| 31. Dezember 2017

Aufbau und Einführung des Öreb-Kataster

Michael Ruckstuhl, Amt für Raumplanung

Wer ein Grundstück erwirbt, um darauf zu bauen, muss verschiedene Auflagen beachten: Liegt das Grundstück in der Grundwasserschutzzone? Ist es ein belasteter Standort? Verläuft über das Grundstück eine Baulinie oder eine statische Waldgrenze? Liegt es in der Wohn- oder in der Gewerbezone? Die Antworten auf diese Fragen mussten bisher mühsam an verschiedenen Stellen eingefordert werden. In Zukunft lassen sie sich per Mausklick im Internet finden.

Seit 2016 ist das Amt für Raumplanung im Projekt zum Aufbau und zur Einführung des ÖREB-Katasters involviert (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung). Die Arbeiten beinhalten die Anpassung der rechtlichen Grundlagen, die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, die Überarbeitung der Prozesse und die Bereitstellung der Geodaten inklusive der dazugehörenden Rechtsvorschriften.

Der ÖREB-Kataster ist ein neues digitales Informationssystem, das über Rahmenbedingungen Auskunft gibt, die bei der Nutzung einer Parzelle zu berücksichtigen sind. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) besteht aus einem Plan (z. B. Zonenplan Siedlung) und einer Rechtsvorschrift (z. B. Zonenreglement Siedlung). Der ÖREB-Kataster gibt nicht nur Auskunft über den Planinhalt (z. B. das Grundstück liegt in der Kernzone), sondern liefert auch die Rechtsvorschriften (in diesem Beispiel das Zonenreglement) und die gesetzlichen Grundlagen (Raumplanungs- und Baugesetz BL, Raumplanungsgesetz CH).

Bürgerinnen und Bürger können den Kataster über ein Webportal einsehen und die verschiedenen ÖREB für ein bestimmtes Grundstück abfragen. Das Resultat kann als PDF-Auszug bezogen werden.

Der Aufbau des Katasters ist eine direkte Auswirkung des Geoinformationsgesetz aus dem Jahr 2007. Der Bund hat die Kantone dazu verpflichtet, den ÖREB-Kataster bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen.

Zur Umsetzung wurde im Jahr 2016 im Kanton Basel-Landschaft das Projekt "Aufbau und Einführung des ÖREB-Kataster" gestartet. Der Projektplan sieht vor, die Einführung in Etappen vorzunehmen. Daher werden ab dem 1. Januar 2018 die ÖREB-Informationen der ersten 18 Gemeinden zur Verfügung stehen.

Übersicht über die Themen welche Bestandteile des neuen ÖREB-Katasters sind. (Quelle: ARP)

Aufgrund der Einführung des ÖREB-Katasters und der neuen Anforderungen aus dem minimalen Geodatenmodell des Bundes musste das Amt für Raumplanung die bestehenden kantonalen Datenmodelle anpassen. Die Datenmodelle definieren die Struktur und den Inhalt der Geodaten. Die Gemeinden und deren Datenverwaltungsstellen haben an der Anpassung mitgewirkt.

Betroffen sind die Zonenpläne, Teilzonenpläne, Quartierpläne, Lärm-Empfindlichkeitsstufenpläne und die Bau- und Strassenlinienpläne der Gemeinden. Bei der Anpassung der Geodaten an die neuen Vorgaben unterstützt das Amt für Raumplanung die Gemeinden durch verschiedene Dienstleistungen. Insbesondere die Umwandlung in das neue Datenmodell inkl. Bereinigungen der Geometrie bezüglich der amtlichen Vermessung.

Neben den Geodaten spielen beim ÖREB-Kataster auch die Zonenreglemente und Quartierplanreglemente eine wichtige Rolle. Diese werden durch das Amt für Raumplanung im Rechtsportal "OEREBlex" verwaltet und zur Verfügung gestellt.

In Zukunft werden nun die Eigentümerin, der Architekt, der Versicherer, der Investor, die Bauherrin etc. die Möglichkeit haben, die Information zu den Eigentumsbeschränkungen, einschliesslich der reglementarischen Bestimmungen, per Mausklick über das Internet einzusehen oder zu beziehen. Alle Interessierten haben die gleichen Informationen und ersparen sich so das Zusammensuchen der verschiedenen Rahmenbedingungen bei einzelnen Fachstellen. In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit. Davon profitieren sowohl Grundstücksbesitzer, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.