrhundertsommers 2003 mit Spitzenwerten von 250 µg/m3 und Überschreitungen des Grenzwertes um über 1‘500 Stunden wurden jedoch bei weitem nicht erreicht.

Der heisse Sommer 2018 verursachte lange Phasen mit hoher Ozonbelastung. Im langfristigen Vergleich wurde 2018 für alle drei ausgewiesenen Standortkategorien die höchste Anzahl an Stunden über dem Grenzwert (120µg/m3) der letzten 15 Jahre registriert (Grafik: LHA).

Feinstaub (PM10, PM2.5) – Trend weiterhin sinkend
Die Jahresmittelwerte für PM10 waren an allen Stationen leicht höher als im Vorjahr. An den städtischen, verkehrsexponierten Stationen an der Feldbergstrasse und an der Grenzacherstrasse in Basel lagen sie im Jahresmittel im Bereich des Grenzwertes von 20 µg/m3. An allen übrigen Standorten wurde der Grenzwert eingehalten. Entgegen des Jahresdurchschnitts waren die maximal gemessenen Tageswerte niedriger als im Jahr 2017. Der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 wurde an allen Stationen mehrmals im Jahr überschritten. Im Vergleich zum Jahr 2017 gab es deutlich weniger Tage, die diesen Wert überschritten.

Seit Juni 2018 ist ein neuer Immissionsgrenzwert für Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern (PM2.5) in Kraft. Er ist auf 10 µg/m3 festgelegt. Die Messungen in Basel-Stadt zeigten an der Feldbergstrasse einen Jahresmittelwert von 15,7 µg/m3 und an der Station St. Johann einen Jahresmittelwert  von 13,6 µg/m3. Die gemessenen Werte lagen somit deutlich über dem festgelegten Grenzwert. Ab dem laufenden Jahr wird das Messnetz für PM2.5 mit der Station Sissach erweitert.

Leicht höhere PM10-Jahresmittelwerte wurden in den letzten beiden Jahren in der Stadt und an verkehrsexponierten Standorten aufgezeichnet (Grafik: LHA).

ARA Nusshof stillgelegt – Chüllerbächli wieder sauberer

Michael Fischer, Amt für Industrielle Betriebe

Während 50 Jahren reinigte die ARA Nusshof das Abwasser von 260 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie kleineren Gewerbebetrieben. Der Auslauf der ARA gelangte bis anhin ins Chüllerbächli.Weil sie in die Jahre gekommen ist und einige Defizite aufwies, ist die ARA nun stillgelegt worden.

Die gesetzlichen Anforderungen an die ARA Nusshof konnten nicht mehr eingehalten werden. Der Sanierungsbedarf war sehr gross und der Zustand des Chüllerbächlis schlecht.

Seit Ende 2018 erholen sich Flora und Fauna des Chüllerbächlis. Auch den unterhalb liegenden Bächen geht es seither wieder besser. Das Abwasser wird mit Hilfe eines neuen Pumpwerks und einer anderthalb Kilometer langen Druckleitung via Hersberg auf den 60 Meter höher gelegenen Forenacher am Schleifenberg befördert. Von dort aus gelangt das Abwasser über eine zweieinhalb Kilometer lange Freispiegelleitung hangabwärts nach Lausen. Dort fliesst das Abwasser über das bestehende Kanalisationssystem in Richtung ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf zur Reinigung. Nebst dem Pumpwerk wurde in Nusshof auch  ein sogenanntes Mischwasserbecken errichtet. Dank diesem Becken kann bei Regenbeginn der Schmutzstoss, welcher im Kanalnetz der Gemeinde Nusshof mobilisiert wird, sicher aufgefangen werden. Das Chüllerbächli wird also doppelt entlastet: vor Schmutzstoffen bei Trocken- wie auch während Regenwetter. Die Kosten für die Ableitung der ARA Nusshof, den Bau eines Mischwasserbeckens sowie des Abwasserpumpwerks betrugen insgesamt 2,6 Millionen Franken.

Die hier gewählte und umgesetzte Lösung erwies sich als wirtschaftlich und technisch sowie ökologisch beste Variante. Da die Gemeinde Nusshof nicht über eigenes Quellwasser verfügt, wird das Trinkwasser als Grundwasser von der Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung bezogen.

ARA Nusshof, Hebewerk mit Belebungs- und Nachklärbecken. Baujahr 1968 (Quelle: AIB).

Schlechter Zustand des Chüllerbächli (Quelle: AUE 2014).

Bauinspektorat | 20. März 2019

Elektronische Baugesucheingabe wird eingeführt

Andreas Weis, Bauinspektorat

Seit dem Jahr 2008 setzen sich Bund, Kantone und Gemeinden dafür ein, dass eine gemeinsame E-Government-Strategie auf allen Ebenen staatlichen Handelns umgesetzt wird. Das Leitbild lautet: „E-Government ist selbstverständlich: transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.“

Zu den wohl bekanntesten strategischen E-Government Projekten auf eidgenössischer Ebene gehören „E-ID Schweiz“ (Etablierung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität), „eUmzugCH“ (Schweizweite Ausbreitung der elektronischen Umzugsmeldung) und „eMWST“ (schweizweite elektronische Mehrwertsteuerabrechnung).

Auch auf kantonaler Ebene sind weitreichende Bestrebungen im Gange, häufig genutzte Verfahren künftig auf elektronischer Ebene abzuwickeln. Ein wichtiger Baustein der kantonalen E-Government-Strategie ist die Einführung eines Web-Portals zur Einreichung von Baugesuchen. Mit gegen 2000 Baugesuchen jährlich ist das Baubewilligungswesen ein wichtiger Verwaltungsvorgang, mit dem die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und professionelle Planungs- und Architekturbüros immer wieder in Kontakt kommen. So hat der Kanton Basel-Landschaft entschieden, das Projekt „eBaugesuch“ als eines von vier Projekten als Vorreiter für künftige weitere e-Dienstleistungen prioritär zu entwickeln und zu realisieren. Die anderen Projekte sind „eBaustatistik“, „eQuellensteuer“ und „eMutationsgesuch“.

Ablauf Bewilligungsverfahren – Stand heute (Quelle: BIT).

Ab Ende April 2019 wird die elektronische Baugesucheingabe möglich sein. Über einen direkten Link im kantonalen online-Portal oder über die Website des Bauinspektorats gelangt die Kundschaft zur Webplattform „eBaugesuch“. Dort wird sie benutzerfreundlich durch den Prozess der online- Baugesucheingabe geführt. Zuerst müssen die projektbezogenen Angaben sowie die notwendigen persönlichen Daten zur Bauherrschaft und zu den Projektverantwortlichen eingegeben werden. Am Ende des Eingabeprozesses können die Baupläne und die ausgefüllten Formulare in Dateiform via Internet übermittelt werden. Eine ausführliche Wegleitung mit der schrittweisen Erläuterung der einzelnen Eingabeschritte wird die elektronische Baugesucheingabe vereinfachen.

Als besonders kundenfreundlichen Service bietet das System einen interaktiven Fragenkatalog zum Bauvorhaben an. Aufgrund der Angaben des Gesuchstellers bietet das System bereits eine individuelle Vorauswahl an Formularen zur Bearbeitung an. Dies ermöglicht es, die benötigten Gesuchunterlagen wesentlich einfacher aufzuarbeiten und zu vervollständigen. Die elektronische Eingabe soll und wird der Kundschaft die Arbeit erleichtern. Aus rechtlichen und technischen Gründen kann noch nicht ganz auf die Einreichung gewisser Unterlagen in Papierform verzichtet werden. Für die Anerkennung der digitalen Unterschrift und der digitalen Signatur sind zunächst die gesetzlichen Grundlagen zu erlassen. Die digitale Signatur entspricht einem amtlichen Stempel und fixiert das Dokument, die digitale Unterschrift ersetzt die heute noch erforderliche eigenhändige Unterschrift. Somit bedarf es in einer ersten Phase neben der elektronischen Eingabe auch noch der Einreichung der Baupläne in Papierform, dies allerdings nur noch in zwei statt wie bisher in vier bis sechs Exemplaren. Ein Exemplar benötigt die Standortgemeinde für die öffentliche Auflage, das andere Exemplar wird am Ende des Bewilligungsprozesses mit der Baubewilligung wieder der Kundschaft ausgehändigt. Ausserdem muss bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage dem Bauinspektorat auch noch ein physisches Unterschriftenblatt mit den rechtsgültigen Unterschriften der projektbeteiligten Personen eingereicht werden.

Zwischenstand eBau-BL ab April 2019,  1. Etappe (Quelle: BIT).

Für eine gewisse Übergangszeit wird vom Bauinspektorat neben dem digitalen Verfahren auch noch das bekannte analoge Verfahren akzeptiert. Dies liegt einerseits darin begründet, dass man davon ausgehen muss, dass die Umstellung der Kundschaft auf die ausschliessliche elektronische Baugesucheingabe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Andererseits benötigen auch die Gemeinden noch eine angemessene Zeit zur Umstellung. Bei einer ausschliesslich digitalen Gesucheingabe müssen die Gemeinden in der Lage sein, den Interessierten während der Auflage- und Einsprachefrist die Planunterlagen digital, das heisst auf einem Bildschirm, vorzulegen. Bis dies soweit ist, sind die Baubewilligungsunterlagen während der öffentlichen Auflagefrist den interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch in Papierform zur Einsicht anzubieten.

Voraussichtlich kann das analoge Verfahren mit Papierakten bis zum Jahr 2023 vom elektronischen, medienbruchfreien Baugesuchsverfahren vollständig abgelöst werden. Mit weiteren Entwicklungsschritten ist ein kontinuierlicher Ausbau des Systems „eBaugesuch“ in den nächsten Jahren geplant. Diese Ausbauschritte werden die Verbesserung der Kundendienstleistungen (z. B. Voranfragen, Anzeigen, Meldewesen, Fehlerkontrollen, etc.), den Ausbau der Funktionalitäten (GIS-Verknüpfung) und die Optimierung der internen digitalen Verarbeitung beinhalten. Und zwar bis zum vollständig medienbruchfreien Baubewilligungsverfahren der Baugesuche inklusive der digital signierten Bewilligungsakten. Auch die Baukontrolle und die Bauabnahme sowie die Einspracheverfahren sollen künftig von der Entwicklung und dem Ausbau des „eBaugesuch“-Projekts profitieren.

Vision: papierloses Bewilligungsverfahren, 2. Etappe (Quelle: BIT).

Wegen Unwetter gelangen 100 Tonnen Bodenmaterial in die ARA Birsig

Nicolas Stöcklin, Amt für Industrielle Betriebe

Im Frühsommer 2018 kam es im Einzugsgebiet der ARA Birsig zu extremen Unwettern, in deren Folge rund 100 Tonnen feines Bodenmaterial (Lössboden, «Lätte») abgeschwemmt und in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gelangte. In der Folge kam die  biologische Reinigungsstufe der ARA aus dem gleichgewicht. die Lösspartikel verdrängten die für die Abwasserreinigung benötigten Mikroorganismen, sodass die Reinigungsleistung massiv abnahm. Durch betriebliche Sofortmassnahmen in Absprache mit dem Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) konnte in dieser Ausnahmesituation der ARA-Betrieb jederzeit sichergestellt werden.

Zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni 2018 wurden nach starken Regenfällen im Einzugsgebiet der ARA Birsig rund 100 Tonnen feines Bodenmaterial abgeschwemmt und via Kanalisation in die ARA gespült. Dies hatte massive Auswirkungen auf die biologische Reinigungsstufe.

In der biologischen Reinigungsstufe der ARA bauen Mikroorganismen die im Abwasser enthaltenen Schmutzstoffe ab. Diese Mikroorganismen liegen dabei eingebunden im sogenannten Belebtschlamm vor, welcher folglich einen grossen organischen Anteil aufweist. Durch den Eintrag der mineralischen Lösspartikel in die ARA arbeiteten sich diese in den Belebtschlamm ein. In der Folge sank der organische Anteil (Mikroorganismen) im Belebtschlamm von über 60 Prozent auf nur noch rund 20 Prozent. Demzufolge reduzierten sich auch die biologische Aktivität des Schlamms bzw. die Reinigungsleistung der ARA. Als Gegenmassnahme wurde die Schlammmenge in der ARA-Biologie um den Faktor drei erhöht, damit die Reinigungsleistung durch die Mikroorganismen aufrecht erhalten werden konnte. Zusätzlich wurde Belebtschlamm von der ARA Birs in Birsfelden auf die ARA Birsig in Therwil gefahren. Dadurch konnte die ARA-Biologie «angeimpft» beziehungsweise unterstützt werden. In den Wochen nach dem Ereignis mussten die ARA-Becken von den grossen Mengen abgelagerten Bodenmaterials gereinigt werden.

Bodenerosion: Durch die Starkregenereignisse gelangten rund 100 Tonnen Bodenmaterial via Kanalisation auf die ARA Birsig. (Quelle: Feuerwehr Therwil).

Aufgrund des Klimawandels ist künftig vermehrt mit ausserordentlichen Wetterereignissen zu rechnen. Dies gilt insbesondere auch für Starkniederschläge. Auf derartige Situationen müssen einerseits die Landwirte (Stichwort Bodenerosion) und andererseits auch die ARA-Betreiber vorbereitet sein. Das Ereignis im letzten Sommer wurde deshalb detailliert aufgearbeitet und es wurden Massnahmen evaluiert und teilweise bereits umgesetzt. Diese Massnahmen umfassen beispielsweise messtechnische Anpassungen und Interventionsabläufe sowie betriebliche Schulungen. Im Weiteren wird die Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen intensiviert. Dazu wird das Ereignis im Rahmen eines Informationsanlasses mit der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, der Feuerwehr Therwil und dem AUE aufgearbeitet.

Saugwagen: Unterstützung für die ARA Birsig: Die Saugwagen lieferten intakten Belebtschlamm von der ARA Birs in Birsfelden auf die ARA Birsig in Therwil (Quelle: AIB).

Ablagerungen: Die Mischwasserbecken der ARA Birsig mussten von dem eingeschwemmten Bodenmaterial gereinigt werden (Quelle: AIB).

Amt für Raumplanung | 20. März 2019

Wie viele Parkplätze braucht der Mensch an seinem Wohnort?

Matin Huber, Amt für Raumplanung

Wenn es um das Auto geht, tun sich Fronten auf. Wenn es um Parkplätze geht, ebenfalls. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, wo eine maximale Anzahl an Parkplätzen pro Wohnung festgelegt wird, verlangt der Kanton Basel-Landschaft mindestens einen Parkplatz pro Wohnung sowie 0.3 Besucherparkplätze. In den Augen von Landrätin Lotti Stokar (Grüne) sind das zu viele Parkplätze, da das Auto an Bedeutung verliere und immer mehr Haushalte autofrei seien. Stokar hat Ende 2012 eine Motion zu diesem Thema eingereicht. Das Amt für Raumplanung hat analysiert, inwieweit die Diskussionen zum Parkplatzbedarf objektiviert werden können.

Die Motion aus dem Jahr 2012 verlangte vom Regierungsrat auf gesetzlichem Weg die Möglichkeit zu schaffen, beim Vorliegen besonderer Verhältnisse auf Pflichtparkplätze für Bewohner ganz oder teilweise zu verzichten. Auf die Erhebung von Ersatzabgaben soll ebenfalls verzichtet werden.

Der Regierungsrat hat dazu eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vorgeschlagen, die er gleichzeitig aufgrund der stark divergierenden Haltungen zur Ablehnung empfahl. Er war aber bereit, die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) im Sinne der vorgeschlagenen Lösung zu ändern. Dies beinhaltete im Wesentlichen, dass die Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen die Mindestzahl der Parkplätze für Wohneinheiten autonom und ungeachtet der bestehenden Reduktionsfaktoren im Rahmen von Quartierplanungen reduzieren könnten. Besucherparkplätze sind davon ausgenommen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Standort mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen ist, ein entsprechendes Mobilitätsgutachten vorliegt, mit welchem sich die Machbarkeit und die Zweckmässigkeit der Reduktion nachweisen lässt. Ausserdem muss die Reduktion verbindlich im Quartierplanreglement festgelegt sein.

Gemeinden können unter gewissen Voraussetzungen die Mindestzahl der Parkplätze für Wohneinheiten autonom und ungeachtet der bestehenden Reduktionsfaktoren im Rahmen von Quartierplanungen reduzieren (Quelle: ARP).

Im Dezember 2016 wurde eine weitere Motion eingereicht. Im März 2017 wurde sie schliesslich überwiesen. Das Ziel der Motion ist es, die Kompetenz über den Mindestparkplatzbedarf der Gemeinde zu übertragen, sofern sie das möchte.

Vor diesem Hintergrund ist das Amt für Raumplanung der Frage nachgegangen, inwieweit die Diskussionen zum Parkplatzbedarf objektiviert werden und Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt werden kann. Ist es tatsächlich so, dass Tiefgaragen in den stadtnahen Gemeinden teilweise halb leer stehen und somit am Bedarf vorbei gebaut wird? Das Zählen oder Zusammentragen von privaten Parkplätzen und die Untersuchung, wie viele Parkplätze tatsächlich benutzt werden, ist nicht möglich. Der Ansatz für eine Parkplatzbedarfsanalyse wurde vielmehr in den Daten der Motofahrzeugkontrolle gefunden. Darin ist die Anzahl an privaten Fahrzeugen nach Adresse ersichtlich. Mit dieser Georeferenzierung konnten die Fahrzeugdaten den Wohngebäuden zugeordnet und mit weiteren Gebäudedaten (Anzahl Wohnungen im Gebäude, Wohnungsgrösse, Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner im Gebäude etc.) verknüpft werden. Eine Zuordnung der Fahrzeuge auf Ebene Wohnung war nicht möglich. Es wurden Durchschnittswerte auf Gebäudeebene ermittelt, die wiederum mit anderen räumlichen Daten (ÖV-Erschliessungsgüte, Raumtypen gemäss kantonalem Richtplan, Zonen gemäss kommunalem Nutzungsplan) verschnitten wurden.

Die Analyse ist in Form eines Berichts auf der Webseite des Amtes für Raumplanung abrufbar. Er zeigt auf, welchen Einfluss die verschiedenen Parameter wie ÖV-Erschliessungsgüte, Gebäudegrösse und Gebäudetyp, Wohnungsgrösse etc. auf den Fahrzeugbestand haben. Sozioökonomische Faktoren wurden nicht betrachtet. Sie werden aber teilweise über die Wohnungsgrösse gespiegelt. Auch mögliche Korrelationen mit dem Alter der Einwohnerinnen und Einwohner wurden nicht untersucht.

An dieser Stelle sollen die Haupterkenntnisse aus dem Bericht herausgegriffen werden:

Kantonal sind rund 1.04 Fahrzeuge pro Wohnung (oder Haushalt) bei der MFK angemeldet. Es sind jedoch statistisch gesehen deutliche Abweichungen von diesem Wert feststellbar.

Je besser die ÖV-Erschliessungsgüte ist, umso weniger Fahrzeuge pro Wohnung sind durchschnittlich bei der MFK angemeldet. Konkret: Bei einer guten ÖV-Erschliessung (A oder B) sinkt der Bestand auf 0.8 - 0.9 Fahrzeug pro Wohnung. Bei einer ÖV-Erschliessungsgüte C lassen sich statistisch gerade so viele Fahrzeuge pro Wohnung erkennen, wie es dem kantonalen Durchschnitt entspricht und bei einer schlechten ÖV-Erschliessungsgüte (D, E und keine), liegt der Fahrzeugbestand zwischen 1.2 und 1.4 Fahrzeuge pro Wohnung.

 

Quelle: ARP

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn der Zusammenhang der Anzahl Fahrzeuge pro Wohnung mit der Zimmerzahl pro Wohnung korreliert wird. Je kleiner die Wohnung, umso weniger Fahrzeuge pro Wohnung sind gemeldet. Ein- bis Drei-Zimmerwohnungen weisen durchschnittlich lediglich 0.6 bis 0.8 Fahrzeuge pro Wohnung auf. Bei Villen mit neun und mehr Zimmern findet man fast 1.7 Fahrzeuge pro „Wohnung“.

Quelle: ARP

Diese „Extreme“ werden wieder geglättet, wenn sämtliche Fahrzeuge pro Wohnung nach Raumtyp betrachtet werden. Im Inneren Korridor können durchschnittlich gut 0.9 Fahrzeuge pro Wohnung ausgewiesen werden. Im ländlichen Raum sind es 1.3 Fahrzeuge pro Wohnung.

Quelle: ARP

Welche Bedeutung die Gebäudegrösse auf den Fahrzeugbesatz pro Wohnung hat, zeigt sich auch bei der Analyse der Quartierpläne mit Wohnnutzung. Hier geht die ÖV-Erschliessungsgüte als prägende Einflussgrösse hinter die Gebäude- bzw. Wohnungsgrösse zurück. Der Bericht auf der Webseite des ARP zeigt, dass eine starke Korrelation zwischen Gebäudegrösse und Wohnungsgrösse besteht. Erwähnenswert ist, dass bei guter ÖV-Erschliessungsgüte und Gebäuden mit einem hohen Anteil an eher kleinen Wohnungen die Anzahl Fahrzeuge im Durchschnitt auf 0.7 pro Wohnung sinkt.

Diese Erkenntnis ist für die Praxis relevant. Je nach ÖV-Erschliessungsqualität und Wohnungsmix kann bei Quartierplänen unter Umständen von einem „Selbstläufer“ gesprochen werden, wenn es darum geht, die Mindestanzahl an Parkplätzen zu reduzieren. Im optimalen Fall sind 0.7 Parkplätze und 0.3 Besucherparkplätze ohne grössere zusätzliche flankierende Massnahmen möglich. Eine weitere Reduktion der Parkplätze müsste seitens der Gemeinden mit flankierenden Massnahmen gestützt werden. Der Wohnungsmix sollte im Rahmen von Quartierplanungen ebenfalls besondere Beachtung erhalten.

Schloss Wildenstein | 20. März 2019

Verein Freunde von Schloss Wildenstein: Jahresprogramm 2019

Anita Gantenbein
Generalsekretariat | 20. März 2019

10 Fragen an: Christoph Plattner

Redaktion BUZ

In der Rubrik „zehn Fragen an“ beantworten Mitarbeitende der Bau- und Umweltschutzdirektion jeweils zehn ausgewählte Fragen der BUZ-Redaktion. In dieser BUZ stellen wir Ihnen Christoph Plattner vom Amt für Umweltschutz und Energie vor.

| 20. März 2019

In eigener Sache