Liebe Leserin,lieber Leser
In der vorletzten Ausgabe der BUZ habe ich Ihnen über den Beginn der heissen Phase der Sanierung des Schänzlitunnels berichtet. Seither hat sich gezeigt, dass die vom Bundesamt für Strassen ergriffenen Massnahmen Früchte tragen. Die Automobilistinnen und Automobilisten haben sich rasch mit den Umleitungen zurecht gefunden, und es ist nicht zu grösseren Staus gekommen. Hoffen wir, dass es so bleibt, denn es dauert bis zu drei Jahre, bis der Tunnel wieder ohne Einschränkungen befahrbar ist.
In meiner Amtszeit als Baudirektorin habe ich schon an einigen Spatenstichen teilgenommen, zum Beispiel für das Biozentrum in Basel, für die Fachhochschule Nordwestschweiz in Muttenz, für die Sporthalle des Gymnasiums Liestal, für eine Photovoltaikanlage in Oberwil – aber noch nie für eine neue Strasse.
Darum war der 11. Dezember 2017 ein besonderer Tag für mich. Gemeinsam mit Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger, Vertretern der Baufirma, des Ingenieurbüros, und des Tiefbauamts sind wir zum Spatenstich für den Pfeffingerring geschritten. Dieses Projekt war eigentlich schon ausführungsreif, als ich mit meinem Mann 1992 nach Aesch gezogen bin. Nun ist es endlich vorwärts gegangen! Der „Zubringer Pfeffingerring“ wird die neue Verbindungsstrasse zwischen der Kantonsstrasse Pfeffingerring und dem Anschluss an die A18. Mit ihr sollen vor allem Verkehrsfluss verbessert, die Gewerbegebiete Aesch-Nord besser und leistungsfähiger erschlossen und die Wohngebiete entlastet werden. Das ist doch eine erfreuliche Nachricht.
2017 ist bald Vergangenheit. Mit dem ausklingenden Jahr verlassen zwei prägende Figuren die Bau- und Umweltschutzdirektion: Alberto Isenburg, Leiter des Bereichs Umwelt und Energie (UEB), sowie Generalsekretär Michael Köhn. Beide waren Mitglieder der Geschäftsleitung und beide haben die BUD mit ihrem Wirken massgeblich geprägt. Ich möchte ihnen ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz während 19 resp. 18 Jahren danken. Ihre Nachfolgerin resp. ihr Nachfolger sind bestimmt. Ich freue mich schon jetzt auf die Zusammenarbeit mit Yves Zimmermann, Leiter UEB, und Generalsekretärin Katja Jutzi.
Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich frohe Festtage im Kreise Ihrer Familie und Freunde und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihre Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro
Zubringer Pfeffingerring: Spatenstich zum Baubeginn
Am Montag, 11. Dezember 2017, wurde der Baubeginn des Projekts Zubringer Pfeffingerring in Aesch durch den symbolischen Akt des Spatenstichs feierlich begangen. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Marianne Hollinger, Gemeindepräsidentin Aesch, sowie Drangu Sehu, Kantonsingenieur, begrüssten die eingeladenen Gäste und stellten das Projekt vor.
Mit dem Projekt Zubringer Pfeffingerring wird eine neue Verbindungsstrasse zwischen der Kantonsstrasse Pfeffingerring in Aesch und dem Anschluss A18 realisiert. Ziele sind der verbesserte Verkehrsfluss, eine leistungsfähige Erschliessung des Gewerbegebiets Aesch-Nord sowie entlastete Wohn- und Dorfkerngebiete, insbesondere im Bereich der Kreuzung Arlesheimerstrasse/Hauptstrasse.
Der Ballungsraum Aesch/Reinach/Dornach hat als Siedlungs- und Wirtschaftsgebiet eine starke dynamische Entwicklung. Das Gewerbegebiet Aesch-Nord ist zudem als Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung eingestuft. Seit Jahren verdichtet sich der Verkehr im Gebiet zunehmend und der Verkehrsfluss kommt in Spitzenzeiten an gewissen neuralgischen Stellen zum Erliegen. Das betrifft in Aesch vor allem die Kreuzung Arlesheimerstrasse/Hauptstrasse, aber auch die Erschliessungen rund um die International School Basel (ISB). Aus diesen Gründen hat der Kanton beschlossen, die Infrastruktur zu verbessern.
Das geplante Unterführungsbauwerk hat einen wesentlichen Einfluss auf die beabsichtigten Verkehrsphasen. Da die Arbeiten (Unterführungsbauwerk und Kleintierdurchlass) im BLT-Bereich während einem Zeitfenster von lediglich zwei Wochen (in den Herbstferien 2018) zu erledigen sind, wird die Deckenplatte der Unterführung westlich der Hauptstrasse vorgefertigt und anschliessend eingeschoben. Wegen der erforderlichen Bauzeiten und der verkehrlichen Bedeutung des Knotens muss dieser "unter Betrieb" umgebaut werden. Um den Verkehr am Knoten aufrechtzuerhalten, muss die Lichtsignalsteuerung während den Bauphasen jeweils verschoben und angepasst werden. Die untergeordnete Fahrbeziehung Reinach in Richtung Zubringer A18 muss für die Bauphasen aufgehoben werden. Die Verkehrszählungen am heutigen Knoten zeigen, dass selbst in den Werktags-Spitzenstunden nur wenig Linksabbieger von Reinach auf die A18 unterwegs sind. Der wenig begangene Fussweg östlich entlang der Hauptstrasse wird während der Bauarbeiten gesperrt. Alternativen sind der Fussweg Fiechtenweg oder der kombinierte Rad- und Fussweg westlich des Trams.
Während des Unterbruchs des Trambetriebs in den Herbstferien 2018 wird ein Busersatz eingerichtet. Der kombinierte Rad- und Fussweg bleibt westlich der BLT über die gesamte Bauzeit offen. Auch während der 14-tägigen Tramsperrphase, wenn er kurzfristig umgelegt wird.
Es wird mit einer Bauzeit von rund drei Jahren gerechnet. Mit dem jetzigen Baubeginn kann bei einem optimalen Projektablauf der Zubringer Pfeffingerring Ende 2020 eröffnet werden. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Webseite des Tiefbauamtes.
Neues Gesetz verlangt Massnahmen zur Naturgefahrenabwehr
Ab dem 1. Januar 2018 wird das «Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und Gravitative Naturgefahren» oder kurz «Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG» in Kraft treten. Gleichzeitig wird das Raumplanungs- und Baugesetz angepasst und der Schutz von Personen und Gebäuden vor Gravitativen Naturgefahren wird auch im Kanton Basel-Landschaft zur Pflicht.
Gefahren durch Hangrutsch, Hochwasser und Steinschlag bedrohen unsere Siedlungsgebiete in der Schweiz. Spektakuläre Ereignisse in der jüngsten Zeit rufen uns diese permanente Gefahr für Mensch und Gebäude immer wieder in Erinnerung. Dass es hier durchaus um akute Gefahren für Leib und Leben gehen kann, zeigt sich an den jüngsten dramatischen Beispielen von Bondo/GR oder Unterschächen/UR. Aufsehenerregend ist auch die Situation in Weggis am Vierwaldstätter-See. 2005 wurden drei Häuser durch einen Hangrutsch zerstört, 2014 mussten weitere Häuser abgebrochen werden, da sie in der Gefahrenzone lagen und keine baulichen Schutzmassnahmen technisch möglich waren. Auch im Kanton Basel-Landschaft sind die Gefahren nicht zu unterschätzen. Das Hochwasser im Laufental im Jahr 2007 oder die Starkregenereignisse in Muttenz im Jahr 2016 sind aktuelle Beispiele für die unbändige Kraft der Naturgewalten und das Gefahrenpotential. Und sie zeigen noch etwas auf: Die Naturgefahren betreffen nicht nur die hochalpinen Regionen, sondern können auch in Nicht-Alpinen-Gebieten die Menschen und Gebäude bedrohen und schädigen.
Die Kantone haben sogenannte Gefahrenkarten zu erstellen. Sie sind das Ergebnis einer Gefahrenbeurteilung, welche neben der gebietsweisen Erfassung der möglichen Gefahren auch die mögliche Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit (Wiederkehrperiode) dieser Naturprozesse berücksichtigt. Die Naturgefahrenkarte BL berücksichtigt in ihrer Darstellung aktuell die Naturprozesse Rutschung, Wasser und Steinschlag. Sie ist abrufbar im Geoinformationssystem „GeoView BL“ (http://geoview.bl.ch/) Der Abfluss von Oberflächenwasser, verursacht durch Starkregen, soll nach dem Willen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) künftig ebenfalls schweizweit kartographisch erfasst und berücksichtigt werden.
Verschiedene Vorgehensweisen sollen künftig den Schutz vor den Naturgefahren sicherstellen. Der Kanton hat diverse Hochwasserschutzprojekte in Ausarbeitung. Damit kann die Hochwassergefahr entlang der grossen Flussläufe bereits an der Gefahrenquelle eingedämmt werden. Weiter haben die Gemeinden auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die Naturgefahrenprävention im Rahmen ihrer kommunalen Zonenplanung zu berücksichtigen. Dies kann bedeuten, dass Schutzmassnahmen bereits in den künftigen Zonenreglementen berücksichtigt und vorgeschrieben werden. Von Anpassungen des Terrains oder Massnahmen im Baugrund bis zu baulichen Schutzmassnahmen am Gebäude reicht die Palette der Möglichkeiten. Bis die Kommunen ihre Zonenplanung entsprechend angepasst haben, ist das Bauinspektorat auf Grundlage des neuen Gesetzes und der Gesetzesänderung des RBG bereits jetzt in der Lage, bauliche Schutzmassnahmen bei konkreten Baugesuchen zu verlangen.
Ab Januar 2018 müssen alle Baugesuche für Bauvorhaben in den betroffenen Gebieten den Nachweis über die entsprechenden Schutzmassnahmen enthalten. Das Bauinspektorat überprüft zusammen mit den Fachspezialisten der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung die zur Bewilligung eingegeben Massnahmen. Wird festgestellt, dass die vorgesehenen Massnahmen nicht ausreichen, um das im Gesetz definierte Schutzziel zu erreichen, wird das Baugesuch zur Verbesserung zurückgewiesen. Die Schutzziele sind einerseits der Gebäudeschutz auf Grundlage des BNPG und andererseits der Schutz von Personen auf Grundlage des RBG. Der Umfang und die Qualität der Massnahmen richten sich nach der Art der Gefährdung und der möglichen Intensität der Einwirkung. Sind keine baulichen Schutzmassnahmen möglich, kann unter Umständen sogar die beabsichtigte Nutzung untersagt werden, so zum Beispiel wenn eine erhebliche Gefahr für den Aufenthalt von Menschen im Gebäude bestehen würde. So dürfte beispielsweise ein Raum im Sockelgeschoss eines Gebäudes in einem vom Hochwasser gefährdeten Gebiet nicht als Kindertagesstätte bewilligt werden.
Die überarbeitete Wegleitung zur Eingabe von Baugesuchen, neue Formulare und ausführliche Informationen zum Thema „Naturgefahrenprävention“ sind auf der Website des Bauinspektorats und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung aufgeschaltet. Es wird dringend empfohlen, vor der Baugesuchseingabe die Informationen zu studieren und im Zweifelsfall Kontakt mit den Fachpersonen des Bauinspektorats oder der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung aufzunehmen.
Stabilisierungsverfahren: Schnell und günstig saniert
Die Hauptstrasse zwischen Hölstein und Bennwil wurde im vergangenen Juli – zum ersten Mal im Baselbiet – im Stabilisierungsverfahren saniert. Die spektakuläre Methode ist nicht nur um ein Vielfaches – nämlich rund 50 mal – schneller als das herkömmliche Vorgehen, sondern auch weitaus billiger.
Die Komplettsanierung der Kantonsstrasse zwischen Hölstein und Bennwil stand gemäss Mehrjahresprogramm des Tiefbauamtes erst in ein paar Jahren an. In den heissen Sommertagen im Jahr 2016 löste sich jedoch das kurz vorher eingebrachte Bitumen, die sogenannte Oberflächenbehandlung, teilweise ab, blieb an den Pneus der Fahrzeuge kleben und hinterliess tiefe Rillen. Zwischen dem Bitumenüberzug und dem darunter liegenden über 20-jährigen Deckbelag hatte sich ein Wasserfilm gebildet, hervorgerufen durch die im Laufe der Zeit seitlich in die Deckschicht eingedrungene Feuchtigkeit. Die hohen Temperaturen liessen das Wasser wie in einem Dampfkochtopf erhitzen und führten zu Aufblähungen auf der Bitumenschicht. Somit musste umgehend gehandelt werden.
War es bis heute bei Sanierungen weitgehend Standard, die Strasse samt altem Belag auszukoffern, das Material abzuführen und durch neues zu ersetzen, entschieden sich die Fachleute des Tiefbauamtes für die „Stabilisierung“. Es handelt sich dabei um eine Methode, die in diesem Umfang erstmals im Baselbiet realisiert wurde. Eine 1000-PS-starke Belagsfräse gräbt sich dabei mit ihrer 2.20 Meter breiten Fräswalze 20 Zentimeter in den bestehenden Belag, pflügt den Untergrund um und zermalmt die Schicht in grobe Teile. All dies schafft sie in einem beeindruckenden Tempo. Der Bodenstabilisierer ist eine mächtige Maschine, die mit kräftigem Fräs- und Mischrotor die Grobteile zerkleinert und sie mit Wasser sowie dem vorgestreuten Tragschichtbinder aus Zement und Schieferkalt bis 30 Zentimeter tief in den Boden einmischt. Mit dem Verdichten durch Walzen entsteht eine Stabilitätsschicht ähnlich einer Betonplatte, die mit einer Membrane versehen und auf der ein sechs Zentimeter starker Deckbelag aufgebracht wird.
Die Vorteile gegenüber einer „konventionellen“ Sanierung sind frappant. Statt in einer Bauzeit von gut zwei Jahren konnte die 1.8 Kilometer lange Strecke in lediglich zwei Wochen komplett saniert werden. Beeindruckend zeigen sich auch die Kosten: stehen doch die rund 600‘000 Franken für die gewählte Methode den rund drei Millionen Franken gegenüber, die eine herkömmliche Sanierung kostet. Die kurze Bauzeit kam auch den Verkehrsteilnehmenden entgegen, die während den zwei Wochen im vergangenen Juli ohne grössere Einschränkungen einspurig in Richtung Diegten/Bennwil fahren konnten.
Die eingesparten Kosten lassen sich nicht zuletzt damit begründen, dass auf das Entsorgen von belastetem Bodenmaterial verzichtet werden konnte. Das Entsorgen von Strassengut ist teuer. Insbesondere dann, wenn das Material bis nach Holland transportiert werden muss. Mit dem Wiederaufbereiten vor Ort spart der Kanton nicht nur erhebliche Deponiegebühren, sondern auch umweltbelastende Lastwagenfahrten. Das im Strassenunterbau verbleibende kontaminierte Material stellt kein Risiko dar. Es wird zusätzlich mit Zement gebunden und erhält wieder eine neue Bitumenschicht, die absolut abdichtet.
Noch nicht saniert ist auf dieser Strecke der Abschnitt zur Abzweigung Oris. Diese erhält im Laufe des nächsten Jahres einen neuen Deckbelag, unter konventioneller Arbeitsweise.
Die Methode „Stabilisierung“ kann nur ausserorts bei langen Strassenabschnitten angewendet werden, wo keine Werkleitungen betroffen sind. Die Fachleute des Tiefbauamtes werden sie weiterhin in ihre Planung mit einbeziehen. Nicht zuletzt deshalb, weil der Spardruck mehr und mehr nach günstigen Alternativen verlangt.
Vorbeugen und Zusammenarbeiten – Für sicheres Trinkwasser
Täglich nutzen wir rund 140 Liter Trinkwasser für unsere Hygiene, zum Kochen und Abwaschen oder für die Bewässerung im Garten. Woher kommt dieses Wasser, das so selbstverständlich aus dem Wasserhahn fliesst? Wie ist dessen Qualität und wie gut sind unsere Wasservorräte geschützt? Und wie könnten die Wasserversorgungen regional besser zusammenarbeiten?
Mit diesen und weiteren Fragen hat sich das Projekt „Regionale Wasserversorgung Basel-Landschaft 21“ auseinandergesetzt. Es war eine Zusammenarbeit der Ämter für Umweltschutz und Energie sowie Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH), den Unis Basel und Bern und der EPFL.
Mit dem Projekt wurden Methoden erarbeitet, um die mikrobiologische und chemische Wasserqualität zu erfassen und zu beurteilen, weitergehende Aufbereitungsmethoden zur Entfernung von Spurenstoffen im Hardwald ermittelt und geeignete Zusammenarbeitsformen für die Wasserversorgungen aufgezeigt. Die Arbeiten wurden in verschiedenen für den Kanton typischen Modellregionen und an Modellstandorten durchgeführt.
Modellgebiete
Für die Untersuchung der mikrobiologischen Trinkwassersicherheit wurden charakteristische Karstquellen ausgewählt. Gemessen wurden die Anzahl Bakterien in Trockenwettersituationen und bei Regenwetter. Bereits in einem guten Trinkwasser befinden sich rund 100‘000 harmlose Keime pro Milliliter, bei Regenwetter kann die Konzentration im Quellwasser kurzfristig auf mehrere Millionen Bakterien pro Milliliter ansteigen. Dann können auch Krankheitserreger auftreten. Für die Wasserversorgungen ist es deshalb wichtig, die Zeitpunkte mit hoher Belastung genau feststellen zu können oder das Wasser entsprechend aufzubereiten. Mit den erarbeiteten Konzepten und Methoden stehen den Wasserversorgungen nun die notwendigen Instrumente zur Verfügung.
Viele Trinkwasserfassungen stehen in Flussnähe. Mit der Infiltration von Flusswasser ins Grundwasser werden Spurenstoffe zu den Wasserfassungen transportiert. Von über 500 untersuchten Stoffen wie Pharmazeutika, Pestizide, Haushalts- und Industriechemikalien konnten in verschiedenen Flüssen zwischen 80 und 100 Stoffe festgestellt werden. Im Trinkwasser waren es noch um die 40 Stoffe, darunter befanden sich Süssstoffe, Antiepileptika und Blutdrucksenker. Glücklicherweise sind die gemessenen Konzentrationen sehr gering und liegen im Bereich von Nanogramm pro Liter. Wie bei den Karstsystemen spielen auch bei den flussnahen Fassungen der hydraulische Zustand – also Hoch- oder Niedrigwassersituation – eine Rolle. Es kommt darauf an, woher das Grundwasser genau zuströmt und ob mehr oder weniger junges, schlecht filtriertes Flusswasser in einer Fassung ankommt.
Situation Hardwald
Im Hardwald befindet sich die grösste Wasserversorgung im Kanton Basel-Landschaft. Durch die künstliche Versickerung von Rheinwasser entsteht ein Grundwasserberg, der die Trinkwasserfassungen vor dem Einfluss der umliegenden belasteten Standorte schützen soll. Die Effektivität des Grundwasserbergs wurde durch verschiedene hydrogeologische Untersuchungen, wie Markierversuchen, chemischen Analysen und einem Grundwassermodell untersucht. Das heutige System der Trinkwassergewinnung ist grundsätzlich sicher, setzt aber den dauernden Betrieb der künstlichen Rheinwasserinfiltration voraus. Im Westen des Hardwaldes wirkt der Grundwasserberg weniger stark und in den Brunnen wird auch ein Anteil Wasser aus dem regionalen teilweise belasteten Felsgrundwassersystem gefördert. Die Hardwasser AG hat bereits auf die Erkenntnisse reagiert und das Grundwassermanagement angepasst und einen Brunnen ausgeschaltet.
Im Hardwald wurde auch die Trinkwasseraufbereitung untersucht. Es ging um die Frage, ob der vorhandene Aktivkohlefilter genügt, um die Spurenstoffe, die mit der Rheinwasserinfiltration eingetragen werden oder aus früheren Einträgen im Grundwasser vorhanden sind, zu entfernen oder ob es eine weitergehenden Aufbereitungsschritt braucht. Die in einer Pilotanlage durchgeführten Tests zeigten, dass mit einer zusätzlichen Oxidationsstufe zwar die Laufzeit des Filters (Zeitdauer, bis die Aktivkohle erneuert werden muss) verlängert werden könnte, der bestehende Aktivkohlefilter jedoch in der Lage ist, die Spurenstoffe genügend zurückzuhalten.
Organisation der Wasserversorgungen
Die Wasserversorgungen sind sich ihrer Herausforderungen bewusst. Grösste Priorität haben die Themen Grundwasserschutz und Versorgungssicherheit, gefolgt von der Trinkwasserqualität. Bei kleineren ländlichen Wasserversorgungen sind auch die finanziellen Aspekte und der Erhalt der Infrastruktur von Bedeutung. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen können sich die Wasserversorgungen eine regionale Zusammenarbeit vorstellen, jedoch unter Wahrung der eigenen Mitspracherechte. Beim Thema Grundwasserschutz sehen sie zudem einen Koordinationsbedarf mit der Raumplanung, um die Schutz- und Nutzungsinteressen besser zu entflechten. Die Erkenntnisse aus diesem Teilprojekt sind Grundlage für das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) und die Gemeinden, um die regionale Wasserversorgungsplanung im Kanton weiterzuentwickeln.
Fazit
Im Projekt „Regionale Wasserversorgung Basel-Landschaft 21“ wurde eine Fülle von Erkenntnissen gewonnen und verschiedene Methoden entwickelt, um die Grundwasserqualität zu untersuchen und zu beurteilen. Auch wurde aufgezeigt, wie der Kanton die Wasserversorgungen bei Regionalisierungsprozessen unterstützen kann. Nun liegt es an den verschiedenen Akteuren und Entscheidungsträgern, die Erkenntnisse umzusetzen und so zu einer langfristig guten Trinkwasserqualität beizutragen.
Vertiefte Informationen zum Thema sind auf der Homepage des AUE abrufbar.
Tiefbauamt als kantonale Aufsichtsbehörde für Stauanlagen
Stauanlagen sind von Menschen erschaffene Einrichtungen, um Wasser zu speichern oder aufzustauen. Das Versagen einer solchen Stauanlage kann bei flussabwärts liegenden Gebäuden und bei Menschen, die dort wohnen, enorme Schäden verursachen. Deshalb werden hohe Anforderungen an den Bau und die Kontrolle eines solchen Bauwerks gestellt. In der Schweiz wird dies durch das Bundesgesetz über die Stauanlagen geregelt.
Der Bund hat schon früh ein Gesetz (Stauanlagengesetzgebung) erlassen, das den unkontrollierten Wasseraustritt bei einem Dammbruch aus einer Stauhaltung regelt bzw. vorschreibt, wie dieser verhindert werden soll. Bei der Revision im Jahr 2011 wurde die Umsetzung dieses Gesetzes auf die Ebene Kanton erweitert und die Klassifizierung der Stauanlagen überarbeitet. Der Bund behält die Aufsicht über die grossen Stauanlagen und die Kantone übernehmen neu die Aufsicht über die kleinen Anlagen.
Im Kanton Basel-Landschaft wird diese Aufgabe vom Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes wahrgenommen. Als grosse Stauanlagen gelten Absperrbauwerke, die höher als 10 Meter sind oder ein Speichervolumen von mehr als 500‘000 m3 haben. Dies entspricht rund 200 olympischen Schwimmbecken (50mx25mx2m). Alle anderen Stauanlagen zählen zu den kleinen Anlage und stehen unter kantonaler Aufsicht. Alle Anlagen unter fünf Meter Stauhöhe und einem Stauvolumen unter 50‘000 m3 sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen und werden nicht durch die öffentliche Hand beaufsichtigt. Wenn eine Anlage aufgrund der Grössenkriterien dem Gesetz nicht unterstellt ist, die berechnete Flutwelle bei einem unkontrollierten Austritt aber dennoch Mensch oder Sachwerte massiv gefährdet, spricht man von einem besonderen Gefährdungspotenzial. Stauanlagen mit einem besonderen Gefährdungspotenzial müssen ebenfalls unter Aufsicht gestellt werden.
Es gibt im Kanton Basel-Landschaft sowohl grosse als auch kleine Stauanlagen. Bei den vielen kleinen und grossen Tümpeln, Teichen oder Weihern im Baselbiet stellt sich aber schnell die Frage, ob von diesen Anlagen wirklich eine Gefahr für weiter flussabwärts wohnende Personen ausgeht. In einem ersten Schritt wurden die 38 grösseren Teiche oder Weiher vermessen und beurteilt. Alle Weiher unter einem Meter Stauhöhe oder Stauvolumen unter 1‘000 m3 wurden als nicht gefährlich eingestuft und nicht weiter beurteilt. Für die verbleibenden 19 Weiher, wie zum Beispiel den Allschwilerweiher oder die Talweiher bei Anwil, wurde eine vertiefte Beurteilung durchgeführt. Dabei wurden die Hochwassersicherheit und die Dammstabilität beurteilt und in die Kategorien gut, genügend und ungenügend eingeteilt.
Mit einem Dammbruchszenario und dem entstehenden Flutwellenabfluss wurde für jeden Weiher das sogenannte besondere Gefährdungspotenzial ermittelt. 17 dieser 19 Anlagen konnten anhand dieser Beurteilungen als nicht gefährlich eingestuft werden und sind somit von der Stauanlagengesetzgebung ausgeschlossen. Einzig bei zwei Weihern des Ermitage Landschaftsgartens (Arlesheim) wurde ein besonderes Gefährdungspotenzial festgestellt. Aus diesem Grund wurden alle drei Weiher der Ermitage als Betriebseinheit als kleine Stauanlage unter die kantonale Aufsicht gestellt.
Neben den Weiheranlagen gibt es im Baselbiet auch Wasserkraft-Flussstauhaltungen am Rhein und an der Birs. Sämtliche Stauhaltungen am Rhein unterstehen der Aufsicht des Bundes, da der Rhein ein Grenzgewässer ist. Bei den acht Flussstauhaltungen an der Birs sind die Stauhöhe und das Stauvolumen aus der Kraftwerkkonzession bekannt. Einzig das Kraftwerk Moos in Grellingen, mit acht Meter Stauhöhe und einem Stauvolumen von 430‘000 m3 untersteht der kantonalen Aufsicht.
Zu guter Letzt gibt es noch zwei Hochwasserrückhaltebecken (HWRB), die während eines Hochwasserereignisses die Wassermassen vor dem Siedlungsgebiet zurückhalten und so Überschwemmungen verhindern. Die Anlagen gelten daher ebenfalls als Stauanlagen und müssen von der Stauhöhe und dem Stauvolumen her gleich behandelt werden. Das Rückhaltebecken „Isigs Brüggli“ in Allschwil mit einer Dammhöhe vom zehn Meter und einem Stauvolumen von 200‘000 m3 zählt aufgrund der Stauhöhe als grosse Anlage und untersteht somit der Aufsicht des Bundes. Das Rückhaltebecken „Eimatt“ in Rümlingen mit einer Dammhöhe von neun Meter und einem Stauvolumen von 26‘000 m3 ist der kantonalen Aufsicht des Tiefbauamts unterstellt.
Gemäss Stauanlagengesetzgebung gibt es drei kleinere Anlagen und eine grössere Stauanlage im Baselbiet. Was bedeutet das? Die Stauanlage muss einerseits nach neustem Stand der Wissenschaft und Technik dimensioniert sein, ein Hochwasser sicher ableiten können und über die Möglichkeit zur kompletten Entleerung verfügen (Grundablass). Diese technischen Bedingungen sind beim Planen und Bauen einer solchen Anlage zu berücksichtigen.
Im Weiteren muss die Stauanlage im Betrieb überwacht und jährlich visuell kontrolliert werden, damit sichergestellt werden kann, dass der Zustand den technischen Anforderungen noch genügt. Dafür sind der Eigentümer und der Betreiber einer Anlage verantwortlich, das Tiefbauamt als Aufsichtsbehörde kontrolliert den ganzen Prozess.
Der Betreiber erstellt jährlich einen Bericht, in dem er die Überwachung und die Veränderungen einer Anlage festhält. Die kantonale Aufsichtsbehörde kontrolliert diese Berichte und nimmt sporadisch an den visuellen Kontrollen teil. Bei starken Abweichungen können zusätzliche Kontrollen angeordnet werden. Die kantonale Aufsichtsbehörde wiederum verfasst einen jährlichen Tätigkeitsbericht zuhanden des Bundesamts für Energie (BFE) und zeigt auf, wie der Aufsichtspflicht nachgekommen wurde und wo es zu Abweichungen gekommen ist.
Weihnachtsmarkt auf Wildenstein wieder gut besucht
Bei prächtigem Wetter, jedoch etwas kalten Temperaturen, fand am 17. und 18. November 2017 der beliebte Weihnachtsmarkt auf Wildenstein statt. Der Verein «Freunde von Schloss Wildenstein» führte diesen Anlass bereits zum sechsten Mal durch.
Die Vorbereitungsarbeiten sind jeweils enorm. Bedenkt man, was es nur an Helfenden braucht, so erfordert dies einiges an Geschick und Organisationstalent. Zudem muss der genaue Zeitablauf festgelegt werden, damit sich die 44 Aussteller nicht in die Quere kommen. Für den Gratis-Shuttle-Bus-Betrieb benötigt es zuverlässige Chauffeure, welche die Besucherinnen und Besucher sicher und wohlbehalten zum Schloss und wieder ins Tal bringen.
Die Aussteller scheuten keinen Aufwand, ihre Marktstände besonders schön und fantasievoll zu gestalten. Herrliche Advent- und Blumengestecke, bezaubernde Engelchen gerahmt, stehend oder hängend, Holzfiguren in allen Variationen, Keramikwaren, Schmuck und diverse Wollsachen gab es zu bestaunen und zu kaufen.
Wie jedes Jahr war auch das kulinarische Angebot reichhaltig: Feinste Oliven und Rauchwürste, frisches Bauernbrot und Zopf, Dörrfrüchte und Guetzli wurden angeboten. Am Grillstand, im Raclette-Stübli sowie bei den indischen Spezialitäten standen die Besucherinnen und Besucher zeitweise Schlange, um sich mit Verpflegung einzudecken.
Tage zuvor hatten die tapferen Kuchenbäckerinnen schon alle Hände voll zu tun. In den festlich geschmückten, warmen Räumlichkeiten des Schlosscafés konnten die Besucherinnen und Besucher die feinen, selbstgebackenen Kuchen bei einem Kaffee geniessen. Für musikalische Unterhaltung sorgte das Duo Heinz am Klavier und Robi mit seiner Klarinette.
Gegen Abend kamen die wunderbar dekorierten Marktstände erst recht zur Geltung. Vor allem war der von den Schlosswarten geschmückte Weihnachtsbaum im Schlosshof ein beliebtes Fotosujet. Um sich draussen etwas aufzuwärmen, half ein Glas Glühwein in netter Gesellschaft.
Die Chauffeure, welche die ganze Gästeschar auf den Wildenstein beförderten, hatten das Lenkrad fest im Griff. Wartezeiten mussten jedoch auch dieses Jahr in Kauf genommen werden. Ein Bus-Motor stellte zwischenzeitlich gar auf stur und war nur dank gutem Zureden gewillt, weiterzufahren.
Kinder, welche im Beisein ihrer Eltern oder Grosseltern den Anlass besuchten, erfreuten sich ebenso an diesem Ausflug wie Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern. Es herrschte buntes Treiben und eine tolle Stimmung.
Ein solcher Anlass wäre nie durchführbar, wenn sich die Verantwortlichen nicht immer auf die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer verlassen könnten. Ihnen allen gebührt ein besonderer Dank. www.fr-schloss-wildenstein.ch
Aufbau und Einführung des Öreb-Kataster
Wer ein Grundstück erwirbt, um darauf zu bauen, muss verschiedene Auflagen beachten: Liegt das Grundstück in der Grundwasserschutzzone? Ist es ein belasteter Standort? Verläuft über das Grundstück eine Baulinie oder eine statische Waldgrenze? Liegt es in der Wohn- oder in der Gewerbezone? Die Antworten auf diese Fragen mussten bisher mühsam an verschiedenen Stellen eingefordert werden. In Zukunft lassen sie sich per Mausklick im Internet finden.
Seit 2016 ist das Amt für Raumplanung im Projekt zum Aufbau und zur Einführung des ÖREB-Katasters involviert (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung). Die Arbeiten beinhalten die Anpassung der rechtlichen Grundlagen, die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, die Überarbeitung der Prozesse und die Bereitstellung der Geodaten inklusive der dazugehörenden Rechtsvorschriften.
Der ÖREB-Kataster ist ein neues digitales Informationssystem, das über Rahmenbedingungen Auskunft gibt, die bei der Nutzung einer Parzelle zu berücksichtigen sind. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) besteht aus einem Plan (z. B. Zonenplan Siedlung) und einer Rechtsvorschrift (z. B. Zonenreglement Siedlung). Der ÖREB-Kataster gibt nicht nur Auskunft über den Planinhalt (z. B. das Grundstück liegt in der Kernzone), sondern liefert auch die Rechtsvorschriften (in diesem Beispiel das Zonenreglement) und die gesetzlichen Grundlagen (Raumplanungs- und Baugesetz BL, Raumplanungsgesetz CH).
Bürgerinnen und Bürger können den Kataster über ein Webportal einsehen und die verschiedenen ÖREB für ein bestimmtes Grundstück abfragen. Das Resultat kann als PDF-Auszug bezogen werden.
Der Aufbau des Katasters ist eine direkte Auswirkung des Geoinformationsgesetz aus dem Jahr 2007. Der Bund hat die Kantone dazu verpflichtet, den ÖREB-Kataster bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen.
Zur Umsetzung wurde im Jahr 2016 im Kanton Basel-Landschaft das Projekt "Aufbau und Einführung des ÖREB-Kataster" gestartet. Der Projektplan sieht vor, die Einführung in Etappen vorzunehmen. Daher werden ab dem 1. Januar 2018 die ÖREB-Informationen der ersten 18 Gemeinden zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Einführung des ÖREB-Katasters und der neuen Anforderungen aus dem minimalen Geodatenmodell des Bundes musste das Amt für Raumplanung die bestehenden kantonalen Datenmodelle anpassen. Die Datenmodelle definieren die Struktur und den Inhalt der Geodaten. Die Gemeinden und deren Datenverwaltungsstellen haben an der Anpassung mitgewirkt.
Betroffen sind die Zonenpläne, Teilzonenpläne, Quartierpläne, Lärm-Empfindlichkeitsstufenpläne und die Bau- und Strassenlinienpläne der Gemeinden. Bei der Anpassung der Geodaten an die neuen Vorgaben unterstützt das Amt für Raumplanung die Gemeinden durch verschiedene Dienstleistungen. Insbesondere die Umwandlung in das neue Datenmodell inkl. Bereinigungen der Geometrie bezüglich der amtlichen Vermessung.
Neben den Geodaten spielen beim ÖREB-Kataster auch die Zonenreglemente und Quartierplanreglemente eine wichtige Rolle. Diese werden durch das Amt für Raumplanung im Rechtsportal "OEREBlex" verwaltet und zur Verfügung gestellt.
In Zukunft werden nun die Eigentümerin, der Architekt, der Versicherer, der Investor, die Bauherrin etc. die Möglichkeit haben, die Information zu den Eigentumsbeschränkungen, einschliesslich der reglementarischen Bestimmungen, per Mausklick über das Internet einzusehen oder zu beziehen. Alle Interessierten haben die gleichen Informationen und ersparen sich so das Zusammensuchen der verschiedenen Rahmenbedingungen bei einzelnen Fachstellen. In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit. Davon profitieren sowohl Grundstücksbesitzer, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.
In eigener Sache
Wir verabschieden
Im vierten Quartal 2017 haben sich eine Mitarbeiterin und drei Mitarbeiter von der Bau- und Umweltschutzdirektion verabschiedet, um in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. Für ihre langjährige Treue und ihren wertvollen Einsatz möchten wir ganz herzlich danken. Wir wünschen Ihnen für den neuen Lebensabschnitt viele freudige Jahre in bester Gesundheit mit viel Tatendrang für all die Dinge, die Ihnen Freude und Glück bescheren. Alles Gute!